In der Weiterbildung (VHS, Bildungswerke, ...) arbeitet der größte Teil der Beschäftigten nicht als festangestellte Dozenten sondern als "freie" Honorarkräfte ohne Arbeitnehmerstatus. An der VHS Bremen müssen alleine rund 900 DozentInnen als Honorarkräfte arbeiten.
1.) Was Honorarkräfte nicht erhalten
Honorarkräfte erhalten im Unterschied zu angestellten Kräften:
- keine Bezahlung des Urlaubs,
- keine Bezahlung von Feiertagen,
- keine Bezahlung von Krankheitstagen,
- keine Bezahlung von Bildungsurlaubstagen,
- kein Weihnachtsgeld,
- kein Urlaubsgeld,
- keine Rentenversicherung,
- keine Krankenversicherung,
- keine Pflegeversicherung,
- keine Arbeitslosenversicherung,
- keine betriebliche Altersversorgung.
Diese Arbeitgeber-Kosten belaufen sich schon ohne Bildungsurlaub auf über 40% zusätzlich zum Bruttolohn (Sozialversicherungsanteil ca. 19%, Krankentage ca. 5%, Urlaubs- und Feiertage ca. 13%, Sonderzahlungen 5-8%).
Diese Kosten - die bei ArbeitnehmerInnen gesetzlich vorgeschrieben die Arbeitgeber ganz oder hälftig tragen - müssen die Honorarkräfte selber tragen.