Stichwort: Angestellte
TV-L Ergebnis 2019
Durch den Tarifabschluss gibt es auch mehr Geld für Beschäftigte, die nicht mehr im Landesdienst arbeiten. Die müssen allerdings einen Antrag stellen bis zum 30.9.2019
Kolleg*innen, die zwischen dem 1. Januar und 2. März 2019 aus einem TV-L- Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, müssen bis zum 30. September einen entsprechenden Antrag stellen.
Im Frühjahr 2019 konnten wir im Geltungsbereich des TV-L (Landesbeschäftigte) durch das Tarifergebnis vom 2. März zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen: Erhöhung der Tabellenentgelte und Garantiebeträge, neue Entgeltgruppen (E9a und E9b für die ehemals „kleine“ und „große“ E9), Aufnahme von Berufsabschlüssen wie beispielsweise „Kindheitspädagogik“.
Beschäftigte, die zwischen dem 1. Januar und 2. März 2019 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind (Renteneintritt, Wechsel in ein anderes Berufsfeld wie beispielsweise in die Kita, Arbeitslosigkeit, Wechsel in den Beamtenstatus), müssen bis zum 30. September einen entsprechenden Antrag stellen, damit sie rückwirkend von der Tariferhöhung und den anderen Verbesserungen profitieren.
Bist Du davon betroffen? Weitere Informationen sowie einen Musterantrag, um die Tariferhöhungen und weitere Verbesserungen geltend zu machen, erhalten GEW-Mitglieder bei: kleemann(at)gew-hb(dot)de.
Für Beschäftigte, die über den 2. März hinaus beschäftigt waren, gelten die Änderungstarifverträge automatisch. Hier ist kein extra Antrag notwendig.
28195 Bremen