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Ungleiche Pflichtstundenzahl und Bezahlung

Ein historisches Relikt

Die niedersächsische Arbeitszeit-Studie hat nachgewiesen, dass die reale Arbeitszeit der Lehrkräfte aller Schulstufen die Regelarbeitszeit im öffentlichen Dienst überschreitet. Der durch langfristige Selbstaufschreibung von über 2000 KollegInnen ermittelte Wert liegt zwischen einer und vier Stunden pro Woche. In der gymnasialen Oberstufe ist er aufgrund der Korrekturbelastung am höchsten. Generell ist also eine Senkung der Pflichtstundenzahl notwendig.

Unterschiedliche Belastungen

Die im Anschluss an die Arbeitszeit-Untersuchung durchgeführte Belastungsstudie der Uni Göttingen, basierend auf den Angaben der an der Arbeitszeit-Erhebung beteiligten Lehrkräfte aller Schulstufen, hat aufgezeigt, dass nicht nur die Länge des Arbeitstages, sondern auch die Intensität der Arbeit eine große Rolle spielt. Hier werden u.a. Stressfaktoren genannt, die mit den hohen Anforderungen der Inklusion und der Ganztagsschule verbunden sind. Sehr belastend sind u.a. der Umgang mit schwierigen SchülerInnen, Klassenleitungsaufgaben und Dokumentationsverpflichtungen, respektloses Verhalten von SchülerInnen und von Eltern. Diese Faktoren wirken insbesondere in der Primarstufe und der Sekundarstufe I.

Die Ergebnisse der Studien bestätigen die Erfahrungen von KollegInnen, die den Unterricht von der ersten bis zur 13. Klasse persönlich kennengelernt haben. Hier ein pädagogisch relativ pflegeleichter GyO-Kurs mit anschließend vielen Stunden Korrekturbelastung, da eine pubertierende achte Oberschulklasse mit etlichen Verhaltensauffälligkeiten und dort eine erste Klasse mit den komplexen Aufgaben der Herausbildung einer Klassengemeinschaft und der Vertrauensbildung bei den Eltern mit ihren Sorgen und Ansprüchen - diese sehr unterschiedlichen Aufgaben im Lehrerberuf mit ihren besonderen Belastungen gegeneinander aufzurechnen, führt in die Sackgasse. Sehr treffend ist immer noch, was ein Mitbegründer der Bundes-GEW, der erste Bremer GEW-Vorsitzende Paul Goosmann forderte: „So unterschiedlich die Arbeit in den einzelnen Schulzweigen auch ist, sie ist immer eine schwere Arbeit. Keine Arbeit in den unterschiedlichen Schularten darf als geringere Leistung abgewertet werden. Daher unsere Forderung nach gleicher Besoldung aller Lehrer und Angleichung ihrer Arbeitszeit.“

Früher ein großer Standesunterschied

Um den Unterschied zwischen Primarstufe und Oberstufe bei Pflichtstundenzahl und Bezahlung zu verstehen, muss man tief in die Geschichte des LehrerInnenberufs hinuntersteigen. Im 19. Jahrhundert gehörten Gymnasiallehrer und Volksschullehrer (alle männlich!) unterschiedlichen Gesellschaftsklassen an. Diese hatten die Universität besucht und stammten meist aus dem Bildungsbürgertum, jene besuchten das Lehrerseminar und waren soziale Aufsteiger. Die staatliche Festsetzung einer für alle Lehrkräfte gültigen Zahl von wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden war damals ein Erfolg für die Volksschullehrer, deren Unterrichtsverpflichtung vorher ungeregelt oder einzelvertraglich geregelt war. Ihre Arbeit wurde damit der der Lehrkräfte an höheren Schulen, die seit jeher nur eine bestimmte Anzahl von "Lektiones" abzuleisten hatten, formell gleichgestellt, wenn auch die Pflichtstunden und die Bezahlung noch weit auseinander klafften.

Zwar hat es seitdem eine Annäherung gegeben, aber die Differenz ist nicht verschwunden, obwohl die Ausbildung für die Primarstufe (und die Haupt- und Realschulen) nach und nach an die der Gymnasiallehrer angeglichen wurde.Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts findet sie fast überall ebenfalls an Universitäten statt. Letztes Argument der Arbeitgeber für eine Ungleichbehandlung war die kürzere Ausbildungsdauer von sechs Semestern. Nur in Bremen und NRW gab es eine achtsemestrige Ausbildung für die Primarstufe. Dies wurde zunächst auch durch eine Besoldung nach A 13 anerkannt – bis die große Koalition in Bremen 2005 den betreffenden Staatsvertrag kündigte und Primarstufenlehrkräfte trotz ihrer Ausbildungsdauer nach A12 zurückstufte.

Inzwischen haben aber die Beschlüsse der Kultusminister eine neue Situation geschaffen: Sie sehen für die Primarstufe ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Master-Studium vor. Damit sind die Ausbildungszeit und der Ort der Ausbildung vollständig angeglichen. Für unterschiedliche Gehalts- und Arbeitszeitregelungen gibt es kein Argument mehr.

Ein erster Erfolg

Einen ersten Erfolg in der Frage der Bezahlung konnte jetzt die GEW Berlin erzielen. Dort ist (wie in Bremen vor 20 Jahren) fast die Hälfte der Lehrkräfte im Angestelltenstatus. Nach mehreren Streiks für eine Entgeltordnung gestand der Finanzsenator in einer Vereinbarung mit der GEW zu, dass Primarstufenlehrkräfte, die nach der neuen Prüfungsordnung von 2014 studiert haben, nach E 13 eingestellt werden und dass alle anderen Primarstufenlehrkräfte eine Fortbildung besuchen können, die sie ebenfalls nach E 13 qualifiziert. Dabei soll auch die Berufserfahrung angerechnet werden. Diese Vereinbarung ist ein Kompromiss, aber ein erster Schritt ist getan. Die bundesweite Kampagne „Ja 13 für alle“ wird von der GEW fortgeführt.