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Urabstimmung: 87,8 Prozent für Tarifabschluss TVöD

Der Tarifvertrag für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten ist jetzt unter Dach und Fach. 74 Prozent der ver.di-Mitglieder und 87,8 Prozent der stimmberechtigten GEW-Mitglieder, die sich an der Befragung beteiligt hatten, votierten für die Annahme des Tarifergebnisses. In drei Verhandlungsrunden, vorbereitet und begleitet von Warnstreiks, kam dieses – unterm Strich gute – Ergebnis zustande. Zum ersten Mal seit Jahren werden damit die Reallöhne der Beschäftigten wieder steigen. Es bedeutet 6,42 Prozent für zwei Jahre.

Es bleibt ein Makel dieses Tarifabschlusses, dass die geforderte Mindesterhöhung von 200 Euro in den unteren Gehaltsgruppen nicht erreicht wurde. Der rein prozentuale Abschluss vergrößert somit auch die Schere innerhalb der Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes. Die Erhöhungen erfolgen in drei Schritten, rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,5%, zum 1. Januar 2013 um 1,4 %, zum 1. August 2013 um 1,4%.

Auszubildenden- und Praktikantinnenentgelte werden ab 1.3.2012 um 50,00 Euro und ab 1.8.2013 um 40,00 Euro erhöht. Übersteigen die Fahrtkosten zur Berufsschule 6% des Ausbildungsentgeltes erhalten Auszubildende einen entsprechenden Fahrtkostenzuschuss. Auszubildende werden nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst in ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Bei Bewährung in dieser Zeit wird dieses Arbeitsverhältnis „bei Beschäftigungsbedarf“ entfristet.

Zur neuen Urlaubsregelung

Die bestehende Altersstaffelung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (26 Tage bis unter 30 Jahre; 29 Tage bis zum 39. Lebensjahr; 30 Tage ab Vollendung des 40.Lebensjahres) wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) als diskriminierend verurteilt und eine Anpassung auf 30 Tage für alle festgelegt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nun darauf geeinigt, ab 2013 den Urlaub auf 29 Tage bis zum 54. Lebensjahr festzulegen; mit Vollendung des 55.Lebensjahres dann auf 30 Tage zu erhöhen. Es gilt eine Besitzstandswahrung für diejenigen, die spätestens bis zum 31.12.2012 ihren 40. Geburtstag haben. Für das Jahr 2012 erhalten aufgrund der Umsetzung der BAG-Entscheidung alle Beschäftigten 30 Arbeitstage Urlaub.

Der Wahrheit zuliebe: Ungeachtet dessen, dass es zukünftig bezogen auf die Lebensarbeitszeit rechnerisch mehr Urlaub gibt, verlieren die Jahrgänge ab 1973 bis zu 15 Tage Urlaub, da diese nun bis zur Vollendung ihres 55. Lebensjahres auf die „30“ warten müssen, ohne als „Jungbeschäftigte“ die 29 Tage gehabt zu haben.

Der aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erhöhte Urlaubsanspruch von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes muss nach Auffassung der GEW zu einem höheren Personalschlüssel u.a. in den Kitas führen. Im Kita-Bereich sind bereits und werden viele junge KollegInnen eingestellt. Ihr gerechtfertigter höherer Urlaubsanspruch muss sich in einer insgesamt höheren Personalstundenzuweisung pro Kita-Gruppe niederschlagen, ansonsten drohen schlechtere Lernbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und höhere Arbeitsbelastung des Personals.