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Schwerpunkt

Wenn Gefährdungsanzeigen versanden

Verfahrensregeln werden oft nicht eingehalten

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Personalrat Schulen immer wieder Kolleginnen und Kollegen dazu aufgerufen, Gefährdungsanzeigen zu stellen, wenn ihre Gesundheit in der Schule nicht ausreichend geschützt wird. Mit der Abgabe der Gefährdungsanzeige haften diese nicht mehr für aus der Gefährdungssituation entstandene Folgen. Bereits aus diesem Grund muss es sinnvoll, eine Gefährdungsanzeige zu stellen. Gerade bei den noch unbekannten Spätfolgen, die durch eine Corona Infektion induziert sind, ist dies ein wichtiger Hinweis. Wer eine Gefährdungsanzeige stellt, sollte innerhalb von zwei Wochen von der Sachbearbeitung der Schulaufsicht eine Bestätigung über den Eingang erhalten haben. Die Schulaufsicht fordert ggf. eine Stellungnahme der Schulleitung ein. Nach Eingang dieser prüft die Schulaufsicht, ob eine Gefährdung vorliegt. Vier Wochen nach Eingang der Gefährdungsanzeige soll schriftliche Rückmeldung, wie mit der Situation umgegangen wird, bei den Betroffenen eingegangen sein. So halten es die „Verfahrensregeln der Senatorin für Kinder und Bildung zum Umgang mit Gefährdungsanzeigen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen“ fest. Soweit die Theorie.

Mehr als 200 Gefährdungsanzeigen

Es sind weit mehr als 200 Gefährdungsanzeigen beim Personalrat eingetroffen. Eine Stellungnahme der Schulaufsicht hat nur ein geringer Teil erhalten. Die Ängste der Lehrkräfte sind jedoch unmittelbar nach zu vollziehen. Viele sahen sich nach der ersten Öffnung der Grundschule deutlich gefährdet. Ohne Zweifel steht die Gefährdung durch das Nichteinhalten des Mindestabstands an oberster Stelle der Gefährdungsanzeigen. Schülerinnen und Schüler können diesen oft in Gängen, auf Treppen und Eingängen nicht einhalten. Dazu benötigen Sie Unterstützung, die eine Annäherung unumgänglich machen oder halten sich nicht an die Hygienekonzepte. FFP2 Masken schützen bei verminderter Möglichkeit, Abstand zu halten. Daher fühlen sich Kollegen und Kolleginnen gezwungen, diese zu tragen, um ihre Gesundheit und die der Kinder zu schützen. Maskenpausen waren vielerorts unmöglich oder nur unter Verletzung der Aufsichtspflicht denkbar. Dies führt zu neuen möglichen Gefährdungen der Kollegien.

Selbstverständlich erwarten wir, dass auf jede Gefährdungsanzeige auch reagiert wird. Wir fordern, dass Betroffene immer eine Stellungnahme erhalten und streben eine Evaluation des Umgangs an, um dies zukünftig zu erreichen. Lehrkräfte dürfen nicht müde werden, auf Missstände hinzuweisen.