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Tarifverhandlungen

Stichwort: Öffentlicher Dienst

Am Dienstag, 24. Januar 2023 beginnen in Pots­dam die Verhandlungen zum Tarifver­trag für den öffentlichen Dienst (TVöD). 

2 Fäuste, die sich treffen und gemeinsame, solidarische Kampfkraft symbolisieren
Grafik: GEW

Die Gewerkschaften wollen eine deut­liche Gehaltserhöhung für die Beschäf­tigten bei Bund und Kommunen und fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro.
Das ist jetzt besonders wichtig, weil alle Beschäf­tigten enorme Preisanstiege stemmen müssen. Die Verhandlungen werden am 22./23. Februar und am 27. bis 29. März in Potsdam fortgesetzt.

Die Preise steigen extrem stark an – insbesondere für Heizung, Strom und Lebensmittel. Das merken auch die Beschäftigten am Ende des Monats in ihrem Geldbeutel. Alle Kolleginnen und Kollegen benötigen eine Gehaltserhöhung. Über die Gehälter der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen verhandeln die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber­ verbände (VKA) und der Bundesinnenministerin ab dem 24. Januar 2023. 
Was gefordert werden soll, haben die Gewerkschaf­ten des öffentlichen Dienstes nach einer intensiven Mitgliederdiskussion gemeinsam beschlossen. In dieser Tarifrunde soll es keine gesonderten Forderungen für bestimmte Berufsgruppen geben. Denn es gibt nur einen öffentlichen Dienst.
Alle Beschäftigten halten durch ihre Arbeit und ihr Engagement das Land am Laufen und die Preise steigen für alle an.
Nach wie vor verlangen die Auswirkungen der Corona­Pandemie in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes den Beschäftigten viel ab. Viele Dienststellen und Einrichtungen leiden aufgrund hoher Krankenstände und fehlender Fachkräfte unter Personalmangel. Um zukunftsfähig zu sein, muss der öffentliche Dienst weiter an Attraktivität als Arbeitgeberin zulegen.
Vor diesem Hintergrund beschloss die GEW mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, den Fokus in den Tarifverhandlungen auf die Gehalts­erhöhung zu legen.

Die Forderung lautet 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro.

Besonders wichtig sind höhere Löhne für die, die am wenigsten verdienen. 
Damit alle Beschäftigten eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen, fordern die Gewerkschaften einen Mindestbetrag von 500 Euro. Dieser Mindestbetrag ist eine soziale Komponente, mit der erreicht werden soll, dass die unteren Entgeltgruppen prozentual stärker angehoben werden.
Für Auszubildende und Praktikant*innen sowie dual Studierende wollen die Gewerkschaften monatlich 200 Euro mehr durchsetzen. Davon würden Auszubil­dende zur Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in sowie Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen profitieren, die nach dem Studium ein Anerkennungspraktikum im öffentlichen Dienst machen. Außerdem soll tariflich geregelt werden, dass die Auszubildenden nach der Ausbildung unbefristet übernommen werden.
Die Tarifverträge zur Altersteilzeit mit Bund und VKA sind am 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Durch sie haben die Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen tarifvertraglich gesicherten Anspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, oder im Blockmodell früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Altersteilzeit trägt dazu bei, dass Beschäftigte gut und gesund bis zur Rente ar­beiten können. Sie ermöglicht einen sanften Übergang und hält die finanziellen Einbußen für die Beschäftigten im Rahmen.
Deshalb erwarten die Gewerkschaften von den Arbeitgebern, die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit zu verlängern.
Die Arbeitgeber haben die Forderungen bereits als überzogen bezeichnet. Aber 10,5 Prozent Gehaltsstei­gerung sind angesichts der anhaltend hohen Inflation mehr als berechtigt. Das Verhalten der Arbeitgeber zeigt bereits jetzt dass es in den Tarifverhandlungen nicht leicht wird, die gewerkschaftlichen Forderungen durchzusetzen.

GEW-Mitglieder werden aktiv

Damit die Gewerkschaften ihre Forderungen best­möglich möglich durchsetzen können, brauchen sie Unterstützung. Und zwar die der Beschäftigten. Sie 
sind diejenigen, die den Arbeitgebern zeigen müssen, dass sie gerade jetzt eine kräftige Gehaltssteigerung brauchen. GEW-­Mitglieder können die Tarifrunde auf vielfältige Art und Weise unterstützen: Sie können ihre Kolleg*innen überzeugen und motivieren, ebenfalls mitzumachen. Bei Social Media können sie die Infor­mationen der GEW liken, kommentieren, teilen und so dazu beitragen, die gewerkschaftlichen Forderungen zu verbreiten.

Ganz wichtig ist, dass sie sich, sobald die Ge­werkschaften zu Warnstreiks aufrufen, daran beteiligen. 
Denn je größer die Gewerkschaftsbewegung ist, desto mächtiger ist sie. Es kommt also auf jedes einzelne GEW-Mitglied an. Und auf ihre Kolleginnen und Kollegen.
Die Tarifverhandlungen werden am 22./23. Februar und 27. bis 29. März in Potsdam fortgesetzt. Dabei hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.  

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