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Rentenanspruch trotz Berufsverbot

Rentenanspruch trotz Berufsverbot

Liebe Freundinnen und Freunde,
Pünktlich zum Frauentag dieses Jahres bekam ich Post vom VBL.
Die Betriebsrentenversicherung des ÖD teilte mir mit, dass sie alle Zeiten, die auch die Deutsche Rentenversicherung Bund anerkannt hat, in die Berechnung meiner VBL-Rente einbezieht, und zwar rückwirkend vom Beginn meines Renteneintritts.
Auch wenn die durch das Berufsverbot erzwungene Teilzeitarbeit nach dem gerichtlichen Vergleich und die Honorartätigkeit bei der VHS nach meiner Entlassung nicht einbezogen sind, ist das meiner Meinung nach ein großartiger Erfolg, den Hermann Kuhn (Grüne) mit seinem Antrag initiierte, vor mehr als zwei Jahren in
der Bremischen Bürgerschaft, und der damals unerwartet hohe Zustimmung erhielt.
Für mich bedeutet das, dass nun die mehr als 12 Jahre vor und während des Berufsverbotes in meine VBLRentenberechnung einbezogen werden.
Das bedeutet einerseits eine höhere VBL-Rente, andererseits ist es ein echter Schritt zur Beendigung meines Berufsverbotes, was für mich einen unschätzbar hohen Wert hat.
Im nächsten Schritt muss dieses Exempel auch auf die anderen Betroffenen angewendet werden. Eventuell kann es auch als Vorbild für die Regierungen anderer Bundesländer dienen.

Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die sich in den Prozess eingeschaltet und für diese Form der Wiedergutmachung eingesetzt haben.
Und ich grüße Euch von Herzen,
Barbara Larisch