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Arbeitsrecht

Trend zur Verrechtlichung der Arbeitswelt

Bemerkungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz

Seit langem beobachten wir eine zunehmende Verrechtlichung in den Gestaltungsfragen der Arbeitswelt. Besonders im öffentlichen Dienst sehen sich die Beschäftigten mit einer Vielzahl von rechtsförmigen Regelungen in Gestalt von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen konfrontiert, die unmittelbaren Einfluss auf die Aufgabenerfüllung am Arbeitsplatz haben. Hinzu treten tarifvertragliche wie beamtenrechtliche Regelungen, die wir zwar beständig im Sinne der Beschäftigten zu verbessern suchen, aber zunächst einmal geltendes Recht sind. Dieser rechtliche Setzkasten wird zum einen als Herrschaftsinstrument benutzt, ist auf der anderen Seite aber immer auch die Widerspiegelung eines Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber- oder Dienstherrn-Macht und Gewerkschaften.

Hauptamtliche Volljuristen

Seit einigen Jahrzehnten haben die Gewerkschaften auf diesen Umstand zunehmend so reagiert, dass insbesondere die Rechtsstellen mit hauptamtlichen Volljuristen besetzt werden. Dies ist eine von Beginn an nicht unumstrittene Entwicklung, da gewerkschaftliche Handlungsmacht nicht darauf beruht, juristischen Sachverstand in ihren Reihen zu wissen, sondern auf ihrer Fähigkeit gründet, Arbeitskämpfe zu initiieren und möglichst erfolgreich durchstehen zu können. Auch dürfen Gewerkschaften nicht allzu rechtstreu in der Gestaltung ihrer Politik denken, da sie ja immer auch die Weiterentwicklung gesellschaftlicher Zustände im Blick haben muss.

Andererseits bestehen auf der Ebene des einzelnen Mitglieds mit dem Dienstherrn oder mit dem Arbeitgeber häufig genug Konflikte, die zunehmend rechtsförmig ausgetragen werden. Hier sehen wir unsere Aufgabe, alle sinnvollen Möglichkeiten des individuellen Rechtsschutzes auszuschöpfen, die über personalrätliche Unterstützung spätestens dann hinausgeht, wenn Gerichte angerufen werden müssen. Hierauf hat jedes Mitglied einen Anspruch, wenn rechtliche Erfolgsaussichten in genügendem Umfang vorhanden sind.

Politische Dimension

Beide Handlungsstränge sind aber kein grundsätzlicher Gegensatz, denn es gibt häufig genug Situationen, in denen  sich gewerkschaftspolitische Aktionen mit gerichtlichen Aktivitäten kombinieren lassen, so dass individueller Rechtsschutz über den Einzelfall hinaus eine politische Dimension bekommt. Dabei gelingt es gelegentlich, dass sich beide Handlungsfelder in ihren Wirkungen ergänzen. Dies war beispielsweise bei der Zurückdrängung der massenhaften Leiharbeit an öffentlichen Schulen der Fall.

Als Teil der Bundesrechtsstelle versuchen wir aber auch, Rechtsfortbildung in unserem Sinne zu betreiben. Wir diskutieren und bestimmen die Themenfelder, in denen gewerkschaftliche Positionen über eine veränderte Rechtsprechung gesichert werden können und initiieren entsprechende Fallgestaltungen vor Gericht.

Diese nüchterne Darlegung lässt vieles außer acht. Vor allem, dass erfolgreiche Arbeit auch sehr viel Spaß machen kann. Natürlich klappt nicht immer alles, aber meine Entscheidung, arbeits -und beamtenrechtliche Tätigkeiten in der GEW zu suchen, habe ich in diesem Sinne niemals bereut.