Mehr pädagogische Selbstständigkeit der einzelnen Schule ist jedoch nur zu erreichen, wenn die Meinungen und Erfahrungen der Lehrkräfte, der Eltern und der SchülerInnen ein stärkeres Gewicht erhalten – mit anderen Worten: wenn es an den staatlichen Schulen mehr Demokratie und Mitbestimmung gibt. Und in Bremen ist in den letzten 10 Jahren das Gegenteil geschehen. Die Mitwirkungsrechte wurden abgebaut.
Das von Helmut Zachau angestrebte Alleinbestimmungsrecht des Schulleiters, bei dem die Schulleitung mit dem schuleigenen Budget Personal einstellt, verwaltet und entlässt, ist kein Garant für eine bessere Schule. Das Budget wird dadurch nicht mehr, vielmehr birgt dieser Zustand zum einen die Gefahr, dass verstärkt Personal in die Schule geholt wird, das nicht mehr im gleichen Maße qualifiziert ist und schlechter bezahlt wird. Schon jetzt haben wir die Situation, dass Schulleitungen sich über freie Träger im Rahmen eines geringen Budgets Beschäftigte „einkaufen“ können. Über 1000 Beschäftigte in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten an Bremer Schulen. Zum anderen kann ein Alleinbestimmungsrecht des Schulleiters im Falle einer Fehlbesetzung äußerst negative Folgen haben.
Eine Ausweitung des Privatschulwesens wird der weiteren sozialen Entmischung Vorschub leisten. Schon ein Blick auf den aktuellen Ausländeranteil zeigt gravierende Unterschiede auf. Er liegt in den Bremer Privatschulen bei 4,7%, in den staatlichen Schulen bei 14,2%.
Vom Staat als Schulträger ist zu verlangen, dass Schulen ausreichend ausgestattet werden -finanziell, personell und räumlich-, um ihren Aufgaben auch nachkommen zu können. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Diese materiellen Voraussetzungen reichen jedoch nicht aus. Die Schulen müssen die erforderliche Zeit und den Freiraum bekommen, um ein für ihre Schülerschaft angemessenes und passendes pädagogischen Konzept zu entwickeln.
(Diese Erklärung wurde an den Weser-Kurier geschickt, aber nicht berücksichtigt)