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Schule und Demokratie

Der Landesverband Bremen der GEW veranstaltete am 25. September 2012 im Gewerkschaftshaus Bremen eine Tagung „Schule wird Demokratie“. Es sollte gefragt werden:

Einerseits: Entspricht unser Bildungssystem den Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft, hier in Bremen: Entspricht ein Schulsystem, das die Schüler nach 4 gemeinsamen Jahren in der Grundschule auf 2 getrennte Schularten, die Oberschule und das Gymnasium verteilt, dieser Forderung?
Andererseits: Stehen die wesentlichen Anforderungen an die heutige schulische Arbeit, wie sie sich z.B. in den Überprüfungen durch Pisa usw. abbilden, in Übereinstimmung mit den Vorgaben, die durch den Artikel 26 der Landesverfassung gesetzt sind, Vorgaben, die vor allem auf Förderung einer demokratischen Lernkultur zielen?
Mein Auftrag für das einleitende Referat lautete:

„Artikel 26 der Bremer Landesverfassung als Kriterienkatalog für das Menschenbild einer demokratischen Pädagogik.“
Ich habe versucht darzustellen, wie die besondere bremische Schulreformtradition mit ihren Vertretern zu dieser Verfassungsbestimmung geführt hat Ich wurde bei der Auswahl von der eigenen Überzeugung geleitet, dass nur eine gemeinsame Schule für alle Kinder einer demokratischen Gesellschaft entsprechen kann, dass nur in einer gemeinsamen Schule aus einer demokratischen Lernkultur ein alle Bürger umfassendes solidarisches Bewusstsein erwachsen kann.
Ich nannte aus der Reihe der Vorkämpfer für diese Ziele als ersten Heinrich Schulz (1872-1932) und zitierte aus seinem Buch 'Die Schulreform der Sozialdemokratie' (1911/1919) Seite 235:
„Welchen hohen Wert ich der Einheitsschule beilege, brauche ich nicht besonders zu betonen. Sie ist die schulorganisatorische Konsequenz der Demokratisierung unseres Öffentlichen Lebens.“
Ich nannte dann Hinrich Wulff mit seinem zweibändigen Werk Geschichte und Gesicht der bremischen Lehrerschaft (1848-1948) aus dem Jahre 1950 und zitierte aus dem ersten Band Seiten 103 und 104:
„In der Bremer Schulform lebt der Rolandgeist echter Liberalität und Humanität, alter republikanischer Gesinnung und demokratischer Haltung. Jede bremische Lehrergeneration wird ihr daher innerlich zugeordnet und zugetan sein müssen. Die bremische Freiheit ist ein politischer Auftrag. Ihm hat die bremische Schule zu dienen und ihm hat die bremische Lehrerschaft verpflichtet zu sein.“
Hinrich Wulff nennt neben Wilhelm Holzmeier, Johann Knief und vielen anderen bremischen Schulreformern Fritz Gansberg, aus dessen Werk Demokratische Pädagogik (1911) ich diese Standpunkte zitierte (Seite 233):
„Die Schulreform war ein Freiheitskampf. Sie war der Kampf um die Befreiung der Schule vom Zwang der Tradition und Autorität, ein Kampf um die Selbständigkeit des Lehrers und um die Rechte des Kindes. Die Reformer wollten Denkfreiheit.“
Seite 237: „Wenn aber der Lehrer heimlich, der Jugend unsichtbar, dem Druck von oben und außen nachgibt und Interessen vertritt, die nicht die seinigen sind, dann hört die erziehliche Wirkung der Schule auf, dann entscheiden nicht mehr die besseren Gründe, sondern die stärkeren Mittel, dann ist es mit dem Parlamentarismus vorbei und die Tyrannis beginnt.“

Später weist Hinrich Wulff auf die Lehrer hin, die vor 1933, die meisten an den drei bremischen Versuchsschulen, reformpädagogische Arbeit leisteten und dafür nach 1933 Entlassung aus dem Dienst, Verfolgung, Verhaftung, Demütigung erlitten: Oskar Drees, Christian Paulmann, Hermann Böse, Johann Osterloh, Friedrich Aevermann, Agnes Heineken, Paul Goosmann, Hans Warninghoff, Klaus Böttcher und andere mehr. Sie verhielten sich anders als viele Tausende von deutschen Erzieherinnen und Erziehern, die schon vor 1933 und vor allem danach Mitglieder der NSDAP bzw. des NSLB wurden.

Geprägt durch die Erfahrungen in der braunen Diktatur, mit dem festen Willen, daraus Lehren zu ziehen, fanden sie sich nach 1945 um den neuen Schulsenator Christian Paulmann zusammen, um am Aufbau einer demokratischen Schule mitzuhelfen. Ihre Vorschläge finden sich in einer kleinen Schrift aus dem Jahre 1948, die Christian Paulmann verantwortete: Die Schulreform. Darin heißt es im Vorwort:
„Es ist die Schicksalsfrage an Deutschland, ob es imstande ist, aus der Katastrophe des Nationalsozialismus den Weg zur Neuordnung zu finden. Diese Neuordnung ist nicht nur eine politische und wirtschaftliche, sondern ebenso oder erst recht eine geistig kulturelle. Der Bereich von Schule und Erziehung ist darin an wichtiger Stelle eingeschlossen. Demokratie ist letzten Endes eine Frage der Erziehung. Alle demokratischen Organisationen und auch die demokratischste Verfassung nützen rein gar nichts, wenn die Menschen nicht gewisse Voraussetzungen mitbringen, um solche Institutionen richtig zu gebrauchen. Von dieser Überlegung her bekommt der Ruf nach einer Schulreform seine gegenwärtig bedeutsamste Betonung. Erneuerungsbedürftig ist das Schulwesen in seiner Gesamtheit, und keiner seiner Bezirke darf bei der Überprüfung und Neuplanung vergessen werden. Als Wichtigstes stellt die Denkschrift zunächst den Aufbau der geplanten Einheitsschule dar. Jedem Kinde des Volkes die ihm gemäße beste Bildung zu vermitteln, wird die Aufgabe der Schule sein. Sie wird und soll keine Spezialisten züchten; aber sie wird helfen, Begabungen, Interessen und Neigungen des einzelnen zu erforschen und seine Kräfte in Selbständigkeit und Selbsttätigkeit zu üben und zu steigern. Sie wird aber dabei in den Kindern das Bewusstsein dafür erwecken und lebendig erhalten, dass alles Tun Arbeit am gemeinsamen Werk ist, und damit zu einem echten Gemeinschaftsgefühl erziehen!“

Auch die Landesverfassung von 1947 und in ihr der Artikel 26 über „Erziehung und Unterricht“ sind aus diesem Geiste entstanden, das belegt die Präambel:
„Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Missachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen, in der die soziale Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und der Friede gepflegt werden, in der der wirtschaftlich Schwache vor Ausbeutung geschützt und allen Arbeitswilligen ein
menschenwürdiges Dasein gesichert wird.“

Man lese unter dieser Vorgabe den Artikel 26:
„Die Erziehung und Bildung der Jugend hat im Wesentlichen folgende Aufgaben.
1. Die Erziehung zu einer Gemeinschaftsgesinnung, die auf der Achtung vor der Würde jedes Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht, zur Sachlichkeit und Duldsamkeit gegenüber den Meinungen anderer führt und zur friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern aufruft
2. Die Erziehung zu einem Arbeitswillen, der sich dem allgemeinen Wohl einordnet, sowie die Ausrüstung mit den für den Eintritt ins Berufsleben erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten.
3. Die Erziehung zum eigenen Denken, zur Achtung vor der Wahrheit, zum Mut, sie zu bekennen und das als richtig und notwendig Erkannte zu tun.
4. Die Erziehung zur Teilnahme am kulturellen Leben des eigenen Volkes und fremder Völker.“

Man erfasst eine bestimmte damals so gesetzte und heute noch verbindliche Schwerpunktsetzung und steht dann vor der Frage: Folgen wir heute in unserer täglichen Arbeit in der Schule dieser Vorgabe, erkennen wir, dass nach unseren geschichtlichen Erfahrungen demokratische Verhaltensweisen ganz vorn in unserem Zielkatalog stehen müssen, dass Lernen und Arbeiten kein Selbstzweck sein sollen, sondern dem Gemeinwohl dienen, dass egoistisches Streben darin nicht vorgesehen ist, dass Erziehung unsere vorrangige Aufgabe ist?
Mein Fazit in der Betrachtung der heutigen schulischen Wirklichkeit ist:
● Die einseitige Betonung kognitiver Fähigkeiten (Pisa),
● bürokratische Bevormundung der Schulen,
● fehlende zeitliche Freiräume und Muße,
● fehlende gesellschaftliche und politische Anerkennung und Unterstützung der täglichen Arbeit in den Schulen,
● die auf Selektion angelegte Struktur des Schulsystems,
● aber auch geschwächte Solidarität in der Lehrerschaft
sind keine guten Voraussetzungen, um den Vorgaben des Artikels 26 Wirkung zu verschaffen.
Wer meinem Befund zustimmt, muss sich zum Handeln aufgerufen fühlen, jeder an seiner Stelle! Denn: Gibt es eine verbindlichere Leitlinie für unser Tun als die Verfassung unseres Landes?