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Demokratische Schule

Rechte haben – Recht bekommen

Praktische Tipps zu den Konferenzen

„Vor Gericht und auf hoher See – da weiß man nie" oder "Drei Juristen - vier Meinungen." Das zeigt, dass alles nicht so einfach ist. Rechte haben und Recht bekommen – eine nicht immer selbstverständliche Folge, insbesondere dann, wenn Behörde und Schulleitung auf ihr „Weisungsrecht“ hinweisen und pädagogische, organisatorische und personelle Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg treffen. Das muss aber nicht sein, denn die Kollegien haben klare Rechte in Gesamtkonferenz und Schulkonferenz – wenn sie sie wahrnehmen. Allerdings: Wenn sie sie nicht wahrnehmen, entscheidet die Schulleitung (§ 36 Bremisches Schulverwaltungsgesetz).

Die Gesamtkonferenz entscheidet über: Koordinierung, Vorbereitung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden und der Leistungsbewertung, Ausfüllung der Bildungsstandards, Konzeption der Förderung von SchülerInnen, Formen der Evaluation und Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit, Koordinierung, Vorbereitung und Auswertung der unterrichtsergänzenden und  unterstützenden Arbeit, Erarbeitung von Grundsätzen für die Vertretung von Lehrkräften, Fortbildungsprogramm und SchiLF, unterrichtliche Kooperations- und Integrationsvorhaben.

Stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und Pädagogischen MitarbeiterInnen, soweit sie mindestens mit einer Viertel-Stelle dort beschäftigt sind. Weitere Personen können zu den Sitzungen eingeladen werden. (§ 37 BremSchVwG)

Die Schulkonferenzmitglieder der Beschäftigten werden von der Gesamtkonferenz und dem Beirat des nichtunterrichtenden Personals (im Regelfall nur Verwaltungsangestellte der Schule) gewählt.
Die Schulkonferenz entscheidet über: Schulprogramm, Organisation von Schule und Unterricht, Evaluation der schulischen Arbeit, Grundsätze zur Zweckbestimmung der Entlastungsstunden, Angebot von freiwilligen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, Kooperation- und Integrationsvorhaben, Schulordnung, gegenseitige Information der Gremien, Antragsrecht der Gremien untereinander, Grundsätze der Unterrichtsorganisation, Aufteilung der Haushaltsmittel, Kooperation mit anderen Schulen oder Institutionen, Grundsätze für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten und Wandertage, Regelung des Hospitationsrechts, Fortbildung des nicht-unterrichtenden Personals und für Eltern. Darüber hinaus hat sie das Recht zur Stellungnahme vor der Entscheidung über: Teilung, Verlegung oder Schließung der Schule, Zusammenlegung mit anderen Schulen, Verlegung von Schulstufen, Jahrgangsstufen oder einzelner Klassen an eine andere Schule oder in andere Gebäuden, Schulversuche der Bildungssenatorin. Wichtig: „Sie beschließt über diese Angelegenheiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, und legt dabei Beschlüsse und Vorschläge der anderen Gremien, insbesondere der Gesamtkonferenz zu Grunde.“ (§ 33 BremSchVwG)

Wie kommen wir zu unserem Recht?

Das alles hört sich ganz gut, aber sehr allgemein an und es stellt sich die Frage: Wie können wir das für uns nutzen? Dazu bietet die GEW spezielle Seminare und Ratgeber zu Konferenzrechten und ihrer Realisierung sowie für Personalausschüsse und interessierte KollegInnen an. Außerdem gibt es hier auch schon ein paar Tipps:

Was bei der aktiven Wahrnehmung von Konferenzrechten beachtet werden sollte: Vorbereitung: kleine Vorbereitungsgruppe Zielklärung: Was wollen wir? Argumente: Warum und wofür wollen wir das? Rechtssicherheit: ggf. Rechtliche Abklärung PR / Gewerkschaft: Was dürfen wir? Gemeinsamkeit: Gemeinsam statt einsam! Gezielt mit KollegInnen reden, Unterstützung sichern. Offenheit: Haben wir eine gute (und sichere) Mehrheit? Auf Einwände eingehen und ggf. Kompromisse zur Sicherstellung des Erfolges diskutieren. GK-Antrag: Tragfähige Beschlussvorlage (Antrag von möglichst vielen!) schreiben und gleichzeitig mit der Beantragung als Tagesordnungspunktes für die nächste GK an alle verteilen. GK-Vorbereitung: inhaltlich: Welche Gegenargumente könnten kommen? Was antworten wir darauf? Wer antwortet jeweils, wer unterstützt jeweils? formalrechtlich: Welche formalen und/oder machtpolitischen Verhinderungsstrategien (Einschüchterung, GO-Tricks, "Vetorechte", ...) könnten kommen? Wie reagieren wir jeweils? Wer argumentiert jeweils, wer unterstützt?

Und nicht vergessen: Die GEW bietet Seminare zu Konferenzrechten und entsprechende Ratgeber für Personalausschüsse und interessierte KollegInnen an.

Darüber hinaus gibt es neben den Gesetzestexten die sogenannte "herrschende Rechtsprechung" - und die kann manchmal ganz anders aussehen, als man/frau es aus einem Gesetzestext selbst herausliest.

Daher zum Umgang mit Gesetzestexten und Rechtsprechung:

1.) Genau informieren, nicht nur die Gesetzestexte sondern auch die entsprechenden Kommentare und die aktuelle Rechtsprechung prüfen. Sind wir mit unserer Meinung tatsächlich "Im Recht"?

2.) Prüfen, ob der "Rechtsweg" (welcher ist der formal richtige?) tatsächlich erfolgsversprechend ist - oder vielleicht Risiken birgt. Gibt es andere Wege, "Recht zu bekommen"?

3.) Ist es sinnvoll (d.h. im Sinne der KollegInnen) unklare Rechtsverhältnisse klären zu lassen - oder vielleicht mehr im Interesse der KollegInnen eine  "unklare" Rechtssituation/Grauzone im eigenen Verständnis zu interpretieren und dieses Verständnis als "rechtliche Situation" darzustellen (ohne rechtswidrig zu handeln)?

4.) Rechtverhältnisse sind immer Machtverhältnisse, die in Deutschland demokratisch legitimiert sind - aber nicht immer moralisch richtig oder gerecht. Ungerechte Gesetze müssen zwar im Prinzip geachtet, aber als solche dargestellt und ggf. skandalisiert werden. Recht und Gesetze können verändert werden - nicht nur durch Konzerne und mächtige Interessengruppen, sondern auch durch politischen "Druck von der Straße" (oder aus den Betrieben), Wahlen und gezieltes Umgehen/Unterlaufen oder kleine kalkulierte Verstöße gegen fragwürdige Gesetze. Ist es sinnvoll und erfolgsversprechend, zu diesen Instrumenten zu greifen und wenn ja, wie?

5.)  Bei schwierigen Rechtsverhältnissen (und auch sonst) immer die unterschiedlichen rechtlichen Grenzen von Gewerkschaften und gesetzlichen betrieblichen Interessenvertretungen (PR, BR, FB, SBV) beachten und ausnutzen. Die unterschiedlichen (rechtlichen und politischen) Möglichkeiten einer kooperativen Aufgabenteilung zwischen Gewerkschaften und betrieblichen Interessenvertretungen schaffen Raum für kreative Vorgehensweisen.

5.) Leitmotiv: das Interesse der KollegInnen und die grundsätzliche Beachtung  der gesetzlichen Grenzen von Betriebsrats- und Personalratsarbeit und der demokratisch legitimierten Rechtsordnung sind für gesetzliche Gremien wie Betriebsrat, Personalrat und Personalausschuss verpflichtend.                

Kontakt
Barbara Schüll
AK LAMA
Telefon:  0421337640