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Tarifrunde 2015

Am 16. Februar beginnen die Tarifverhandlungen über die Entgelte im Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Unmittelbar betroffen sind davon im Organisationsbereich der GEW alle PädagogInnen im Angestelltenstatus, deren Arbeitgeber das Land Bremen ist. Darüber hinaus sind aber für viel mehr KollegInnen die Ergebnisse dieser Tarifrunde für ihre zukünftige Bezahlung maßgeblich und ihre aktive Teilnahme ist gefragt. Wie sich dieser Zusammenhang im Einzelnen darstellt, beantworteten für die BLZ Christian Gloede und Rüdiger Eckert.

Beamte:

Die Gruppe der verbeamteten Lehrkräfte ist mit ca. 5.500 die größte Gruppe der von der aktuellen Tarif- und Besoldungsrunde Betroffenen. Wir gehen davon aus, dass es bereits im Verlauf der Tarifverhandlungen klare Absichtserklärungen zur Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten geben wird. Auch aus Bremen sind seitens der Finanzsenatorin entsprechende Aussagen gefallen – verständlich nach dem „Übertragungsdesaster“ aus 2013/14. Daher wird es jetzt darum gehen, die verbeamteten Lehrkräfte von Beginn an in diese Tarif- und Besoldungsrunde einzubeziehen. Trotz der etwas unübersichtlichen Rechtsprechung zum Thema „Streikrecht für Beamte“ werden wir dieses Recht gegebenenfalls zur Anwendung bringen. Hier gilt es in den nächsten Wochen, das Selbstbewusstsein der Kolleg*innen auch in diesem Bereich der Interessenvertretung deutlich zu steigern und klar zu machen, dass auch die Frage einer angemessenen Bezahlung zur Wertschätzung gehört. Dies gilt umso mehr, da aus Arbeitsbelastungsgründen immer mehr KollegIinnen in Teilzeit „flüchten“…

 

Angestellte Lehrkräfte

Für die angestellten Lehrkräfte geht es darüber hinaus erneut um die Verhandlungen zu L-EGO (Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte). Die Arbeitgeber sperren sich weiterhin, wollen sich ihre Möglichkeit des „Lohndiktats“ nicht aus der Hand nehmen lassen – eine Schande, wenn man sich klarmacht, dass die 200 0000 angestellten Lehrkräfte die einzigen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind, für die keine Eingruppierung gilt: Jedes Bundesland kann durch oktroyierte „Lehrer-Richtlinien quasi selbst bestimmen, wie es seine angestellten LK bezahlt. Die Arbeitgeber sind nach längerem Verhandlungsdruck jetzt anscheinend doch bereit, wenigstens über eine Anpassung an den TV-L nachzudenken, allerdings nur – wie sie sich ausdrücken, bei einer Anrechnung der finanziellen Verbesserung in der allgemeinen Entgeltrunde.

 

SozialpädagogInnen/pädagogische MitarbeiterInnen

angestellt im öffentlichen Dienst

Die SozialpädagogInnen sind - so sie denn in Bremen im Öffentlichen Dienst angestellt sind – in der Entgeltgruppe 9 eingestuft. Wo es allerdings immer klemmt, ist die Anerkennung der Erfahrungszeit, die sich dann in den sogenannten Erfahrungsstufen niederschlägt. Da gibt es besonders in Bremen anscheinend Wildwuchs, vor allem beim Wechsel von freien/Privaten zum öffentlichen Träger. Hier wäre eine Klarstellung im TV-L nötig.

angestellt bei Freien Trägern

SozialpädagogIinnen und pädagogische MitarbeiterIinnen bei Freien Trägern:
Hier gestaltet sich die Frage der Betroffenheit doch eher unübersichtlich und kompliziert: Zum einen gibt es die Gruppe der bei Schulvereinen beschäftigten Fachkräfte. Diese werden zum Teil nach Tarifvertrag entlohnt, zum anderen Teil befinden sie sich in Verhältnissen geringfügiger Beschäftigung, die oftmals dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats entzogen sind. Hier haben wir es u.U. auch mit grenzwertig legalen Leiharbeitsverhältnissen zu tun. Dies, wie auch die Frage des Mindestlohns in diesem Bereich werden wir überprüfen müssen – das Bekenntnis der Senatorin zu tarifvertraglicher Entlohnung steht!
Anders sieht es bei der Mehrzahl der Freien Träger aus, die überwiegend tarifvertraglich gebunden sind, wenn auch nicht alle auf dem Niveau des TV-L; hier fehlen häufig eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Regelungen zum Krankengeld. Vergütungstabellenmäßig sind sie überwiegend am TV-L orientiert; hier käme in der heißen Phase der Tarifauseinandersetzung der Aufruf zu einem Solidaritätsstreik in Frage, aufgrund der „mittelbaren“ Wirkung des TV-L. Dabei spielt der gewerkschaftliche Organisationsgrad natürlich eine große Rolle.

 

Beschäftigte des MartinsClubs

Unmittelbare Wirkung entfaltet der TV-L allerdings bei den Beschäftigten des Martinsclubs, dem Träger der Persönlichen Assistenzen an Schulen. Für die über 400 Kolleg*innen gilt seit letztem Jahr ein Tarifvertrag mit klarem Bezug zur Gehaltstabelle des TV-L noch bis einschließlich 2017. Damit sind diese Beschäftigten auch streikfähig. Dieser Erfolg konnte nur aufgrund eines hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades erreicht werden mit mehr als 130 Neueintritten in der heißen Phase. Gleichwohl ist der professionelle Einsatzort von Assistenzen dazu angetan, die Frage des Streikaufrufes sehr sensibel und in engem Austausch mit den Schulen und auch den Eltern zu diskutieren.

 

Privatschulen:

Hier gilt der TV-L quasi an keiner Stelle unmittelbar, mancherorts wird darauf Bezug genommen. Mit der Freien evangelischen Bekenntnisschule (FEBB) und der Mentor-Schule hat die GEW eigenständige Tarifverträge abgeschlossen, die die Übernahme oder direkte Inbezugnahme des TV-L zum Ziel haben – dies ist aber noch nicht erreicht.
Durch die rückwirkende Besoldungsanpassung für 2013/14, die überwiegend durch die gewerkschaftlich organisierten Proteste und Widersprüche letztlich erfolgreich durchgesetzt werden konnte, wurden auch die Zuwendung an die Privatschulen entsprechend rückwirkend erhöht, da der Referenzwert für diese Zuwendung die Besoldungsgruppe A13 ist. Kolleg*innen an diesen Schulen und eigentlich sogar die Trägervereine selbst sollten allein deshalb gewerkschaftliches Engagement schätzen und unterstützen…

 

Beamte und Tarifbeschäftigte an Hochschulen:

Hier muss der Tarifvertrag auch die Aufgabe der Ent-Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen erfüllen. Die Kluft zur Bezahlung außerhalb der Unis steigt ständig an mit der Folge, dass "Kluge Köpfe“ die Unis verlassen, um entweder das Bundesland zu wechseln oder den Arbeitsbereich. Eine Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) ist insbesondere auch für Lektoren und Lehrbeauftragte mit besonderen Aufgaben (LfbA) relevant. Bezahlung von Personal, das z.B. Führungskräfte (und selbst verbeamtete Lehrer an Schulen) ausbildet, wird schlechter bezahlt als die "Ausgebildeten". Dieser Zustand muss überwunden werden, u. a. durch eine deutliche Anhebung der „W-Besoldung“, wie auch grundsätzlich die unsicheren Beschäftigungsbedingungen und der Befristungswahn –hier insbesondere das Anwachsen der „sachgrundlosen“ Befristungen.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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