- Für alle im Jahr 2014 neu eingestellten beamteten Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, gilt:
Der Widerspruch sollte sofort eingelegt werden – auf jeden Fall noch in diesem Kalenderjahr!
Der Widerspruch sollte sofort rückwirkend ab Einstellungsdatum eingelegt werden – auf jeden Fall noch in diesem Kalenderjahr! - Für alle Kolleginnen und Kollegen, die ihren Widerspruch mit dem Muster-Widerspruchsschreiben des DGBs eingereicht haben, gilt:
Es muss kein erneuter Widerspruch eingereicht werden, da das bereits eingereichte Widerspruchsschreiben auch für die neue Gesetzesfassung Gültigkeit hat und unter die Musterklagevereinbarung fällt!
Wichtig ist jetzt für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen (nur die in 2014 neu eingestellten - die anderen müssen nicht mehr erneut Widerspruch einlegen!) bis Ende des Jahres 2014 Widerspruch bei Performa Nord (HB) oder Personalamt (Brhv) einzulegen.