Mehrarbeit
Stichwort: U-50-Stunde
Noch in dieser Woche Antrag stellen. Die Kolleg:innen müssen bis Ende Februar 2021 einen Antrag stellen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Im Formular wird ein Nachweis für die geleisteten Stunden gefordert. Solltet ihr die Stunden nicht nachweisen können, beispielsweise anhand von alten Stundenplänen oder durch eine Bestätigung der Schulleitung, könnt ihr den Antrag trotzdem stellen. Der Antrag ist an Herrn Focke (SKB) zu stellen.
Rückgabe der U-50-Stunde:
Auf Initiative des Personalrats Schulen und mit Hilfe des GEW-Rechtsschutzes gelang es, für die Lehrkräfte, die von 2003 bis 2015 nach dem Berufseinstieg zwei Mehrarbeitsstunden geleistet hatten, einen Ausgleich in der Altersermäßigung durchzusetzen. Die Behörde hatte dies mit der Begründung verweigert, dass die Stunden schon mit der bisherigen Altersermäßigung abgeglichen seinen. Nach verlorenem Prozess musste die Behörde eine entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Mit diesem Urteil wurde eine Ungerechtigkeit aufgehoben, die von Beginn an als „Strafmaßnahme“ für den Angestelltenstreik von 2002 willkürlichen Charakter trug. Gleichwohl ist diese Debatte noch nicht final geklärt, denn eine Rückgabe der Stunden ist bis jetzt noch nicht erfolgt.