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»Vorsicht Falle –Vielfalt statt Konzernmacht«

Am 18. Mai veranstaltete Attac Bremen ein Kulturfestival gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP. Neben Musik, Theater, Lesungen und anderen Darbietungen sollten dabei auch Gruppen und Institutionen aus anderen betroffenen Sektoren durch Beiträge oder eigenen Stand Gelegenheit bekommen, auf dem Festival zu Wort kommen. Wir dokumentieren hier einen Beitrag des Kollegen Klaus Berger:

„Wir stehen hier auf der Kulturmeile – rechts das Goethetheater, auf der anderen Straßenseite das Wagenfeldmuseum, Gerhard-Marcks-Haus, die Kunsthalle, die Stadtbibliothek, hundert Meter weiter die Glocke mit der Kammerphilharmonie, der Konzertsaal für ein Spitzenorchester. Andere Institutionen liegen weiter entfernt, wir kennen sie, wie Überseemuseum, Sendesaal, ...... Wenn wir in die andere Richtung sehen, dann haben wir 5 Buchhandlungen, die sich unserem Protest angeschlossen haben: Buchhandlung Sieglin, Georg Büchner-Buchhandlung, Buchladen Ostertor, Humboldt-Buchhandlung und Buchhandlung Albatros im Fehrfeld.
Wir stehen hier extra, das Goethetheater hat uns die Bühne überlassen, Schauspieler wie Christian Bergmann, Svea Auerbach, Renate Neumann, Schauspieler .... der Shakespeare Company und Musiker sind hier beteiligt.
Wir haben in Deutschland und Europa eine kulturelle Landschaft, die auf einigen Jahrhunderten Entwicklung ruht und dieser Reichtum gerät mit dem Freihandelsabkommen in Gefahr.

Die Vielfalt unserer Kultur stammt aus einigen Jahrhunderten Kleinstaaterei. Man wollte durch Musik, Theater, Museen, Bibliotheken, Universitäten glänzen – heute noch in Weimar zu betrachten. Diese Kultur wird bis heute erhalten und gepflegt, auch wenn es in der jüngsten Zeit durch die Austeritätspolitik zunehmend in Frage gestellt wird.
Der Erhalt und die Förderung der kulturellen Vielfalt ist in einem UNESCO-Vertrag geregelt und damit wichtige Aufgabe der beteiligten Regierungen und Staaten.
Nun droht durch das Freihandelsabkomen TTIP die Kultur als Teil eines Deals verschachert zu werden und Deutscher Kulturrat, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, die Bibliotheken und weitere Kulturinstitutionen protestieren. Die französische Regierung hat sich quergestellt. Sie wollte Filme und Musik ausgeklammert haben - aus Angst, das Abkommen könne die kulturelle Vielfalt zerstören. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat dem Wunsch Frankreichs widersprochen, bei den geplanten Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen bestimmte Wirtschaftszweige auszuschließen. Im Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ sagte De Gucht: „Wenn wir das tun, öffnen wir den Amerikanern eine Tür, ebenfalls Themen auszuschließen, die für uns von Interesse sind. Schließlich gibt es auch auf Seiten der USA sensible Branchen.“   Der britische Premier David Cameron ... ließ Frankreichs Präsident François Hollande am Montag indirekt mitteilen, er möge den Bogen nicht überspannen und endlich auf die Forderung verzichten, den Bereich "Audiovisuelles" in dem Mandat vorn vornherein aus den Verhandlungen auszuschließen. Man kann sich nicht auf dem Veto der französischen Regierung ausruhen.

Bisher werden die nationalen Kulturen durch diverse Schranken geschützt:

1. Die Buchpreisbindung:

auf die Schaufensteraktion der Buchhändler im Ostertor/Steintor hatte ich hingewiesen. Die gesellschaftliche Vielfalt muss sich in einer vielfältigen Kulturproduktion niederschlagen! Amerikanische Verlage, z.B. Amazon, verlangen die Aufhebung der Buchpreisbindung. Sie ist evtl. verantwortlich für entgangene Gewinne von Amazon und wäre dann der Anlass für ein Investitionsschutzverfahren.
Sie ist ein Handelshemmnis, unbestritten – allerdings nue für die gigantischen internationalen Verlage. Die Buchpreisbindung ist demgegenüber wichtige Existenzbedingung für die Autoren, Verlage, Buchläden, die die Vielfalt unserer Kultur, die vielen Milieus der Republik und Europas reflektiert, die Generationen, die Regionen, die Philosophien, die hier ihren Platz gefunden haben und über die so oder so berichtet werden muss. Es ist keine Verfügungsmasse für die Politik, wie in Griechenland wo die Buchpreisbindung von der Troika gestrichen wurde. Frankreich hat dies zwei Jahre probiert und ist dann angesichts der Folgen dazu zurückgekehrt.

2. Die öffentliche Filmförderung

Es gäbe keinen dänischen, französischen, spanischen oder deutschen Film ohne öffentliche Filmförderung. Wir können diese Filme in der Regel auch ohne Vor- und Abspann nach nationaler Herkunft zuordnen, sie sind nicht verzichtbar, auch wenn sie keine Straßenfeger sind. Aber Hollywood wartet schon auf die fehlenden 20% des europäischen Marktes. Auch die digitalen Medien dürfen nicht der Hebel sein, die europäische Szene anzueignen.

3. Die Kulturförderung

Die deutsche Opernlandschaft sucht in der Welt ihresgleichen und die Theater, Bibliotheken und Museen sind mit einer größeren Dichte aufzufinden als im mittleren Westen der USA. Aufgrund der sogenannten Meistbegünstigungsklausel müssten Theater und Museen mit privaten Unternehmen um öffentliche Gelder konkurrieren. Es muss beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter bleiben, auch wenn es sich dabei um ein Investitionshemmnis handelt.
Das amerikanische Sponsoring haben wir nicht. Allerdings, Opernhäuser werden dort auch schon mal geschlossen, wenn sie nicht den erwarteten Profit eintragen. Kultur ist in Amerika vor allem Entertainment, Unterhaltungsindustrie, die profitgetrieben ist und von der Massenproduktion lebt, die die Vereinheitlichung des allgemeinen Geschmacks erfordert.

4. Öffentlicher Rundfunk und öffentliches Fernsehen

Wir haben alle vom Berlusconi-TV in Italien und der ungarischen Presselandschaft erfahren. Gesellschaftliche Diskurse können auf solcher Basis leicht manipuliert werden. Selbstverständlich liegt bei Radio Bremen, ARD und ZDF ein Handelshemmnis vor, und das mit Recht. Denn wir wollen unsere Informationen nicht von Milliardären in deren Sinne filtern lassen.

5. Bildung

Ich will hier auch noch die öffentliche Bildung nennen, die mit Bildungskonzernen in die Konkurrenz um staatliche Gelder treten müsste, wenn die Meistbegünstigungsklausel auch hier eingeführt wird und Konzerne mit dem Investitionsschutz-Recht den Anspruch gegen den Staat durchsetzen können.“

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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