Weder die Schulreform noch die Inklusion waren ausreichend finanziert. Das hat nicht nur die 2012 noch amtierende Bildungssenatorin Jürgens-Pieper zum Rücktritt gezwungen. Das hat vor allem zu einer unverantwortlichen Situation an den bremischen Schulen geführt. Die Folgen tragen die Beschäftigten. Um die Situation zu beschönigen, wurden die Arbeitsbedingungen verschlechtert: regelmäßige Mehrarbeit für Vertretungsunterricht, um den Unterrichtsausfall aufzufangen, Auflösung von Doppelbesetzungen für sonderpädagogische Förderung, Vertretung durch Pädagogische Mitarbeiter*innen, die eigentliche Arbeit bleibt liegen, Klassen- und Kursgrößen steigen, Mehrfachaufsichten in zwei Klassen und andere „Noteinsätze“ häufen sich. Daran hat sich auch unter Senatorin Quante-Brandt und Senatorin Bogedan nichts Grundsätzliches verändert. Seit Sommer letzten Jahres kommen die Herausforderungen der Flüchtlingskinderbeschulung oben drauf.
Die politischen Rahmenbedingungen
Ein verantwortungsvoll handelnder Senat müsste entweder dafür sorgen, dass die Schulen personell und materiell besser ausgestattet werden, oder offen zugeben, dass die immer wieder versprochenen hohen Ziele - wie z.B. der weitere Ausbau der Ganztagsschule - zurzeit nicht realisiert werden können. Aber das tut er bisher nicht, trotz der vielen Proteste, angefangen vom Schulstreik im Juli 2012 bis hin zur großen Personalversammlung der Grundschulen im Juni 2015. Vielmehr hat er versucht, seine Finanzierungsprobleme nicht nur durch erhöhten Arbeitsdruck, sondern auch durch eine Nullrunde bei der Beamtenbesoldung und durch den Einsatz von Leiharbeit statt Festeinstellungen in den Griff zu bekommen.
Durch eine Gerichtsentscheidung konnte die Nullrunde verhindert werden. Der Einsatz von nicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung angestelltem Personal wird jedoch immer noch ausgeweitet, oft in Teilzeitarbeit mit niedrigen Einkommen. Dies ist für uns als Personalrat ein Dauerthema.
Die Arbeit des Personalrats
Ein großer Teil der Personalratsarbeit besteht in der Beratung und Vertretung einzelner Kolleg*innen bei Problemen im Unterrichtseinsatz, bei Versetzungen und Abordnungen, bei Elternzeit, bei der Rückkehr aus Krankheit, bei Teilzeitregelungen und vielen anderen Fragen.
Ein weiterer Teil der Arbeit besteht in der Beratung von Kollegien bei Konflikten mit der Schulleitung und in der Teilnahme an Findungsverfahren bei der Besetzung von Funktionsstellen. Um die Rechte der Kollegien wirksamer zu schützen, haben wir regelmäßig Fortbildungen für die Personalausschüsse an den Schulen durchgeführt und auf Gesamtkonferenzen informiert.
Nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat ein Recht auf Information über alle behördlichen Planungen und ein Recht auf Mitbestimmung in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Oft mussten wir diese Rechte erstreiten, manchmal sogar vor Gericht. Unter den Bedingungen der chronischen Unterfinanzierung und des Abbaus von Mitbestimmungsrechten der Kollegien durch das am Ende der Großen Koalition 2006 novellierte Schulverwaltungsgesetz sind die Anforderungen an die Personalratsarbeit noch vielfältiger geworden. Wir haben versucht, ihnen gerecht zu werden.