1. Zu guten Studienbedingungen gehört neben guter Lehre & Forschung und der dafür nötigen Infrastruktur auch ein studienförderndes Umfeld: Beratungsinstitutionen, Wohnheimplätze und Kinderbetreuungsmöglichkeiten z.B. sind entscheidend dafür, wer hier mit welcher Qualität studieren kann.
Welchen konkreten Handlungsbedarf sehen Sie/Ihre Fraktion in diesen Bereichen?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir GRÜNE unterstützen den Ausbau unserer Hochschulen. Wir haben unsere Hochschulen im Wissenschaftsplan 2025 deutlich finanziell gestärkt, damit sie sich im bundesweiten Vergleich gut aufstellen. Besonders im Blick haben wir die Verbesserung der Betreuungsrelation in den Studiengängen, akut vor allem an der Hochschule Bremen. Für gute Hochschulen kann das Land jedoch finanziell nicht allein verantwortlich sein.
Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung zwischen Bund und Ländern ein. Gute Bedingungen für Forschung und Lehre erfordern intakte und innovative Gebäude sowie eine gute Geräteausstattung. Daher wollen wir die notwendigen Finanzbedarfe in den nächsten Haushaltsverhandlungen gemäß dem Wissenschaftsplan 2025 abbilden.
Wir GRÜNE wollen die große Anzahl unserer Studienanfängerplätze halten. Mehr Menschen mit unterschiedlichen Bildungsverläufen, Lebensentwürfen oder auch körperlichen oder psychischen Einschränkungen werden wir ein erfolgreiches Studium ermöglichen. Studierende mit Kind, mit zu pflegenden Angehörigen oder Handicaps bekommen mehr Unterstützung. Hierfür werden wir die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium weiter ausbauen, den Wechsel von einem Voll- zu einem Teilzeitstudium flexibilisieren und die Kinderbetreuungseinrichtungen in den Hochschulen ausbauen.
Die soziale Infrastruktur mit Beratungs- und Kulturangeboten, Mensen und insbesondere mit günstigem Wohnraum ist ein zentrales Element für ein gerechtes Hochschulstudium. Daher muss dieses Angebot weiter ausgebaut und differenziert werden.
CDU:
Die Studierendenschaft wird immer heterogener/diverser. Dies ist einerseits natürlich gut, weil mehr Menschen Zugang zu akademischer Bildung erlangen, aber stellt die Hochschulen eben andererseits vor Herausforderungen. Der Staat muss sie in die Lage versetzen, damit umzugehen. Für die sozialen Belange die Sie in der Frage ansprechen sehen wir als zentral an: Wohnheimplätze (wir streben hier langfristig einen Anschluss an den Bundesversorgungsschnitt an. Entsprechend müssen die geplanten Neubauten zügig umgesetzt werden), Beratungsstellen für Bafög, psychischer Belastung (durch Bologna-Reform) und Berufseinstieg stärken (um die stärkere Nachfrage zu decken). Auf Bundesebene setzen wir uns parallel für regelmäßige Bafög-Anpassungen ein. Um die Entwicklungen gut im Auge behalten zu können, wollen wir den Kontakt mit dem Studierendenwerk und den Asten intensivieren.
Die Linke:
Studentische Infrastruktur ist zentral für die Durchlässigkeit des Hochschulsystems, damit auch Menschen aus nicht-akademischen Elternhäusern studieren können. Der Wissenschaftsplan geht von wachsenden Hochschulen aus, was wir begrüßen. Gleichzeitig muss aber die studentische Infrastruktur entsprechend mitwachsen. Ein Beispiel sind die Wohnheimplätze: Im Wissenschaftsplan 2025 wird wortgleich die Zielmarke aus dem Wissenschaftsplan 2020 kopiert. Auch das Studierendenwerk aber auch viele Beratungsangebote und andere wichtige studentische Infrastruktur, wie z.B. die Staats- und Universitätsbibliothek und die Kinderbetreuung, kommen im Wissenschaftsplan 2025 zu kurz. Sehr problematisch ist auch, dass Daueraufgaben – etwa in den Beratungsstellen – regelmäßig nur als befristete Projekte mit entsprechenden befristeten Arbeitsverträgen hinterlegt werden.
FDP:
Wir Freie Demokraten setzen uns für verbesserte Studiermöglichkeiten ein. Wir unterstützen, wenn weitere Studierendenwohnungen vom Studierendenwerk gebaut werden. Wir wollen, dass zudem Halbtagsstudien regelhaft möglich sind, insbesondere für alleinerziehende. Auch setzen wir uns dafür ein, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter auszubauen und zu flexibilisieren, was den Bedürfnissen von Studierenden mit Kindern entgegen kommt.
SPD:
Eine wichtige Aufgabe besteht darin, den begonnen Neubau von studentischen Wohnheimplätzen zügig fertig zu stellen und bedarfsgerecht fortzusetzen. Daneben wird sich in der neuen Legislaturperiode verstärkt die Aufgabe der Sanierung und Modernisierung der in den 1970er Jahren errichteten Studierendenwohnheime stellen. Um mehr Arbeitsplätze für die Vorbereitung auf Prüfungen zu schaffen, werden wir die Öffnungszeiten der Bibliotheken erweitern. Mit dem Studierendenwerk ist zudem die Weiterentwicklung des gastronomischen Angebots zu prüfen. Um weiterhin ein allumfassendes Lernen zu ermöglichen werden wir die Preise für Sprachkurse an den Hochschulen sukzessive senken und mittelfristig abschaffen. Eine verbesserte Erreichbarkeit der Universität Bremen wollen wir über einen Haltepunkt der Bahn realisieren. Um die Studierenden finanziell zu entlasten, schaffen wir den Verwaltungskosten-beitrag ab. Last but not least werden wir uns im Bund für eine angemessene Erhöhung des BAFöG und dessen Weiterentwicklung zu einer elternunabhängigen Förderung einsetzen.
2. Die Initiative “TV Stud” streitet für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes.
Unterstützen Sie das Anliegen der Studierenden, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und tariflich zu regeln?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir wollen die Bezahlung studentischer Hilfskräfte (Kopplung an den Bremer Mindestlohn) und ihre Arbeitsbedingungen verbessern, um mehr Studierende zu motivieren, diesen guten Einstieg in die wissenschaftliche Arbeit zu nutzen und Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Studierenden während der Studienzeit gestärkt. Eine Verknüpfung der Kompetenzen im „Pool“ verschiedener Fachrichtungen führt zu erhöhtem Austausch, qualitativen Lern- und Ergebnisverbesserungen.
CDU:
Wir sehen Hiwi-Stellen als eine Möglichkeit, in die Wissenschaft hinein zu schnuppern. Selbstverständlich müssen hier gesetzliche Reglungen gelten, aber die Notwendigkeit eines eigenständigen Tarifvertrags sehen wir nicht, da diese Stellenart nicht dafür konzipiert ist, um als Vollzeitstelle zu dienen.
Die Linke:
Auch die rund 1600 studentischen Hilfskräfte haben gute Arbeitsbedingungen verdient. Wir setzen uns dafür ein, dass studentische Hilfskräfte einen Tarifvertrag erhalten, der an die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt wird. Kurzfristig muss die Vergütung auf 12,50 Euro je Stunde angehoben werden. Wenn Studierende nicht in der direkten Dienstleistung von Forschung und Lehre arbeiten, sondern beispielsweise an der Garderobe der Unibibliothek, müssen sie wie die anderen Beschäftigten auch nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden, was bisher nicht der Fall ist.
FDP:
Zuallererst ist auch dies eine Frage, die die Tarifparteien unter sich klären müssen. Wir halten einen Tarifvertrag für geeignet, die zu klärenden Fragen für die Hochschulen des Landes zu klären. Dies wäre hilfreich für eine einheitliche Praxis und gäbe beiden Tarifparteien die nötige Sicherheit.
SPD:
Wir haben von Beginn an signalisiert, dass wir das Anliegen eines Tarifvertrages für studentische Hilfskräfte begrüßen und unterstützen. Dies wurde auch in unser Wahlprogramm aufgenommen. Grundsätzlich ist die Aushandlung eines Tarifvertrages aber die Aufgabe der Tarifparteien. Wichtig war und ist uns, dass die studentischen Hilfskräfte in die Regelungen zum Landesmindestlohn und dessen Erhöhung mit einbezogen sind.
3. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eröffnet breite Möglichkeiten zur Befristung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere im Drittmittelbereich. Jüngere Urteile setzen der Kettenbefristung in der Wissenschaft Grenzen. Gleichzeitig brauchen aber diverse Wissenschaftsbereiche auch Kontinuität durch erfahrene Forscher*innen.
Welche Konzepte zur Förderung unbefristeter Beschäftigung im Drittmittelbereich halten Sie/Ihre Fraktion für zukunftsfähig?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir GRÜNE wollen kluge Köpfe in Bremen und Bremerhaven halten. Im Rahmen der Reform des Hochschulgesetzes haben wir die Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus an den Hochschulen verbessert: Wir haben die Laufzeiten der Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen grundsätzlich an die Promotionsdauer und die Projektlaufzeit gebunden, haben Mindestlaufzeiten für Arbeitsverträge festgesetzt und „Tenure Track“ ausgebaut. Um eine freie Wissenschaft und faire Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen, den Mittelbau auskömmlich zu finanzieren und mehr Dauerstellen für Daueraufgaben zu ermöglichen, muss auch der Bund endlich seine Verantwortung übernehmen.
CDU:
Wir unterstützen die Regelungen und Verbesserungen durch das WissZeitVG, da wir die Kritik vieler Wissenschaftler nachvollziehen können. Natürlich bewegen wir uns in einem Spagat zwischen Kontinuität und Verlässlichkeit auf der einen und wissenschaftlicher Dynamik und Mobilität. Die CDU teilt aber die Auffassung, dass Daueraufgaben auch Dauerstellen umfassen sollen und möchte die Hochschulen entsprechend finanziell ausstatten, um hier Planungssicherheit herstellen zu können. Andere Instrumente, wie z. B. „tenure track“ halten wir für sinnvoll und möchten diese ausbauen.
Die Linke:
Die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen müssen dringend verbessert werden. Wir wollen planbare Berufswege für Wissenschaftler*innen unterhalb der Professur, deutlich weniger (Ketten-) Befristungen, stattdessen Dauerstellen für Daueraufgaben.
Befristungen gibt es vor allem im Drittmittelbereich und auf Hochschulpakt-Stellen. DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, dass der neue Hochschulpakt Dauerstellen für Daueraufgaben ermöglicht. Für die Bremer Hochschulen und die Uni fordern wir ein Entfristungs-Programm, das befristete Stellen schrittweise in unbefristete überführt, denn das Risiko keine weiteren Drittmittel zu erhalten, sollte von den Hochschulen und nicht von den einzelnen Beschäftigten getragen werden. Dafür brauchen die Hochschulen entsprechende Finanzierungsmittel des Landes.
FDP:
Aus Sicht der FDP dienen Befristungen dazu, ausreichend Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualifizierung nach dem Abschluss zu ermöglichen. Daher sind wir auch der Ausfassung, dass es ausreichend befristete Stellen geben muss, damit nachwachsende Absolventengruppen die Chance haben sich auf diesem Wege weiter zu qualifizieren. Zugleich ist es unbefriedigend, dass im Drittmittelbereich kaum Dauerstellen vergeben werden. Wir sind daher der Auffassung, dass ein Teil der Drittmittelstellen entfristet werden sollte. Der Anteil sollte daran bemessen werden, wie hoch der durchgängige Arbeitsbedarf in einer Einheit ist. Wir könnten uns vorstellen, dass es sinnvoll ist, diesen Bedarf zur Hälfte durch Dauerstellen abzudecken.
SPD:
Für uns gilt der Grundsatz, dass Daueraufgaben auch von dauerhaft, also unbefristet Beschäftigten abgedeckt werden. Der bisherige Hochschulpakt hat durch seine eigene Befristung den Abschluss unbefristeter Verträge behindert. Der neue "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" ist unbefristet und wird uns deshalb auf diesem Feld erheblich mehr Möglichkeiten verschaffen. Wir wollen, dass diese ausgeschöpft und verbindlich geregelt werden. Im Übrigen halte ich es nach Gesprächen mit allen Dekanen und der Personalvertretung für dringend geboten, die bisherigen Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, des Rahmenkodex und des Hochschulgesetzes mit Blick auf Befristungen noch in diesem detailliert nach Fachbereichen und Hochschulen auszuwerten und an einem runden Tisch im Hinblick auf Änderungen zu diskutieren.
4. Lehrbeauftragte übernehmen wichtige Aufgaben in der Lehre, an der Hochschule für Künste sind sie sogar grundlegend in die Sicherstellung des Lehrangebots eingebunden. Dennoch sind die Honorare der Lehrbeauftragten seit fast 20 Jahren nicht mehr gestiegen.
Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für eine Erhöhung der Honorarsätze einsetzen und welche Honorare halten Sie/Ihre Fraktion für angemessen? Werden Sie/Ihre Fraktion sich darüber hinaus für eine Kopplung der Honorarsätze an die Tarifsteigerungen einsetzen?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Lehrbeauftragte sind eine tragende Säule der Hochschullehre, insbesondere an der Hochschule Bremen und der Hochschule für Künste. Wir GRÜNE setzen uns für gute Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung ein. Unnötigen Verwaltungsaufwand für diese Tätigkeit wollen wir reduzieren, um die Lehrtätigkeit zu stärken.
CDU:
Die Personalkategorie des Lehrbeauftragen soll ideal typischerweise Menschen aus der Praxis in die Lage versetzen, ihre Kompetenzen in die Lehre einzubringen. Gerade für Fächer und Lehrinhalte, für die keine volle Professur notwendig ist, erscheint uns dieses Instrument als sehr sinnig. Nichtsdestotrotz sehen auch wir, dass es zu Fehlentwicklungen gekommen ist. Es ist nicht vorgesehen, dass Menschen dies als Vollzeitstelle nutzen. Hier müssen die Hochschulen nachjustieren, wofür wir sie finanziell in die Lage versetzen wollen (Daueraufgaben = Dauerstellen). Eine Anbindung an Tarifsteigerungen erscheint uns angebracht, die genaue Höhe von Sätzen können wir nicht bewerten.
Die Linke:
Die Situation von Lehrbeauftragten ist häufig prekär. Durch deutlich höhere Honorare und eine statusrechtliche Verankerung mit allen Rechten und Pflichten etwa im Bereich der Personalvertretung und Mitbestimmung wollen wir ihre Situation verbessern. Die missbräuchliche Vergabe von Lehraufträgen als kostengünstige
Alternative zu hauptberuflichem Personal lehnen wir ab. Dem möchten wir durch eine gerechte Vergütung von Lehraufträgen, die nicht nur die Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung, sondern Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturzeiten und Kommunikation mit Studierenden einbezieht, entgegenwirken. Insbesondere im Musikfachbereich der Hochschule für Künste muss die Zahl der Lehraufträge, durch die derzeit mehr als 55 Prozent der Lehre abgedeckt werden, deutlich reduziert und durch festangestelltes Personal ersetzt werden.
DIE LINKE setzt sich für eine Koppelung der Honorare an die Tarifentwicklung ein. Perspektivisch müssen die Honorarvergütungen an die Bezahlung von Festangestellten, z.B. Lehrkräften für besondere Aufgaben, angepasst werden. In einem ersten Schritt müssen die bisher gezahlten Honorare verdoppelt werden, um die massive Unterbezahlung zu beenden.
FDP:
Wir Freie Demokraten verstehen den Wunsch nach Erhöhung der Honorare. Wir akzeptieren, dass in einigen Bereichen, insbesondere an der Hochschule für Künste, auch die Sicherstellung des Lehrangebots nur mit Hilfe von Lehrbeauftragten erfolgen kann. Wir würden uns freuen, wenn die Hochschulen stärker von den Möglichkeiten Gebrauch machen würden Lecturer einzustellen.
Aus unser Sicht wäre es sinnvoll nach einer Neuordnung und Anpassung der Vergütung für Lehrbeauftragte diese künftig im Gleichschritt mit der Beamtenbesoldung anzupassen.
SPD:
Unser Ziel ist eine angemessene und faire Vergütung der Lehrbeauftragten. Dies war zuletzt aufgrund der langjährigen Aussetzung von Anpassungen nicht mehr gegeben. Die Vergütungssätze wurden deshalb mit Wirkung zum 1.3.2019 um 30 Prozent erhöht. Durch diese Anhebung ist unseres Erachtens zunächst eine angemessene Vergütung erreicht. Künftig sollte die Anpassung kurzfristiger erfolgen. Lehrbeauftragten sind allerdings keine abhängig Beschäftigten, sodass eine unmittelbare Anbindung an die tarifliche Entwicklung – wie jüngst auch das Sozialgericht Bremen unter Berufung auf eine gleichlautende Entscheidung des Bundessozialgerichts entschieden hat - nicht in Betracht kommen kann.
5. Die Anteil von Frauen auf Professuren und in Führungspositionen an Hochschulen sowie die geschlechtsspezifische Studienfachwahl weisen darauf hin, dass Frauenförderung an Hochschulen in den kommenden Jahrzehnten weiterhin eine wichtige Bedeutung zukommt.
Dennoch wird Gleichstellungsarbeit von Beschäftigten erbracht, die in mehrfacher Hinsicht prekär beschäftigt sind (befristete Teilzeittätigkeit). Eine nachhaltige Gleichstellungsarbeit wird hierdurch erheblich in Frage gestellt.
Wie setzt sich Ihre Fraktion/setzen Sie sich für eine Verbesserung der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen ein?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Auch wenn rund die Hälfte der Studierenden und Promovierenden Frauen sind, spiegelt sich dies in den Professuren und Leitungsfunktionen der Hochschulen nicht wieder. Wir GRÜNE wollen die Gleichstellung auch an den Hochschulen weiter vorantreiben. Insbesondere der Übergang von Promotion zur Professur muss verbessert werden, damit Frauen gleiche Karrierechancen haben. Wir setzen daher weiter intensiv auf die Formulierung von konkreten Zielvereinbarungen und werden die Ergebnisse intensiver evaluieren. Darüber hinaus erwarten wir, dass spezifische Gleichstellungsprogramme durch kontinuierliche Betreuung – also dauerhafte Stellen – gekennzeichnet sind.
CDU:
Die Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung ist uns ein wichtiges Anliegen. Um die wissenschaftlichen Karrierewege für Frauen zu verbreitern, beschlossen Bund und Länder im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm: Es geht darum, die Zahl der Professorinnen an den deutschen Hochschulen zu erhöhen und die Strukturen für eine hochschulinterne Gleichstellung zu stärken. Wie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) berichtet, wurden Verbesserungen erreicht: So stieg die Zahl der mit Frauen besetzten Professuren von 8,2 Prozent (1995) auf 22,0 Prozent (2014). Gleichwohl haben nur 17,9 Prozent von ihnen eine gut ausgestattete C4/W3-Professur inne.
Daher begrüßen wir ausdrücklich die Fortführung des Professorinnenprogramms. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auch zukünftig auf der Förderung der Nachwuchswissenschaftlerinnen liegen. Die Vergabe öffentlicher Drittmittel wird – wie bei Vergabepraxis der DFG üblich – an die Einhaltung des so genannten Kaskadenmodells geknüpft werden: Danach ergeben sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe durch den Anteil der Frauen auf der direkt darunterliegenden Qualifizierungsstufe.
Da Frauen ihren Verzicht auf eine wissenschaftliche Karriere vor allem mit der mangelnden Vereinbarkeit von Familie und Beruf begründen, müssen wir an dieser Stelle weitere Verbesserungen erreichen. Beispielhaft sei hier auf das Projekt „Connect. Familienservice in der Wissenschaft“ verwiesen, das die Familienservicestellen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen vernetzt. Grundsätzlich wollen wir Universität und Hochschulen noch familienfreundlicher gestalten. Hierzu gehört vor allem der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsangebote entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlichen Arbeitens und die Verbesserung der Berufungspraxis von Frauen (beispielsweise mehr Frauen in Berufungskommissionen).
Die Linke:
Die Gleichstellungsbeauftragten von Uni und Hochschulen haben seit Jahren zu Recht darauf hingewiesen, dass Gleichstellungsmaßnahmen strukturelle Daueraufgaben sind, die finanziell aus dem Grundhaushalt abgesichert und entfristet werden müssen. Diese Forderung teilen wir. Es ist sinnvoll, hier mit eingearbeiteten Expertinnen zu arbeiten und die Stellen nicht immer wieder neu befristet zu besetzen. Zuletzt haben wir am 26. März 2019 eine Anfrage an den Senat gerichtet, die darauf abzielt die auslaufenden vier halben Stellen aus dem Programm „geschlechtergerecht 2028“ der Uni zu verstetigen.
FDP:
Gleichstellung an Hochschulen umzusetzen ist Aufgabe aller an Hochschulen tätigen. Die Arbeit darf nicht auf wenige beschränkt sein/bleiben. Gleichstellungsbeauftragte sind zudem gefordert das berechtigte Anliegen voranzutreiben.
SPD:
Wir werden bei allen Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses weiterhin besonders auf die Verwirklichung der Ziele von Chancengerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung achten. Mit Blick auf die besondere Lebenssituation junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen wir dabei speziell auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Der Anteil der Professorinnen soll auf mindestens 35 Prozent steigen. Wir halten es zudem für sehr wichtig, dass Gender-Themen angemessen in der Forschung und Lehre integriert sind. Der "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" eröffnet neue Möglichkeiten, dies auch unbefristet abzusichern.
6. Betrachtet man die Entwicklung des bremischen Hochschulgesetzes über die Zeit, wurden den Hochschulleitungen und Dekanaten zunehmend mehr und weitgehende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt. Die Bedeutung und Einflussmöglichkeiten von Gremien der akademischen Selbstverwaltung, zu denen alle Statusgruppen der Hochschule ihre Vertretung wählen, reduziert sich gleichzeitig.
Welche Bedeutung messen sie der akademischen Selbstverwaltung in einer modernen Hochschule im Hinblick auf
Transparenz und Partizipation zu und mit welchen Mitteln gedenken Sie/Ihre Fraktion die akademische Selbstverwaltung zu unterstützen und zu stärken?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Autonomie und Selbstverwaltung sind ein hohes demokratisches Gut an Hochschulen. Wir wollen, dass alle Statusgruppen in den Bereichen, in denen sie tätig und betroffen sind, echte Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Dabei sehen wir Verbesserungsbedarf an den öffentlichen Hochschulen insbesondere bei den Gruppen der Lehrbeauftragten und den Studierenden. Bei der Organisation der Lehre und für die Qualitätsentwicklung der Hochschulen sind ihre Erfahrungen aber besonders wichtig.
Die Autonomie der Hochschulen erfährt ihre Grenzen in dem Rahmen, den Gesetze und Zielvereinbarungen mit dem Land Bremen setzen. Wir GRÜNE wollen an diesem Prinzip festhalten. Gesellschaftliche und politische Zielsetzungen, seien es der Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in den Führungspositionen im Wissenschaftsbereich oder die Förderung der Diversität und Internationalisierung im Hochschulbereich, werden wir weiterhin in konkrete Zielvereinbarungen mit den Hochschulen münden lassen.
CDU:
Wir respektieren die Akademische Selbstverwaltung und sehen keine Notwendigkeit am System im Grundsatz etwas zu ändern. Die CDU sieht in der Hochschulautonomie ein sehr hohes Gut und steht Eingriffen kritisch gegenüber (Zivilklausel, Transparenzvorschriften). Im Sinne einer schlagfertigen, flexiblen Organisationsstruktur erachten wir die Stärkung der Leitungsebene als verständlich. Durch die Möglichkeit Dekane und den Rektor zu wählen, hat die ASV entscheidende Einflussmöglichkeiten. Sollte es Anpassungsbedarf bei der Mitbestimmung oder dem Informationsfluss geben, sind wir gerne bereit, hierüber ins Gespräch zu kommen.
Die Linke:
Die Fraktion DIE LINKE. misst der akademischen Selbstverwaltung eine sehr hohe Bedeutung bei, da sie unentbehrlich für demokratische Strukturen, der Willensbildung aller Statusgruppen und der Erhaltung und Förderung der Autonomie innerhalb der einzelnen Fachbereiche und Institute ist. Leider werden diese wichtigen Strukturen seit dem BVerfG-Urteil von 1973 systematisch untergraben, da Professor*innen in allen entscheidungstragenden Gremien strukturell eine „professorale Mehrheit“ besitzen. Um diesen Missstand zu beheben, setzen wir uns für paritätisch besetzte Hochschulgremien mit allen relevanten Statusgruppen ein.
Ein weiteres Hindernis ist der sich enorm verdichtende Publikationsdruck auf junge Wissenschaftler*innen und die großen Hürden bei der Beantragung von Drittmittel-Projekten: beides hindert junge Wissenschaftler*innen daran, die Zeit für die akademische Selbstverwaltung, z.B. in Fachbereichsräten aufzubringen.
Lehrbeauftragte müssen die vollen Rechte und Pflichten erhalten, dazu gehört selbstverständlich auch das Wahlrecht bei Gremienwahlen, dafür wollen wir das Bremische Hochschulgesetz ändern.
Schließlich heißt Selbstverwaltung auch, zu gesellschaftlich relevanten Themen Stellung nehmen zu können. Die Hochschulen sind kein Elfenbeinturm, sondern relevante Akteurinnen im öffentlichen Diskurs. Die Proteste des Hochschul-AStAs gegen den Dualen Studiengang mit der Bundeswehr oder bei dem Vortrag einer kurdischen Hochschulgruppe, wurden mit Verweis auf das hochschulpolitische Mandat verboten. DIE LINKE fordert deshalb endlich das allgemeinpolitische Mandat für ASten.
FDP:
Wir stehen zur akademischen Selbstverwaltung. Wir finden die derzeitigen Regelungen dazu ausreichend und streben keine gesetzlichen Änderungen dazu an.
Wir Freie Demokraten treten für autonome Hochschulen ein. Das setzt voraus, dass in Hochschulen gemeinschaftlich Entscheidungen getroffen werden und andererseits Mechanismen bestehen, die regeln, wer wie in Streitfällen entscheiden kann.
SPD:
Die akademische Selbstverwaltung ist eine tragende Säule des Wissenschaftssystems, der hinsichtlich Transparenz und Beteiligung eine hohe Bedeutung zukommt. Im Wissenschaftsforum der SPD verfolgen wir die Diskussionen und Bestrebungen, Hochschulgremien stärker in Richtung von Paritäten zu entwickeln. Konkrete Änderungspläne verfolgen wir dabei für die Hochschulen in Bremen derzeit jedoch nicht.
7. Welchen Stellenwert misst Ihre Fraktion dem 2016 von der Behörde, den Hochschulleitungen, der Arbeitnehmerkammer, den Interessenvertretungen und den Gewerkschaften unterzeichneten Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an den Bremer Hochschulen zu? Wie gedenken Sie sich für dessen Umsetzung und Fortschreibung stark zu machen?
Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir Grüne stehen weiterhin zum vereinbarten Rahmenkodex und messen ihm eine hohe Bedeutung zu. Um ihn mit Leben zu füllen und aktuellen Entwicklungen begegnen zu können, fordern wir einen jährlichen Runden Tisch mit allen UnterzeichnerInnen. Wir erwarten von den Bremischen Hochschulen, dass der Rahmenkodex tatsächlich in der täglichen Praxis Berücksichtigung findet.
CDU:
Wir respektieren den Rahmenkodex und sehen darin eine wichtige Hilfestellung für unsere politische Arbeit. Sollte die CDU an der nächsten Regierung beteiligt sein, sichern wird zu, den Kodex zu respektieren.
Die Linke:
Wir finden es wichtig und richtig, dass es den Rahmenkodex gibt, aber er muss auch angewendet werden. Deshalb wollen wir die Vereinbarungen des »Rahmenkodex Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen« auf ihre Wirksamkeit evaluieren und zusammen mit den Beteiligten weiterentwickeln.
FDP:
Wir Freie Demokraten wollen, dass an den Hochschulen vergleichbare Arbeitsbedingungen herrschen. Wir halten den Rahmenkodex für einen geeigneten Orientierungsrahmen, der weitergelten kann. Seine Einhaltung werden wir erforderlichenfalls durch Anfragen überprüfen.
SPD:
Mit dem Rahmenkodex „Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen“ haben wir einen großen Schritt zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verwirklicht. Vor allem in der Frage der Befristung von wissenschaftlichen Stellen zählt Bremen zu den Vorreitern bei den Entwicklungen von Lösungen, die dem Spannungsverhältnis zwischen befristeten Drittmitteln und dem Wunsch nach gesicherten Beschäftigungsperspektiven Rechnung tragen. Die Erfahrungen mit dem Rahmenkodex werden wir in der neuen Legislaturperiode gründlich auswerten und anhand der Ergebnisse prüfen, ob und in welcher Weise weiterer Reformbedarf besteht.
Impressum:
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