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TVöD 2025

So geht's am 5. April weiter

Die Schlichtungskommission hat heute die Einigungsempfehlung für die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten veröffentlicht. Am 5. April werden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission ist Grundlage der Verhandlungen in Potsdam. Nachdem es in der dritten Verhandlungsrunde im März keine Einigung gegeben hatte, erklärten die Arbeitgeber die Verhandlungen für gescheitert und riefen die Schlichtung an. Die Schlichtungskommission nahm am 24. März ihre Arbeit auf und veröffentlichte am 28.3. eine Einigungsempfehlung, die den festgefahrenen Tarifkonflikt lösen soll.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
  • Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
  • Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
  • Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
  • Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
  • Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
  • Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027.

Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.

Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.