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Schwerpunkt

 „Weiter so, als sei nichts geschehen“

Personalrat Schulen Bremerhaven: Unmut über Prüfungsorganisation

Die als Lösung intendierten Vorschläge zur Durchführung des Abiturs der Senatorin führen in ihrer Anlage zu einer Verschärfung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und zu erschwerten Prüfungsbedingungen der Schüler:innen. Demnach konnte zwischen zwei Terminen für die schriftlichen Prüfungsdurchgänge gewählt werden. Der erste Durchgang war vom 3. bis zum 17. Mai angesetzt, der zweite folgt vom 31. Mai bis zum 12. Juni. Für die Durchführung der mündlichen Prüfungen ist der Zeitraum zwischen den beiden Korridoren der schriftlichen Prüfungen vorgesehen. Somit sind alle Prüfenden in diesem Zeitraum gleichzeitig mit der Korrektur der ersten schriftlichen Prüfungen, mit Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen sowie mit fortgesetztem prüfungsvorbereitendem Unterricht für den zweiten Termin beschäftigt.

Unterrichtsausfall

Aufgrund der pandemiebedingten Regeln für die Durchführung schulischer Präsenzveranstaltungen musste für die Mehrheit der Prüfungen ein zweiter Prüfungsraum bereitgestellt werden, unbenommen davon, dass die Gruppen durch den zweiten Prüfungstermin mutmaßlich kleiner geworden sein dürften. So war die doppelte Anzahl an Aufsicht führenden Kolleg:innen erforderlich. Das hat natürlich entsprechenden Unterrichtsausfall auch in den anderen Jahrgängen zur Folge.

Zeitmangel

Um eine Zeugnisausgabe vor den Sommerferien zu realisieren, ist der Abgabetermin für die korrigierten schriftlichen Arbeiten auf den 28. Juni festgesetzt worden. Woraus sich unschwer errechnen lässt, dass die Korrektur der letzten Arbeiten innerhalb von 14 Tage geschehen muss. Schwerlich wurde bei dieser Planung berücksichtigt, dass die Korrekturen nacheinander von zwei Prüfenden vorgenommen werden, bevor diese sich zu einer gemeinsamen Bewertung zusammensetzen.

Arbeitsverdichtung

Erwartete die Buildungssenatorin die Umsetzung ihres Mottos „weiter so, als sei nichts geschehen“ mit einer „Augen zu und durch“-Haltung der Betroffenen, sah sie sich getäuscht. Sowohl von Schülerinnen und Schülern gab es deutliche Unmutsäußerungen als auch von den Lehrkräften. Bei einer Pandemie konformen Teil-Personalversammlung wurde entschieden die Aussetzung des zweiten Prüfungstermins sowie ein Entgegenkommen für die Prüfungsvorbereitungen auf die Aufgaben der zentralen Prüfungsfächer gefordert. Unter Pandemiebedingungen kann es keinen Abiturdurchgang geben, wie er unter regulären Bedingungen möglich gewesen wäre. Und die zu erwartende zusätzlich herbeigeführte Verdichtung der Arbeitszeit und der Anforderungen wird zu einer kaum zu ertragenden Zumutung für Lehrkräfte und Schüler:innen, die von der Behörde sehenden Auges in Kauf genommen wurde.

Null bis ein Prozent

Ein deutlicher Beleg für die Sinnhaftigkeit der Pläne der Bildungsbehörde sind jedoch die Anwahlzahlen der Schüler:innen: zwischen null und ein Prozent haben sich für den zweiten Termin entschieden. An einer der drei GyOs ist die Anwahlzahl gleich Null, der zweite Prüfungstermin findet also nicht statt. Bei den beiden anderen muss der von der absoluten Teilnehmer:innenzahl unabhängige und nicht unerhebliche Aufwand für nur zwei bis drei Personen geleistet werden, damit die Prüfungsbedingungen justiziabel sind. Elternklagen sind ohnehin schon abzusehen. Anlass ist die senatorische Hintertür für diejenigen, die für den zweiten Termin angemeldet waren, ihn aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht wahrnehmen können. Ihnen wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten, mit der Aussicht, das Zeugnis erst nach den Sommerferien zu erhalten. All dies bestätigt die Richtigkeit der bei den erwähnten Aktionen dringend vorgebrachten Forderung an die Senatorin, sich rechtzeitig mit sachkundigen Vertreter:innen der Akteuren vor Ort an einen Tisch zu setzen, wenn es darum geht, Lösungskonzepte zu entwickeln.