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Schwerpunkt

Strukturelle Einheit oder Widerspruch für die Lehrenden?

Forschung und Lehre an der Uni Bremen

Foto: Inge Kleemann

Im Bremischen Hochschulgesetz sind als zentrale Aufgaben der Universität Forschung, Lehre und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses genannt. Während die beiden ersten als Einheit gedacht aus der Tradition des Humboldtschen Bildungsideals stammen, zeigt sich in der dritten Aufgabe zunehmend ein Auseinanderdriften von Forschung und Lehre. Wo das Renommee der Institution oder auch der einzelnen Beschäftigten hauptsächlich über „exzellente“ Forschung erreichbar ist, kann Lehre strukturell allzu leicht zur Pflichtaufgabe verkommen. Dann ist es gut, wenn einzelne Lehrende durch ihr Engagement die Qualität von Lehre und Studium sicherzustellen versuchen. Doch wird Ihnen dies in ihrem beruflichen Kontext gedankt?

Betrachtet man die Karrierewege in der Wissenschaft, so stellt man fest, dass die Zeit als „wissenschaftlicher Nachwuchs“ durch zeitlich befristete Verträge und Unsicherheiten gekennzeichnet sind. Seit knapp 20 Jahren verschlechtert sich bundesweit das Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen an den Hochschulen stetig und ist heute bei einem Verhältnis von 9: 1 angelangt. Nur wenige können dauerhaft in der Wissenschaft bleiben. Zum Erreichen der nächsten Stufe auf dem Karriereweg zählen einzig eigene Forschungsleistungen, nachgewiesen vor allem durch Publikationen und gerne auch durch Erfolg bei der Einwerbung von Drittmitteln. Engagement in der Lehre wird zwar oft gelobt, ist aber strukturell eher ein Stolperstein in der akademischen Karriere, da sie Zeit Anspruch nimmt, die für die Forschung fehlt.

Die mangelhafte Anerkennung der Lehre wurde auch in der Politik mittlerweile als Problem wahrgenommen. Die Stellenkategorie der Lektor*innen, die vor einigen Jahren ausgehend von der Universität Bremen ins Bremische Hochschulgesetz eingeführt wurde, stellt eine im Grundsatz erfreuliche Entwicklung dar. Es benötigte jedoch eines langen Einsatzes von Gewerkschaften und Personalrat, um klarzustellen, dass Lehre als Daueraufgabe grundsätzlich mit Dauerstellen ausgestattet werden muss und den Missbrauch dieser Stellenkategorie in Form befristeter Stellen mit hohem Lehrdeputat weitgehend abzustellen.

Lektoratsstellen erlauben eine Verbindung von Forschung und Lehre und bieten im Sinne planbarerer und verlässlicherer Karrierewege entweder gleich eine unbefristete Perspektive oder – als Tenure Track Stellen – eine konkrete Entfristungsmöglichkeit auf Basis vorher definierter Kriterien. Die Praxis muss jedoch erst noch zeigen, ob bei der Beurteilung die Lehrtätigkeit mindestens gleichgewichtig zur Forschungsleistung berücksichtigt wird.

Neben den genannten Stellen gibt es an den Hochschulen eine weitere Stellenkategorie, die intensiv mit Lehraufgaben betraut ist – die sogenannten „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ (LfbA). Deren Lehrdeputat ist mit 24 Semesterwochenstunden deutlich höher als das von Lektor*innen. Hintergrund mag sein, dass den LfbAs keine dezidierten Aufgaben in der Forschung übertragen sind, laut Hochschulgesetz obliegt ihnen „überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse“.

An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Blick zurück zur Geschichte der Berliner Universität von 1810: Das vielfach zitierte Humboldtsche Bildungsideal wird heute oft gleichgesetzt mit der zentralen Idee der Einheit von Forschung und Lehre. Die Kernideen Wilhelm von Humboldts gingen jedoch weit darüber hinaus: Für ihn war der Begriff des autonomen Individuums, das seine Mündigkeit durch Vernunftgebrauch erreicht, zentral. Um diese zu erreichen sollte die Universität akademische Freiheit genießen, eine weitgehende Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen. Bildung war für ihn (im humanistischen Sinne) weit mehr als Ausbildung für einen Beruf. „Einen jungen Menschen zu »bilden« hieß für Humboldt ganz klar, »ihn nicht zu äußeren Zwecken zu erziehen«. Vielmehr müsse er sich selbst bilden durch den Umgang mit der sich unablässig selbst in Frage stellenden Wissenschaft“ (Fisch 2015, S.54).

Auch „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ sehen sich dem Ideal einer ganzheitlichen, kritischen Bildung im Kontext einer fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung verpflichtet. Als professionell Lehrende an Universitäten und Hochschulen, die sich aus Überzeugung für diese Lehrtätigkeit entschieden haben, stecken Inhaber*innen von LfbA-Stellen oft sehr viel mehr Engagement in die Vorbereitung und Durchführung ihrer Lehre als manche Hochschullehrende, die sich vor allem über Forschung und Drittmittelakquise qualifiziert haben und darauf vertrauen, dass sie allein deswegen schon automatisch für „gute Lehre“ qualifiziert seien. Die Fehleinschätzung, dass Lehre von LfbAs weniger wert sei, da zu den Ihnen übertragenen Aufgaben keine eigene Forschung gehört, muss endlich überwunden werden: Das hohe Lehrdeputat hat – ein circulus vitiosus – zur Folge, dass ihnen strukturell weniger Zeit bleibt, aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen für die eigene Lehre aufzunehmen und einzuarbeiten (außer dies passiert außerhalb der Arbeitszeit). Um das Humboldtsche Bildungsideal besser umsetzen zu können, müssen also für diese Stellen die Rahmenbedingungen stimmen. Ein deutlich niedrigeres Lehrdeputat, welches Zeit für die eigene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktueller Forschung bietet, Rückbezüge und Einbettungen in wissenschaftliche Kontexte ermöglicht und damit forschungsnahes Lehren und Studieren unterstützt, wäre ein erster, wichtiger Schritt.

Ebenfalls einen wichtigen Stellenwert in der Lehre nehmen freiberuflich tätige Lehrbeauftragte ein. Die ursprüngliche Idee, Lehraufträge an Menschen aus der Praxis zu vergeben, um den Bezug zur Arbeitswelt herzustellen, besteht in vielen Bereichen der Universität nicht (mehr). Vielfach werden heute Lehrbeauftragte eingesetzt, um Veranstaltungen zu halten, welche die Hochschulen nicht als Dauerstellen besetzen wollen, da sie nicht sicher sind, ob der Lehrbedarf regelhaft fortbesteht. Dies führt dazu, dass gut qualifizierte Lehrkräfte ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung mit einem Honorar entlohnt werden, das einer prekären Beschäftigung entspricht, da ausschließlich die Unterrichtsstunden bezahlt werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Lehrbeauftragten keine Vor- und Nachbereitungszeiten bezahlt werden, auch weitergehender Prüfungs-, Verwaltungs- und Beratungsaufwand wird meist nicht berücksichtigt. Und auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung wurden die Lehrbeauftragten, da sie formal keine Angehörigen der Hochschulen sind, nicht unterstützt. Wertschätzung sieht anders aus.