Amtsangemessene Alimentation
Widerspruchsbescheide in Sachen amtsangemessener Alimentation – Kurze Frist für Klage!!! Bitte sofort melden
Informationen nur für GEW-Mitglieder in Bremen (Stadt)
Viele von Ihnen haben einen Widerspruchsbescheid von der Performa bekommen. Damit lehnt die Behörde eine amtsangemessene Alimentation endgültig ab.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid bleibt nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese Klage muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Für GEW-Mitglieder übernimmt der DGB-Rechtsschutz Bremen die Einreichung der Klage und die Vertretung vor Gericht. Ihnen entstehen keine Kosten. Es sind in einem kurzen Zeitraum sehr viele Klagen vorzubereiten. Deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch.
Damit die Klage erhoben werden kann benötigen wir so schnell wie möglich folgende Unterlagen:
Den Antrag auf amtsangemessene Alimentation
Die Ablehnung des Antrages
Den von Ihnen eingereichten Widerspruch gegen die Ablehnung
Den Widerspruchsbescheid
Die gelbe Postzustellungsurkunde mit dem Datum des Eingangs
Schicken Sie die Unterlagen im PDF-Format bitte an diese E-Mail-Adresse: alimentation [at] gew-hb [dot] de
Wenn Sie uns einen Teil der Unterlagen bereits vorher geschickt haben, schreiben Sie das bitte in die Mail. Wenn Sie den Antrag auf amtsangemessene Alimentation oder die Ablehnung nicht mehr finden, schicken Sie uns dennoch umgehend die anderen Unterlagen zu.
Nach Ihrer Mail mit den Unterlagen bekommen Sie zwei Formulare zugesendet, die Sie bitte ebenfalls so schnell wie möglich ausfüllen und per Mail als PDF zurückschicken.
Antrag auf Rechtsschutz bei der GEW Bremen
Formular Beamtenrecht des DGB-Rechtsschutzes
Unterlagen per Post
Wenn es per Mail für Sie nicht möglich ist, können Sie die Unterlagen auch per Post schicken. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Post inzwischen mehrere Tage braucht.
Adresse: Landesrechtsstelle der GEW Bremen, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen
Satzungsmäßiger Mitgliedsbeitrag
Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutz nach der Satzung der GEW nur erteilt werden kann, wenn das Mitglied seinen satzungsmäßigen Beitrag zahlt. Sollten sich bei Ihnen Änderungen der Besoldung ergeben haben, teilen Sie diesen bitte umgehend unserem Mitgliederservice mit. Hier ist der Kontakt:
gross [at] GEW-hb [dot] de
Noch besser wäre es, wenn Sie Ihre Mitgliedsdaten im Mitgliederbereich selbst ändern könnten.
https://www.gew-hb.de/anmeldung
Private Rechtsschutzversicherung für den Beruf
Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, muss diese vor dem Rechtsschutz durch die GEW in Anspruch genommen werden. Bei einer Rechtsschutzgewährung z.B. für die Klage gegen den Widerspruchsbescheid, erstattet die GEW jedoch etwaige Kosten der Eigenbeteiligung.
Wenn Sie eine private Versicherung haben, gehen Sie wie folgt vor:
Sie schicken die oben genannten Unterlagen (vor allem den Widerspruch und den Widerspruchsbescheid) als PDF an die Versicherung und bitten um umgehende Deckungszusage für die anwaltliche Vertretung für eine Klage. Nach Deckungszusage suchen Sie sich eine Anwältin/Anwalt für Verwaltungsrecht oder Beamtenrecht und fragen an, ob diese Kapazitäten frei haben. Falls die Versicherung keine Deckungszusage gibt, melden Sie sich bei uns und schicken die Ablehnung mit.
Rechtsschutz für eine Klage nur für Mitglieder
Wer jetzt noch kein Mitglied der GEW ist, kann keinen Rechtschutz in dieser Sache bekommen. Der Rechtsschutz greift nicht für Sachverhalte, die vor dem Eintritt in die GEW liegen.
Julia Oesterling | Landesrechtsreferentin der GEW Bremen
28195 Bremen