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Altersvorsorge

So funktioniert meine Rente Teil 2

Eine zuverlässige und sichere Altersversorgung – Teil 2

Im letzten Bildungsmagazin ging es in Teil 1 zur Rente darum, wie sie grundsätzlich funktioniert – hier geht es um weitere Rahmenbedingungen für meine Rente.

Bedingungen für die (vorgezogene) Rente

Voraussetzungen der normalen Altersrente sind die Regelaltersgrenze 67 Jahre (bzw. Übergangsregelung) und eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Es gibt keine Abschläge und keine Hinzuverdienstgrenze. Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren (wird besonders berechnet!). Sie ist ab zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Voraussetzungen der Altersrente für langjährig Versicherte sind eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren und ein Alter von mindestens 63 Jahren. Der Renten-Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat vorgezogener Rente, höchstens aber 14,4 Prozent. Die Hinzuverdienstgrenze ist aufgehoben.

Voraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind eine Schwerbehinderung von mindestens 50 GdB und 35 Jahre Mindestversicherungszeit. Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vor Altersgrenze möglich. Die letzten zwei Jahre vor der Altersgrenze sind abschlagsfrei. Bei noch früherem Rentenbeginn 0,3 Prozent Abschlag / Monat, Höchstabschlag 10,8 Prozent. Die Hinzuverdienstgrenze ist aufgehoben. Darüber hinaus gibt es die Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung, die durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes festgestellt wird. Auch hier sind die letzten beiden Jahre vor der Altersgrenze abschlagsfrei, der Höchstabschlag beträgt 10,8 Prozent. Der Hinzuverdienst ist begrenzt. Bei drohender Erwerbsminderung ist unbedingt eine Beratung bei Personalrat / Betriebsrat oder Gewerkschaft erforderlich!

Wie könnte ich meine Rente erhöhen?

Es gibt die Möglichkeit der Beitragsnachzahlung für Ausbildungszeiten ohne Pflichtbeiträge. Der Antrag dazu muss aber vor dem 45. Geburtstag gestellt werden! Das ist nicht billig, lohnt sich aber wegen der Rendite von rund drei Prozent bei Rentenbeiträgen. Die Rentenversicherung bietet dazu Beratung und individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für Ausgleichszahlungen zum Ausgleichen von Abschlägen bei eventuellem vorzeitigem Ruhestand. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Das ist ebenfalls nicht billig, lohnt sich aber wegen der Rendite von rund drei Prozent bei Rentenbeiträgen. Wichtig: Damit ist keine Verpflichtung zum früheren Ruhestand verbunden! Die zusätzlichen Beiträge können faktisch also auch für eine deutliche Erhöhung der regulären Rente um bis zu 14,4 Prozent genutzt werden. Bei besonders niedrigen Renten kann die Grundsicherung im Alter entsprechend dem Bürgergeld beantragt werden. Die sogenannte „Grundrente“, eine Aufstockung für besonders niedrige Renten, gibt es nur unter besonderen Bedingungen. Sie kann nicht beantragt werden, die Rentenversicherung prüft automatisch, ob und wie hoch die Grundrente infrage kommt.

Der Rentenantrag

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt! Der Rentenantrag sollte drei bis sechs Monate vor geplantem Rentenbeginn erfolgen. Der Rentenantrag kann zusammen mit einem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt werden – das spart sehr viel Zeit! Die Rentenberater sind zur unabhängigen Beratung im Interesse der Versicherten verpflichtet. Dazu kann telefonisch oder online ein Termin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbart werden. Die DRV informiert mit der Terminbestätigung auch über die für die Beratung notwendigen Unterlagen. Spätestens mit dem Rentenantrag sollte der Arbeitgeber über das gewünschte Arbeitsende informiert werden. Der reguläre Arbeitsvertrag läuft meistens nach tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelung mit dem Erreichen der Altersgrenze aus. Deutsche Rentenversicherung, Schwachhauser Heerstr. 32–34, 28209 Bremen, Tel: 0421/3407-0 oder 0800 100048028; info@drv-oldenburg-bremen.de; www.deutsche-rentenversicherung.de

Der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ergeht nach dem Antrag i.d.R. vor dem Rentenbeginn. Er enthält alle Informationen (Versicherungszeiten, Rentenpunkte, ggf. Abschlag, Rentenbetrag, Rentenbeginn).

Und wie sieht es mit meiner Zusatzrente / Betriebsrente aus?

Im öffentlichen Dienst gibt es im Regelfall die sogenannte VBL-Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. In anderen Betrieben (z.B. Kirchen, Sozialverbände, Gewerkschaften, größere Weiterbildungseinrichtungen oder Forschungsinstitute) gibt es ähnliche Betriebsrenten. Über den jeweiligen Betriebsrentenanspruch wird in der Regel vom Träger informiert. Auch diese Betriebsrenten müssen beantragt werden. Sie werden in der Regel entsprechend der gesetzlichen Rente bewilligt. Die eventuellen Abschläge entsprechen ebenfalls der gesetzlichen Rente. Wichtig: Bei den meisten Betriebsrenten wird wie bei der VBL nur eine jährliche Erhöhung von ein Prozent gewährt – das liegt normalerweise unterhalb der Inflationsrate. Die Rente wird also weniger wert.

Weitere eventuelle zusätzliche Renten sind die „Riesterrente“ oder andere Privatrenten, für die meist ein fester Zeitpunkt für den Rentenbeginn vereinbart wurde. Riesterrente und Privatrenten sind erheblich weniger ertragreich als die gesetzliche Rente, weil einerseits der hälftige Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer fehlt, andererseits diese privaten Renten mit hohen Provisionen und Verwaltungskosten belastet sind. Daher ist vom Abschluss solcher Renten nur abzuraten.

Gewerkschaft und Rente?

Gewerkschaften führen Tarifverhandlungen zur Verbesserung von Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer. Bessere Arbeitnehmereinkommen führen zu Rentenerhöhungen. Bessere Arbeitsbedingungen/-zeiten führen zu längeren Rentenzeiten.

Fazit: Mitgliedschaft in der Gewerkschaft – auch in der Rente – begünstigt Rentenerhöhungen.

Wie gut ist das gesetzliche Rentensystem?

Beim deutschen Rentensystem ist einiges verbesserungswürdig. Allerdings ist die Rente in Deutschland einerseits durch das Umlageverfahren und andererseits durch die Arbeitgeberbeteiligung relativ krisensicher bei Wirtschaftskrisen. Die öffentlich oft diskutierte Kapitaldeckung (die Rentenbeiträge werden auf dem Kapitalmarkt angelegt) hat u.a. in den USA und in Schweden zu massiven Rentenkürzungen nicht nur bei der Finanzkrise 2008 geführt. Die Renten von kapitalgedeckten Rentensystemen sind großen Schwankungen ausgesetzt. Die Verlagerung von gesetzlichen Rentenanteilen zu privaten Systemen (Riesterrente, Aktienrente, Lebensversicherungen ...) erhöht insbesondere den Gewinn der Arbeitgeber, weil sie keinen Arbeitgeberanteil zu diesen „Renten“ dazugeben müssen. Arbeitnehmer*innen verlieren dabei die Verdoppelung ihres Beitrages durch die Arbeitgeber – Folge: Der Rentenertrag wird geringer. Solche privatwirtschaftlichen Rentensysteme sind vor allem ein Gewinn für die Versicherungsgesellschaften, den zukünftigen Rentnern entstehen sogar noch zusätzliche Kosten durch Provisionen und hohe Verwaltungskosten. Bei der Deutschen Rentenversicherung fallen relativ geringe Verwaltungskosten und dadurch eine relativ hohe langjährige Rendite von rund 3 Prozent an. Deshalb rät auch die Stiftung Warentest von privaten Renten ab. Vergleiche insbesondere mit europäischen Nachbarn zeigen aber auch, dass es bei der gesetzlichen Rente in Deutschland noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Eine Privatisierung der Rente, die Herabsetzung der Rentenbeiträge, ein Rentenstopp und die Erhöhung der Altersgrenze gehören nicht dazu. Generationengerechtigkeit heißt, dass wir schon jetzt die Bedingungen für eine gute Rente für die nächsten Generationen schaffen, anstatt sie jetzt auch für die Zukunft zu verschlechtern. Dafür setzt sich der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften ein.

Eine zuverlässige und sichere Altersversorgung – Teil 1

„Die Rente ist sicher!“ war vor sehr vielen Jahren ein bekannter Wahlkampf-Slogan. Damals wie heute gibt es bei sehr vielen aber große Unsicherheit darüber, wie die Rente funktioniert und vor allem, wie sicher die Rente tatsächlich für mich persönlich ist. Viele Kolleginnen und Kollegen der GEW arbeiten als Beamte, viele aber als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, manche auch als ebenfalls sozialversicherungspflichtige Honorarkräfte und Solo-Selbstständige. Insbesondere für die Arbeitnehmer*innen und die Honorarkräfte ist es sehr wichtig zu wissen, wie zuverlässig die Rente für die Altersversorgung ist. Zuerst einmal: Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist immer noch eines der sichersten Altersversorgungssysteme – wenn auch nicht eines mit den höchsten Renten. Wie es funktioniert, soll hier kurz erklärt werden.

Rentenbeiträge und Umlageprinzip

Die Rente in Deutschland ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer*innen (und wenige Solo-Selbstständige wie freie Lehrkräfte). Der Beitrag ist bruttolohnbezogen (z.Zt. 18,6 Prozent) und wird je hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt z.Zt. 7.550 Euro/Monat (2024) – wer mehr verdient, ist nicht rentenversicherungspflichtig. Die laufenden Renten eines Jahres werden aus den laufenden Rentenversicherungsbeiträgen bezahlt.

Rentenpunkte

Mit den Beiträgen werden dynamische Rentenpunkte abhängig vom Durchschnittslohn erarbeitet. 2023 betrug der Durchschnittslohn 45.358 Euro/Jahr. Dafür gab es einen Rentenpunkt, bei höherem Verdienst anteilig mehr, bei niedrigerem Verdienst anteilig weniger Rentenpunkte. Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich neu berechnet. Ein Rentenpunkt hat zurzeit einen Wert von 39,32 Euro.

Rentenhöhe und Äquivalenzprinzip

Die Rentenhöhe nach 45 Jahren Vollzeitarbeit zum jeweiligen Durchschnittslohn beträgt ungefähr 48% des aktuellen Durchschnittslohnes. Es gibt keine Mindestrente in Deutschland. Es gibt auch keine Höchstgrenze bei der Rente, sie wird aber beitragsbezogen (Äquivalenzprinzip) gezahlt. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze können kaum besonders hohe Renten erreicht werden.

Die sogenannte „Grundrente“ ist nur eine Rentenaufstockung und gibt es frühestens nach 33 Jahren Versicherungszeit (dabei werden nur Zeiten mit mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittslohnes berücksichtigt!).

Rentenerhöhungen

Ein hälftiger Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wird zusätzlich zur Rente gezahlt, die Pflegeversicherung muss aber voll selbst getragen werden. Die Rente wird unversteuert ausgezahlt, muss jedoch nachträglich zu einem großen Teil versteuert werden. Die Entwicklung der Rentenhöhe ist abhängig von der allgemeinen Nettolohn-Entwicklung, dem jeweiligen prozentualen Beitrag und der Beitragszahler-Entwicklung. Gesetzlich festgelegt ist eine jährliche Erhöhung zum 1. Juli (oder Nullrunde, falls die Nettolohnentwicklung keine Erhöhung zulässt). Gesetzlich ausgeschlossen ist eine direkte Rentenkürzung. Jedoch kann eine ausgefallene Rentenkürzung durch eine Verringerung bei nachfolgenden Erhöhungen ausgeglichen werden.

Wie funktioniert die Rente bei mir?

Über meine persönlichen Rentenansprüche erhalte ich regelmäßige Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Renteninformation erhält jeder Versicherte ab 27 Jahren jährlich mit Informationen zu aktuellem Rentenanspruch und aktuellem Rentenanspruch bei Erwerbsminderung. Außerdem enthält die Renteninformation auch den voraussichtlichen Rentenanspruch bei Altersrente bei relativ gleichbleibenden Leistungen bis zur Altersgrenze. Damit kann ich jetzt schon im Vergleich zu heute abschätzen, was ich mir mit meiner Rente später leisten kann. Die Angaben zur Rente bei Rentenanpassungen sollte man ignorieren – die Inflation wird diese nominalen Erhöhungen sowieso zu Nichte machen.

Die Rentenauskunft

Die Rentenauskunft erhält jeder Versicherte ab 55 Jahren (vorher nur bei berechtigtem Interesse) alle 3 Jahre. Sie enthält detaillierte Informationen zu Rentenansprüchen, bisherigem Versicherungsverlauf und mögliche Rentenarten und deren Voraussetzungen. Insbesondere der bisherige Versicherungsverlauf sollte vorsichtshalber überprüft werden: Sind tatsächlich alle Rentenversicherungszeiten enthalten? Die möglichen Rentenarten und deren (meist zeitliche) Voraussetzungen können für die eigene Rentenplanung wichtig sein, z.B. über die Möglichkeit eines abschlagsfreien früheren Rentenbeginns.

Wann kann ich in Rente gehen?

Das sind die Regelaltersgrenzen für die Rente:

195866 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
1964 und später67 Jahre

Geburtsjahrgang und entsprechende  Altersgrenze

Für Lehrkräfte im bremischen öffentlichen Schuldienst gilt jedoch, dass sie immer bis zum Ende des Schulhalbjahres nach der Altersgrenze (bzw. früherem Rentenbeginn) arbeiten müssen. Rente können sie allerdings ohne Anrechnung schon ab der Altersgrenze beziehen.

Abschläge und Zuschläge

Bei vorgezogenen Renten gibt es meist einen Rentenabschlag (Kürzung) von 0,3 Prozent pro Monat/3,6 Prozent pro Jahr vorgezogenem Rentenbeginn zum Ausgleich der vorab bezogenen Rentenzahlungen (siehe oben). Bei späterem Rentenbeginn als die Altersgrenze gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat / sechs Prozent pro Jahr späteren Rentenbeginns. Unabhängig davon dürfen neben dem Rentenbezug auch Erwerbseinkünfte verdient werden (bei Erwerbsminderung bis zur Altersgrenze allerdings begrenzt).

Im nächsten bildungsmagaz!n geht es beim zweiten Teil von „Wie funktioniert meine Rente?“ um die Themen: 
Bedingungen für die (vorgezogene) Rente, „Wie könnte ich meine Rente erhöhen?, Rentenantrag und Rentenbescheid, Zusatzrente/Betriebsrente, Riesterrente und Privatrente, Gewerkschaft und Rente, Wie gut ist das gesetzliche Rentensystem?"