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Schulstandortplanung in der Stadtgemeinde Bremen

Rückblick und Ausblick

Die Ankündigung

Die Senatorin für Bildung hat im Oktober 2014 in der städtischen Bildungsdeputation angekündigt, dass im Verlaufe des Jahres 2015 der Schulstandortplan fortgeschrieben werden soll. Schon in der ersten Jahreshälfte sollte für die Stadtregionen Mitte, Ost und Links der Weser etwas vorgelegt werden, seitdem hat es aber keine Information der Deputation gegeben. In der Vorlage war von "Fortschreibung" die Rede. Der gegenwärtige Plan gilt seinem Anspruch nach von 2010 bis 2015. Er revidierte einen 2005 unter Senator Willi Lemke verabschiedeten Plan, der ebenfalls bis 2015 gelten sollte. Zuvor hatte Bildungssenator Horst-Werner Franke 1984 ein groß angelegtes Schulstandortkonzept veröffentlicht, das ab 1985 zum Teil realisiert wurde. Vergleicht man die bisherigen Pläne, so stellt man fest, dass die Realität nie den Vorgaben gefolgt ist. Sie mussten immer wieder revidiert werden.

Die notwendigen Voraussetzungen

  • Schulstandortplanung ist eine komplexe Aufgabe, besonders in einer Großstadt. Voraussetzungen für eine realistischen Plan sind:● erstens ein schlüssiges Strukturkonzept, das für längere Zeit Gültigkeit beanspruchen kann,
  • zweitens ein regionales Versorgungskonzept, das auf verlässlichen Annahmen über die Entwicklung der SchülerInnenzahlen und der Raumbedarfe aufgrund von pädagogischen Festlegungen beruht, und
  • drittens muss der Sanierungs- und Ausbaubedarf der vorhandenen Gebäude dabei berücksichtigt werden.

Betrachtet man diese Voraussetzungen, so sind sie zurzeit kaum gegeben.

Das Strukturkonzept ist nicht schlüssig

Die rot/grüne Koalition hat 2009 auf Betreiben der damaligen Bildungssenatorin nicht nur das Zwei-Säulen-Modell im Schulgesetz verankert, sondern auch in der Stadtgemeinde Bremen zugestimmt, dass die großen Oberstufenzentren zerlegt und an einigen Oberschulen neue kleine Oberstufen angegliedert werden. Schon damals hat die GEW davor gewarnt, weil dadurch ein Drei-Klassen-System aus Gymnasium, Oberschule mit Oberstufe und Oberschule ohne Oberstufe entstehen würde. Diese Kritik war pädagogisch und schulpolitisch motiviert, weil das Ziel einer "Schule für alle" als Voraussetzung von Chancengleichheit aufgegeben wurde. Als weiterer Gesichtspunkt kommt hinzu, dass damit erhebliche Umbaukosten entstanden sind, wie die Beispiele aus Blumenthal und der Vahr zeigen. Auf längere Sicht wird dieses Modell strukturell zu Ungleichgewichten führen, die einige Schulen vor die Gefahr der Schließung - und damit auch der Gebäudeaufgabe - und andere vor das Problem der Überfüllung und damit der notwendigen Anbauten und Erweiterungen stellen. Diese Gefahr wird durch ein weiteres Strukturprinzip verstärkt:

In einem Konkurrenzsystem ist eine verlässliche schulbezogene SchülerInnenzahlprognose nicht möglich

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen hat 1994 die stadtweite freie Anwahl der Schulen der Sekundarstufe I verkündet. Der FDP ging es damals um die Anwahl zu den wieder eingerichteten Gymnasien, den Grünen um Schulen mit alternativen Modellen. Inzwischen leben wir in einer Gesellschaft, in der das Wettbewerbsprinzip auf allen Ebenen als Allheilmittel verkauft wird. Schulen sollen um SchülerInnen konkurrieren, weil das Damoklesschwert der Abwahl und der Schließung angeblich die Qualität steigert. Welche Kosten dieses Prinzip verursacht, darüber sprechen diejenigen nicht, die es propagieren.

Gerade in Stadtteilen mit großer Armut kann es beim Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe zu einer regelrechten "Stadtteilflucht" kommen. Damit wird der ohnehin bestehende Effekt verstärkt, dass Familien mit besserem Einkommen den Stadtteil verlassen.

Ein weiterer kaum einschätzbarer Faktor ist die Entwicklung der Zuwanderung. Auf jeden Fall scheinen die Prognosen über die "Vergreisung" Deutschlands, die eine Umwandlung von Schulen in Altersheime nahelegten, nicht zuzutreffen.

Der Sanierungs- und Ausbaubedarf ist weiterhin hoch

Nachdem in den Jahrzehnten zuvor große Summen für den Schulbau ausgegeben worden waren, hat Bremen in den 80er und 90er Jahren die Erhaltungskosten eingespart. Folge war ein riesiger Sanierungsstau, der immer noch nicht vollständig abgearbeitet ist. Gleichzeitig ist aber der Ausbau der Ganztagsschule zum politischen Programm geworden. Von 2005 bis 2009 standen hierfür Bundesmittel zur Verfügung, die meist in den Bau neuer Mensen flossen.

Woher die Mittel für die jetzt in den Wahlprogrammen propagierte flächendeckende Ganztagsschule im Grundschulbereich kommen sollen, ist unklar - sowohl im personellen als auch im baulichen Bereich.

Aus der Vergangenheit lernen: Die größten Fehler vermeiden

Die größten Irrtümer enthielt das Schulstandortkonzept von 1984. Das Bremer Schulgesetz von 1975 hatte ein integriertes Stufenschulsystem vorgesehen. Nachdem die bundesweite Entwicklung gegenläufig war, verkündete Senator Horst-Werner Franke eine „Phase der Konsolidierung“: Die Sek-I-Zentren sollten nicht bis zur 10. Klasse integriert werden, sondern ab Klasse 7 drei je zweizügige Abteilungen (H, R und Gy) vorhalten. Das beinhaltete relativ große Schulen mit hohem Raumbedarf an hierfür geeigneten Standorten. Außerdem war die Zahl der SchülerInnen erheblich zurückgegangen. Ergebnis war eine lange Liste von Schulen, die geschlossen werden sollten. Darunter waren u.a. Schmidtstraße, Pulverberg, Kattenturm, BBZ, Vorkampsweg, Vegesacker Straße, Schönebeck, Hemelinger Straße, Parsevalstraße, Uphuser Straße, Leibnizplatz und Barkhof. Alle diese Gebäude werden heute noch schulisch genutzt.

Ursachen für die Fehlplanung gab es mehrere: Zunächst wurde angenommen, dass der Rückgang der SchülerInnenzahl sich unvermindert fortsetzen werde. Iin Wirklichkeit hatten wir in den 90er Jahren einen Anstieg. Zweitens wurden neue Bedarfe nicht einkalkuliert. So gab es in der östlichen Vorstadt und der Neustadt Bürgerinitiativen für neue Gesamtschulen. Leibnizplatz und Hemelinger Straße waren schon ausgeräumt, als sie von bzw. mit neuen Gesamtschulen besetzt wurden. Das BBZ ist dringend benötigter Schulraum, insbesondere seitdem das Schulzentrum am Holter Feld verkauft und abgerissen wurde.

An diesem Beispiel wird auch die Kurzfristigkeit mancher Planungen deutlich: Das BBZ war zur Schließung vorgesehen, obwohl man wusste, dass wenige Jahre später Daimler-Benz das Recht haben würde, das Grundstück des Holter Feldes zu beanspruchen.

Ein ähnliches jüngeres Beispiel ist die Neustadt: Unter Bildungssenator Willi Lemke wurde die Sanierung von Schulen zum Teil dadurch finanziert, dass man andere Schulgebäude zur Privatisierung freigab. So wurden die Schulzentren an der Kornstr. und an der Gottfried-Menken-Str. aufgegeben (letzteres wurde abgerissen). Gleichzeitig begann in der Neustadt eine Phase des Wohnungsbaus, der logischerweise zu Bevölkerungswachstum führte, und heute wird Schulraum dringend gesucht.

Zum Glück wurden nicht alle zur Schließung vorgesehenen Gebäude verkauft. Positives Gegenbeispiel ist der Barkhof. Er wurde über 20 Jahre lang von der Universität genutzt und ist jetzt wieder Schule.

Konsequenzen und Forderungen für die Zukunft

Ein sinnvoller Schulentwicklungsplan kann nur entstehen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen geklärt sind. Das erfordert:

Klarheit und Transparenz der Ziele

Die Oberstufenpolitik der Senatorin Jürgens-Pieper hat zu erheblichen Ungleichgewichten im Bremer Schulsystem geführt. Nach Auffassung der GEW besteht der Ausweg in einer Wiederzulassung der Oberstufenzentren im Schulgesetz. Bis dahin sollen Oberstufen-Verbünde im Stadtteil dafür sorgen, dass alle Oberschulen einen guten Anschluss an die Sekundarstufe II haben. Zweitens soll - unbeschadet des Elternwahlrechts - bei der Aufnahme in die Oberschule der Wohnort die oberste Priorität haben.

Ohne eindeutige politische Festlegungen in diesen Fragen ist Schulstandortplanung ein kostenintensives Abenteuer mit ungewissem Ausgang.

Die baulichen Konsequenzen von schulpolitischen Entscheidungen offenlegen und frühzeitig planen

Aktuell geht es hierbei besonders um den Ausbau der Ganztagsschule.Neben den obligatorischen Mensen sind ausreichende Freizeitbereiche einzuplanen. "Aufbewahrung im Klassenraum" ist eine Zumutung für die Kinder und das pädagogische Personal.

Die Bedürfnisse durch Mitwirkung ermitteln und Baustellen-Chaos vermeiden

Beispiele zeigen: Wo die SchülerInnen, Lehrkräfte und Pädagogischen MitarbeiterInnen einbezogen waren, konnten bei Ausbauten und Sanierungen befriedigende und ansprechende Lösungen gefunden werden.

Ein großes Ärgernis, das alle Beteiligten immer wieder über die Belastungsgrenze treibt, ist ein verspäteter Baubeginn während des Schulbetriebes. Daher muss die finanzielle Absicherung frühzeitig erfolgen, damit nicht mit der Verschiebung von Maßnahmen jongliert wird.

Stadtteile mit hoher Armutsquote bevorzugt versorgen

Gerade in diesen Stadtteilen kann die Ganztagsschule produktive Wirkungen haben, wenn sie gut ausgestattet ist.

Keine Privatisierungen

Da die Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen Stadtteilen mittelfristig immer wieder Überraschungen bereithält und aus pädagogischen Entscheidungen zusätzliche Raumbedarfe entstehen, ist für aktuell nicht benötigte Schulgebäude eine anderweitige öffentliche Nutzung meist die beste Lösung.

Zum Schluss: Es geht um einen immensen Vermögenswert

Die Bremer Schulgebäude sind in über 150jähriger Bautätigkeit entstanden. Nach heutigen Preisen müsste mehr als ein ganzer Landeshaushalt (4,5 Mrd. €) verwendet werden, um sie auch nur notdürftig zu ersetzen. Die Schulstandortplanung hat sorgsam mit diesem Vermögenswert umzugehen.