Zum Inhalt springen

Hochschule

Prekäre Beschäftigungsbedingungen an bremischen Hochschulen abbauen!

Die Antwort des Senats auf eine große Anfrage zu den Beschäftigungsverhältnissen an Bremischen Hochschulen zeigt einen dringenden Handlungsbedarf auf. Die GEW fordert die Politik und die Hochschulen auf, Dauerstellenkonzepte für den akademischen Mittelbau zu entwickeln und Lehraufträge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.

Bremen – Laut einer Antwort des Senats auf eine großen Anfrage, die voraussichtlich diesen Mittwoch in der Bürgerschaft behandelt wird, sind an der Universität Bremen über 80% der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet angestellt. Nahezu drei Viertel aller Beschäftigten im Mittelbau sind nicht über Landesmittel, sondern gänzlich oder überwiegend über Dritt- und Projektmittel finanziert und aus diesem Grund befristet. Die Rot-Grüne Koalition hat angekündigt, das Bremische Hochschulgesetz zu novellieren und dort die Personalstruktur an den Hochschulen in den Blick zu nehmen. Vorgesehen ist, eine deutliche Abgrenzung zwischen befristeten Qualifikationsstellen und unbefristeten Mittelbaustellen für Daueraufgaben gesetzlich festzuschreiben. Der Landesvorstandsprecher der GEW Bernd Winkelmann kommentiert: „Dies kann nur ein erster Schritt sein. Die Hochschulen müssen zusätzlich ermutigt und finanziell in die Lage versetzt werden, die Anzahl an Dauerstellen zu erhöhen. Auch für den Drittmittelbereich müssen Dauerstellenkonzepte entwickelt werden, die der konstant hohen Abhängigkeit der Universität von Drittmitteln Rechnung trägt und das Risiko nicht einseitig auf die Beschäftigten abwälzt. Ein guter Ansatzpunkt wäre hier die Einrichtung eines zentralen Entfristungs-Pools aus Haushaltsmitteln.“

Weiterhin besorgniserregend ist die hohe Zahl an Lehrbeauftragten an den bremischen Hochschulen. Das sind Lehrkräfte, die auf Honorarbasis Seminare und Vorlesungen geben. Diese Personalkategorie wurde ursprünglich geschaffen, um Menschen mit festem Arbeitsvertrag außerhalb des akademischen Betriebs die Möglichkeit zu geben, nebenberuflich an einer Hochschule zu lehren. Die Stellungnahme des Bremer Senats hat erneut aufgezeigt, dass in vielen Bereichen aus einer Ausnahme die Regel geworden ist. An der Hochschule Bremen sind an manchen Fakultäten über 40% des Lehrpersonals gar nicht mehr angestellt, sondern arbeiten als Honorarkraft auf Abruf. Besonders dramatisch ist die Situation am Fachbereich Musik der Hochschule für Künste (HfK). Jeder zweite, der dort unterrichtet, hat keinen regulären Arbeitsvertrag. Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW schätzt ein: „Wenn an bremischen Hochschulen teilweise über die Hälfte des regulären Lehrbedarfs über prekäre Arbeitsverhältnisse abgedeckt wird, gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Die Aussage der senatorischen Behörde, die gegenwärtige Praxis sei gerechtfertigt, ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Zum einen bleibt die Behörde den Nachweis schuldig, dass die Vergabe der Lehraufträgen mit den Vorgaben des Bremischen Hochschulgesetzes konform geht, zum zweiten ist diese Praxis unfair gegenüber den Lehrbeauftragten und gefährdet zudem die Qualität der Lehre.“

Für Nachfragen steht zur Verfügung: Inge Kleemann

Kontakt
Inge Kleemann
Organisationseferentin
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-48