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„Sie sind vorläufig festgenommen!“

Wie steht es um den Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - dem Schutz vor Verhaftung und Ausweisung

Foto: Jacob Witzel

„Sie sind vorläufig festgenommen!“ Vor diesem Satz fürchten wir uns alle, besonders dann, wenn wir unschuldig sind und nichts Gutes von denen erwarten, die uns haben festnehmen lassen. Da schauen wir uns nach Hilfe um und finden sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, deren Artikel 9 besagt: „Niemand darf willkürlich inhaftiert werden“. In einem langen Kampf um die Menschenrechte wurden feste Regeln für die Verhaftung und Inhaftierung entwickelt, die heute in diversen Pakten und Konventionen verankert sind: der Festgenommene muss sofort den Grund seiner Festnahme erfahren, muss zügig vor einen Richter gebracht werden, der die Festnahme prüft, er darf schweigen, hat Anspruch auf einen Anwalt und natürlich auf ein faires Verfahren, er gilt als unschuldig bis zum Beweis seiner Schuld, etc.  

Aber ein Blick in die Realität zeigt auch, dass diese Regeln in den meisten Staaten der Welt gar nicht oder nur unvollkommen eingehalten werden. Eine Umfrage von Amnesty International in 21 Staaten hat ergeben, dass 44 Prozent der Befragten Angst haben, nach der Festnahme gefoltert zu werden. Insofern leben wir in Bremen und in Deutschland auf einer ‚Insel der Seligen’.

Hier einige Beispiele aus dem neuesten ai-Report, der für 2017 Informationen aus 159 Länder zusammenfasst.

In vielen Staaten genügt es, friedlich gegen die Regierung zu demonstrieren, um festgenommen zu werden. In Angola, dem Tschad, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien, Sudan, Togo wurden juristische und andere Maßnahmen ergriffen, um ungesetzliche Einschränkungen und Verbote von friedlichen Protesten zu verhängen. In Eritrea wurden Tausende Regimegegner inhaftiert, ohne Zugang zu Anwälten oder Familienmitgliedern zu haben, manche sind seit über 10 Jahren in Haft. Aktivisten, die sich in Mauretanien gegen die Sklaverei einsetzten, landeten im Gefängnis, genauso wie solche, die in Uganda den Präsidenten kritisierten.

In Kuba wurde Danilo Maldonado Machado 2016 inhaftiert, weil er nach Fidel Castros Tod „se fue“ (er ist weg) auf eine Wand geschrieben hatte. „Verleumdung von Institutionen... Helden und Märtyrern der Republik Kuba“ ist ein typischer Vorwurf. In Venezuela wurden bei Protesten gegen die Regierung Tausende willkürlich verhaftet und misshandelt. In China genügt es, an einer Gedenkfeier für den 2017 verstorbenen Häftling und Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo teilzunehmen oder sich als Tibeter für Unterricht in tibetischer Sprache einzusetzen, um ins Gefängnis zu kommen. 250 Menschenrechtsaktivisten und –Anwälte wurden dort wegen „Untergraben der staatlichen Ordnung“ inhaftiert.

In Pakistan verschwanden fünf Blogger, nachdem sie die Regierung kritisiert hatten. Nadeem James festgenommen und zum Tode verurteilt, weil er ein blasphemisches Gedicht über WhatsApp verbreitet haben soll. Menschen werden auch wegen ihrer Religion verfolgt: im sunnitischen Saudi-Arabien ist es die schiitische Minderheit, im buddhistischen Myanmar sind es die muslimischen Rohyngias. In Belarus/Weißrussland wurden über 100 Journalisten verhaftet weil sie keine Akkreditierung hatten und einige wurden zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Dutzende von Frauen wurden von der iranischen „Polizei zur Sicherung der Moral“ festgenommen, weil sie öffentlich ihr Kopftuch abgelegt hatten. In Russland kam es im März 2017 in mindestens 97 Städten zu Protesten gegen Korruption. Mehr als 1600 Personen wurden verhaftet, unter ihnen mindestens 14 Journalisten, die über die Proteste berichtet hatten.

In Ägypten werden Menschen von der Polizei festgenommen und hinterher als ‚verschwunden’ deklariert. Dissidenten und Journalisten werden rigoros mit Anklagen wie „Diffamierung“ oder „Veröffentlichung falscher Information“ überzogen. Israel nutzt das Mittel der Verwaltungshaft, also Haft ohne Gerichtsverfahren, um Proteste gegen die Besatzung palästinensischer Gebiete zu unterbinden. Ende 2017 waren 441 Personen in Verwaltungshaft. 312 palästinensische Kinder und Jugendliche befinden sich in israelischen Gefängnissen, in der Regel wegen (vermeintlichen) Steinewerfens. In der Türkei sitzen mehr als 100 Journalisten in Haft, mehr als 180 Medienhäuser wurden seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 geschlossen. Der Vorwurf: „terroristische Propaganda“.  Dafür reicht schon ein Interview mit einem PKK-Angehörigen. Der ai-Generalsekretär Taner Kilic sitzt in Untersuchungshaft, weil er dieselbe App auf seinem Handy hat wie Anhänger der Gülen-Bewegung!

Und Deutschland? Hier geschehen Festnahmen und Verurteilungen weitestgehend nach rechtsstaatlichen Maßstäben. Amnesty kritisiert jedoch die Abschiebungen nach Afghanistan, die gegen internationale Konventionen verstoßen, weil Afghanistan nicht sicher ist.

 

Was man gegen ungerechtfertigte Inhaftierungen tun kann? Setzen Sie sich mit ai gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Holen Sie ai in den Unterricht: www.amnesty-bremen.de

Der Autor dieses Textes spricht im Rahmen der Vortragsreihe „Bremen – Stadt der Menschenrechte – 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ am Di 15. Mai, 18 Uhr, im Haus der Wissenschaft () zum Thema. Um 17 Uhr wird dort die Wanderausstellung „Bremen – Stadt der Menschenrechte“ eröffnet.