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Zu viele Arbeitsaufgaben und zu wenig Zeit...

Für viele Kolleginnen und Kollegen ist die Belastungsgrenze nicht nur erreicht, sondern vielfach weit überschritten. Die offiziellen Zahlen über Frühpensionierungen spiegeln dieses Bild nur unvollständig wider, sind sie doch eingefärbt durch die hinzunehmenden Abschläge für den vorzeitigen und unfreiwilligen Berufsausstieg. Und für jeden Einzelnen, der wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, ist es auch eine persönliche Bankrotterklärung! Wie aber kann die Überlastung dem Dienstherrn deutlich gemacht werden? Befragungen zur Arbeitszeit und Arbeitsbelastung scheinen nicht der richtige Weg zu sein. Denn davon gibt es bereits (zu) viele. Nur, der Dienstherr glaubt uns Lehrkräften nicht, man nimmt uns nicht ernst!

Wir nehmen den Dienstherrn ernst!


Daher gehen wir vom Institut für interdisziplinäre Schulforschung einen anderen Weg: Wir schauen, was er eigentlich von uns verlangt.
Welche Aufgaben Lehrkräfte zu erledigen haben, kann den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen entnommen werden: BremSchulG, BremSchVwG, LehrerDO, PräsZVO, LehrerFBVO. Die Fundstellen sind sehr ergiebig!
Im Folgenden werde ich daher einmal für einen „Modelllehrer“ 8 Pflichtaufgaben der weitaus über 50 Aufgaben herausgreifen und anhand dieser eine zeitliche Gewichtung der Arbeit der Lehrkräfte in Bremen vornehmen. Die Zeitannahmen in der folgenden Modellrechnung sind dabei sehr moderat gewählt, um die Diskrepanz zwischen Wunsch (des Dienstherrn) und Wirklichkeit (für die Lehrkräfte) nicht zu überzeichnen.
Im öffentlichen Dienst wird bei einer 40-Std.-Woche von einer Jahresarbeitszeit von ca. 1780 Arbeitsstunden ausgegangen.
Zur Ermittlung der zeitlichen Belastung wird von einem „fiktiven“ Lehrer (Modell-Lehrer) ausgegangen: Dieser unterrichtet als Vollzeitlehrkraft 26 Unterrichtsstunden (UStd.) pro Woche in 5 Lerngruppen à 4 UStd. und in 3 Lerngruppen à 2 UStd. In einem 4-stündigen Fach werden 4 schriftliche Lernkontrollen, in einem 2-stündigen Fach 2 schriftliche Lernkontrollen geschrieben. In jeder Lerngruppe werden 26 Schüler angenommen.
Der Anteil der Unterrichtszeit an der zeitlichen Belastung beträgt dann pro Jahr 780 (Zeit-)Stunden.
Die Korrekturzeit für schriftliche Lernkontrollen beträgt ca. 169 Stunden, wobei auf Grund einer von uns durchgeführten Umfrage von einer Korrekturzeit von 15 Minuten pro Schülerarbeit ausgegangen wird. (Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen der korrekturintensiven Fächer um Nachsicht; trotz des geringen zeitlichen Anteils werden wir am Ende sehen, dass die Zeit für die Erledigung aller Aufgaben trotzdem nicht reicht!)
Die Pausenaufsichten können mit ca. 27 Stunden angesetzt werden.
Für Fortbildungen müssen Lehrkräfte 30 Stunden im Jahr aufwenden (§ 3 LehrerFBVO).
Konferenzen werden sehr moderat mit 18 Stunden zur Anrechnung gebracht.
Für das Sich informieren (über Gesetze, Rechtsverordnungen und Entscheidungen der zuständigen schulischen Gremien und Personen (insbesondere des Schulleiters), Unterrichtsforschung usw.), vgl. § 59 (1) BremSchulG, werden 1 Stunde pro Woche, somit 46 Stunden, veranschlagt.
Für die Dokumentation der Lernentwicklung und der eigenen Arbeit, § 4 (1) LehrerDO, müs-sen ca. 277 Stunden aufgewendet werden: 208 Schüler x 2 min./Schüler/Wo. x 40 Wo. Gera-de für diese Aufgabe nehmen wir den Dienstherrn sehr ernst. Folgt man dem Verordnungs-text, ist der Zeitaufwand mehr als gerechtfertigt!
Die Beratung der Schüler und deren Eltern, § 11 (3) LehrerDO, erfordert einen Aufwand von ebenfalls ca. 277 Stunden. Auch hier gilt die Annahme und was bereits für die Dokumentation gesagt wurde.
Wegezeiten zum Unterrichtsraum müssen lt. Urteil des Hess. VGH Kassel aus dem Jahr 2000 mit 5 Minuten pro USt. veranschlagt werden, insgesamt ca. 65 Stunden: Mittelwert aus 26 Einzelstunden und 13 Doppelstunden (pro Woche).
Nach Abzug von der Jahresarbeitszeit (in der Grafik im Uhrzeigersinn wie im Text beschrie-ben dargestellt) bleiben somit insgesamt noch 91 Stunden übrig, die zur Erledigung aller bisher noch nicht berücksichtigten Aufgaben zur Verfügung stehen!

Insbesondere noch nicht berücksichtigt wurde die Unterrichtsvor- und –nachbereitung. Werden die gesamten 91 Stunden ausschließlich dafür verwendet, stehen zur Vorbereitung und Nachbereitung einer Unterrichtsstunde insgesamt nur noch 5,25 Minuten zur Verfügung!
Welcher Qualitätsanspruch kann damit noch eingelöst werden?

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678