Amtsangemessene Alimentation
Stichwort: verbeamtet - Wichtig !!! – Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid – Fristen!!!
Informationen nur für GEW-Mitglieder in Bremen (Stadt)
Liebe Mitglieder der GEW-Bremen,
in den letzten Jahren haben viele von euch einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt, weil die Höhe der Besoldung nicht den Anforderungen genügt.
Diesen Antrag musste man jeweils für ein Haushaltsjahr stellen.
Juristisch ist diese Frage noch nicht abschließend geklärt. Für das Bundesland Bremen und auch für andere Bundesländer wurden Klagen bei den Verwaltungsgerichten und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese wurden noch nicht entschieden. Für Bremen steht für einen Fall aus dem Jahr 2013 demnächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.
Der Bremer Senat lehnt es ab, die Verfahren ruhend zu stellen, bis die Gerichte die Fragen abschließend entschieden haben. Finanzsenator Herr Fecker hat angewiesen, dass in diesen Wochen von der Performa circa 10.000 ablehnende Bescheide verschickt werden. Warum die Anträge, die teilweise vor vielen Jahren gestellt wurden, ausgerechnet jetzt abgelehnt werden, wurde vom Finanzsenator nicht erklärt.
Von diesen ablehnenden Bescheiden sind viele Mitglieder der GEW Bremen betroffen. Damit wir die vielen Anfragen neben dem Tagesgeschäft bearbeiten können, sind wir auf die Mithilfe aller Mitglieder angewiesen. Wir bitten dich, die folgenden Informationen genau durchzulesen und selbst den Widerspruch einzulegen.
Was tun gegen den ablehnenden Bescheid?
Auf der Website der GEW Bremen findest du [hier] ein Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid. Bitte lege damit fristwahrend den Widerspruch gegen die Bescheide ein, die du bekommen hast. Es wurden an einige Mitglieder nur ein Bescheid, an andere jedoch mehrere Bescheide verschickt.
Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der Behörde eingelegt werden. Zur Sicherheit nimmt man als Datum der Bekanntgabe das Datum des Bescheids.
Beispiel: Auf dem Bescheid steht als Datum der 14.11.2024. Der Widerspruch muss bis zum 14.12.2024 schriftlich bei der Behörde eingegangen sein.
Schriftlich bedeutet, dass der Widerspruch ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden muss.
Er sollte dann per Post mit einem Eingangsnachweis an die Performa Nord geschickt werden. Natürlich kann der Widerspruch auch persönlich bei der Performa abgegeben werden. Wichtig: Eingang bestätigen lassen!
Widersprüche mit einfacher E-Mail sind nicht wirksam eingelegt.
Wenn du mehrere ablehnende Bescheide bekommen hast, müssen diese im Widerspruch einzeln aufgezählt werden. Dafür musst du nur das Muster für den Widerspruch ausfüllen.
Bitte schick uns die ablehnenden Bescheide und den Widerspruch als PDF-Dokument an folgende E-Mail-Adresse:
alimentation [at] gew-hb [dot] de
Aus Gründen der IT-Sicherheit dürfen wir nur PDF-Dokumente öffnen. Bitte erleichtere uns die Arbeit, indem du uns gut lesbare PDF-Dateien schickst. Bitte schicke uns die Unterlagen vollständig.
Da es zurzeit sehr viele Anfragen sind, bitten wir dich, die Informationen aufmerksam zu lesen und sich nur zu melden, wenn es dringende weitere Fragen gibt. Die Fragen bitte per E-Mail an diese [alimentation [at] gew-hb [dot] de] Adresse senden.
Was folgt auf den Widerspruch?
Ein Widerspruch muss nicht zwingend begründet werden. Die Begründung kann man auch in einem späteren Klageverfahren nachholen. Voraussichtlich werden wir dir jedoch in den nächsten Wochen eine schriftliche Begründung zugänglich machen, die du an die Behörde schicken kannst.
Auf den Widerspruch wird die Behörde aller Voraussicht nach mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid reagieren. Das bedeutet, dass du erneut Post bekommst und der Widerspruch zurückgewiesen wird. Gegen diesen Widerspruchsbescheid bleibt dann nur noch die Klage. Diese Klage muss innerhalb von einem Monat beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Bitte schick uns in diesem Fall den Widerspruchsbescheid der Behörde als gut lesbares PDF-Dokument zu.
Wir sind zurzeit im Austausch mit den Rechtsschützer*innen in der Bundesrechtsschutzstelle in Frankfurt und dem DGB-Rechtsschutz in Bremen, um die Erfolgsaussichten und die Kapazitäten für mögliche Klagen zu prüfen.
Satzungsmäßiger Mitgliedsbeitrag
Bitte beachte, dass Rechtsschutz nach der Satzung der GEW nur erteilt werden kann, wenn das Mitglied seinen satzungsmäßigen Beitrag zahlt. Sollten sich bei dir Änderungen der Besoldung ergeben haben, teile diese bitte umgehend unserer Mitgliederbetreuung Sabine Gross mit.
Hier ist der Kontakt: gross [at] gew-hb [dot] de
Noch besser wäre es, wenn du deine Mitgliedsdaten im Mitgliederbereich online ändern würdest.
https://www.gew-hb.de/anmeldung
Private Rechtsschutzversicherung für den Beruf
Wenn du eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, muss diese vor dem Rechtsschutz durch die GEW in Anspruch genommen werden. Bei einer Rechtsschutzgewährung z.B. für die Klage gegen den Widerspruchsbescheid, erstattet die GEW jedoch etwaige Kosten der Eigenbeteiligung.
Bitte lege selbst fristwahrend den Widerspruch ein. Dann schickst du der Versicherung den Widerspruch und den ablehnenden Bescheid und fragst an, ob die Versicherung eine Deckungszusage für die Kosten der rechtlichen Vertretung im Widerspruchsverfahren und ggf. im Klageverfahren gibt. Wenn die Versicherung zusagt, kannst du dir eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt suchen.
Rechtsschutz für eine Klage nur für GEW Mitglieder
Wer jetzt noch kein Mitglied der GEW ist, kann keinen Rechtschutz in dieser Sache bekommen. Der Rechtsschutz greift nicht für Sachverhalte, die vor dem Eintritt in die GEW liegen.
Kurze Zusammenfassung:
Muster für den Widerspruch ausfüllen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Widerspruch an die Performa schicken. Nachweis darüber aufbewahren.
Den Widerspruch und die ablehnenden Bescheide als PDF-Dokument an alimentation [at] gew-hb [dot] de senden
28195 Bremen