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Mibestimmung

Personalratswahl März 2020

GEW - deine starke Vertretung

Personalrätinnen und Frauenbeauftragte in der GEW

Im März 2020 wird ein neuer Personalrat für alle an Schulen Beschäftigte gewählt!

Was ist der Personalrat Schulen?

Der Personalrat Schulen ist zuständig für alle Angelegenheiten, die die Beschäftigten an den Schulen betreffen.
In vielen Fragen kann der Personalrat einzelne Kolleg*innen und die Beschäftigten insgesamt informieren, beraten und ggf. schützen.

Dies gilt unter anderem für:

  • Dienstgespräche, Konflikte
  • Konferenzen
  • Mitbestimmung in der Schule
  • Probezeit, Gutachten
  • Abordnungen, Versetzungen, Teilzeit
  • Beurlaubungen, Dienstbefreiung (auch für Gewerkschaftsarbeit), Sabbatjahr
  • Mutterschutz, Stillzeiten, Elternzeit
  • Einstellungen, Arbeitszeit, Vertretungsregelung, Mehrarbeit,
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz, Rehabilitation
  • Altersermäßigung, Altersteilzeit, Pensionierung, Rente

Für wen ist der Personalrat zuständig?
Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Pädagogische Mitarbeiter*innen, Lehrer*innen,
Praktikant*innen, Referendar*innen, Lehrmeister*innen, Sozialpädagog*innen,
Erzieher*innen, Verwaltungsangestellte, Beschäftigte anderer Träger, ReBUZ-Beschäftigte,...
Der Personalrat ist für dich da !

Was macht der Personalrat?
Der Personalrat Schulen ist bei vielen Maßnahmen, die die Behörde beschließen möchte,
in der gesetzlichen Mitbestimmung.
Dies ist im Bremischen Personalvertretungsgesetz festgelegt.
So muss er oft vor Durchführung einer Maßnahme gehört und beteiligt werden.
Z.B. dürfen Abordnungen und Versetzungen nur mit der Zustimmung des Personalrats vorgenommen werden.
Der Personalrat hat die Aufgabe, für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen
in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gleichberechtigt mitzubestimmen,
dies in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften.

Im Personalrat Schulen, stellt die GEW die mit Abstand größte Fraktion, die in den letzten Jahren die entscheidenden Verbesserungen für die Mitarbeiter*innen an Schule durchsetzen konnte – eben:
mit Hilfe der GEW !

Forderungen der GEW:

Zentrale Aufgabe von Schulen ist es, das Recht auf Bildung umzusetzen, d.h. einen Beitrag zur Solidarisierung und gesellschaftlichen Teilhabe zu leisten, eine Perspektive für Jugendliche zu erreichen und demokratisches Bewusstseins zu schaffen. Aber: Die sozialen und bildungspolitischen Probleme in Bremen und Bremerhaven sind unübersehbar. Bildung muss bedarfsgerecht ausgestattet sein, aber die Schulen sind drastisch unterfinanziert! Dies führt zu immer höherer Arbeitsbelastung aller im Bildungsbereich Beschäftigten und gefährdet ihre Gesundheit - und in der Konsequenz die Qualität der Arbeit. Nur mit besseren Arbeitsbedingungen und mit weit mehr demokratischer Beteiligung der Betroffenen können die Aufgaben gut bewältigt werden. Die GEW tritt mit ihren über 5200 Mitgliedern in Bremen für diese besseren Bedingungen ein