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Schulsport in der Sek I

Obwohl sich das Bundesgesundheitsministerium für eine tägliche Sportstunde ausspricht, Ärzte eine erhöhte Auseinandersetzung mit den Inhalten Gesundheit und Ernährung fordern, neuere Studien wie die Sprint-Studie oder Kiggs-Studie es bestätigen: Schülerinnen und Schüler bewegen sich zuwenig, ernähren sich oft einseitig, haben motorische Defizite und leiden zunehmend an psychischen und sozialen Erkrankungen. Bleibt der Schulsport trotzdem bundesweit weiterhin das Stiefkind der Bildungspolitik oder bildet Bremen zumindest in der Sek. I eine Ausnahme?

Die letzte Erhebung der Bildungsbehörde von 2004/5 brachte es an den Tag, durchschnittlich werden an den Bremer Sek. I Schulen (öffentl. und private) wöchentlich 2,3 Stunden Sport unterrichtet. Weitere schwerpunktmäßige Erhebungen des „Runden Tisch Schulsport“ in den darauffolgenden Jahren bestätigten diese Ergebnisse. Die Bildungsbehörde stellte diese 2,3 Std. brutto – Unterrichtsausfall nicht eingerechnet - noch über dem Bundesdurchschnitt liegend und damit positiv dar, das benachbarte Bundesland Niedersachsen geht von wöchentlich 2 Stunden aus.
Der im letzten Jahr von der Behörde unternommene Versuch, Sport in der Kontingentstundentafel für die Oberschule und für das Gymnasium auf 14 bzw. 12 Stunden in der Summe für die Sek. I zu reduzieren, konnte erfolgreich abgewendet werden. So liegt Bremen zumindest auf dem Papier bundesweit weiterhin über dem Durchschnitt und weist in der Summe je Jahrgang Sport als dreistündiges Fach aus (Kontingentstundentafel Oberschule 18 Stunden / Gymnasium 15). In der Realität haben viele Schülerinnen und Schüler aber weiterhin nur einmal in der Woche eine oder zwei Stunden Sportunterricht, oft in Sportstätten, die einen modernen Unterricht nur bedingt zulassen.

Eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern verbringt heute täglich 7 – 8 Zeitstunden an Oberschulen und Gymnasien, da ist es unerlässlich, dass tägliche Bewegungsangebote gemacht werden. Dazu gehört, dass mindestens drei Wochenstunden verbindlicher Sportunterricht von ausgebildeten Fachlehrern gegeben werden. SportlehrerInnen sind in der Sekundarstufe nicht nur Sportlehrer, sondern oft auch Klassenlehrer oder mit anderen Fächern in den Klassen vertreten. Sie erleben die SchülerInnen also in vielfältigen Situationen und haben einen differenzierten Einblick in den Schulalltag des Schülers. Sie bilden mit anderen KollegInnen ein Jahrgangsteam, dass u.a. kurze Wege und schnelle Entscheidungen ermöglicht. Nicht zuletzt sind sie für einen qualifizierten Sportunterricht ausgebildet.
In den letzten Jahren haben sich zunehmend private und auf Vereinsebene gegründete Sportanbieter an die Schulen gewandt, um dort z.B. die 3. Sportstunde zu erteilen oder im Ganztagsbetrieb die Arbeitsgemeinschaften zu übernehmen. Die dort tätigen Übungsleiter werden mit ca. 13,00 € je Stunde bezahlt, die finanziellen Mittel werden in den Ganztagsschulen von der Behörde zur Verfügung gestellt (Geld statt Stellen) oder in anderen Schulen z.B. vom Förderverein der Schulen.
Übungsleiter oder Betreuungskräfte, die zunehmend aufgrund einer immer dünner werdenden Personaldecke den Sportunterricht übernehmen und Zensuren erteilen, sind dazu nicht ausgebildet. Sie dürfen an dieser Stelle nicht eingesetzt werden. Ihr Betätigungsfeld liegt im Bereich der Arbeitsgemeinschaften, hier ist eine Kooperation Schule – Sportverein aufzubauen und qualitativ zu gestalten. Gemeinsam werden hier z.B. zu Beginn jeden Schuljahres oder Schulhalbjahres Pflichtarbeitsgemeinschaften entwickelt und angeboten.
Zur täglichen Bewegungszeit gehört auf jeden Fall der Pausensport, hier muss ausgebildetes Personal bereitgestellt werden.
Um Schülerinnen und Schülern Bewegungsräume zu bieten, ist ein zügiger Ausbau bzw. eine Modernisierung der Sportstätten dringend erforderlich. Viele Schulen verfügen bis heute nur über ungeeignete und unzureichend ausgestattete Sporthallen und Sportplätze. Die einmalig im Rahmen des Programms zur Erneuerung der Einbau- und Großgeräte zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus.
Klassen- und Pausenräume müssen im Sinne von Bewegungs- und Lebensräumen gestaltet werden. Dazu sind Mittel für zusätzliche Bewegungsangebote an allen Schulen über den verbindlichen Sportunterricht hinaus bereitzustellen. Deshalb ist an den Schulen dafür zu sorgen, dass der verbindliche Unterricht nach Lehrplan auch tatsächlich stattfindet, andere Fächer dürfen nicht gegen den Schulsport ausgespielt werden.
Eltern, Lehrkräfte und Schüler sollen sich gemeinsam dafür stark machen, dass vielfältige Bewegungsangebote gewährleistet sind oder geschaffen werden. Kooperationsvereinbarungen mit außerschulischen Trägern im Rahmen von Ganztagsangeboten müssen dem rechtlichen Charakter von schulischen Veranstaltungen Rechnung tragen.
Politik, Schulaufsicht, Schulen und Schulträger müssen gewährleisten, dass ein hoher Standard in Bezug auf Gesundheit, Bewegung und Sport die Regel ist.