Im Juli 2016 hatte die Bürgerschaft einen Auftrag zur „Evaluation der Bremer Schulreform“ erteilt. Der Bericht der von ihr berufenen Expertengruppe wurde im März 2018 vorgelegt. Das Ganze war Bestandteil des „Bremer Schulfriedens“ von SPD, Grünen und CDU aus dem Jahre 2009. Man hatte sich darauf geeinigt, das neue Zwei-Säulen-System in den nächsten zehn Jahren nicht in Frage zu stellen und es vor Ablauf der Frist evaluieren zu lassen.
Der Begriff „Schulfrieden“ oder auch „Schulkonsens“ hat einen suggestiven Charakter: Alle Kritiker des Zwei-Säulen-Systems werden damit zu Störenfrieden erklärt. Und zu diesen Kritikern gehörte von Beginn an die GEW. Sie setzte sich nach der Bürgerschaftswahl 2007 gegenüber der neuen rot-grünen Koalition für die Weiterentwicklung des damals bestehenden Schulsystems zu „Einer Schule für Alle“ ein und verwies darauf, dass die Regierungsparteien in ihren Wahlprogrammen ein „längeres gemeinsames Lernen“ versprochen hatten.
Parallel zur von der Bürgerschaft eingesetzten Expertengruppe hat die Fachgruppe Oberschulen der GEW mit einer eigenen „Praxis-Evaluation“ die Ergebnisse des Schulgesetzes von 2009 untersucht. Ihre Befunde und Forderungen werden in diesem Heft mit den Befunden und Empfehlungen der Expertengruppe verglichen (S. 9-11). Zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden folgen Interviews und Analysen. Hier wird auch der Frage nach den notwendigen personellen und materiellen Rahmenbedingungen und der nach der Zukunftsfähigkeit des Zwei-Säulen-Systems nachgegangen (S. 12-19). Zum Schluss haben wir die bildungspolitischen Sprecher*innen der Parteien befragt, welche Konsequenzen sie aus der Evaluation ziehen.
Die von Karsten Krüger zusammengestellte Fotostrecke dokumentiert die vielen Kontroversen und Proteste seit der Verabschiedung des Schulgesetzes und zeigt auf, dass in den letzten neun Jahren von „Schulfrieden“ schwerlich die Rede sein konnte.