Hier die einige der wichtigsten Ergebnisse:
- Um die sonderpädagogische Förderung, Beratung und Diagnostik zu organisieren stehen den ZUP-Leitungen an den Grundschulen meist nur 2 Leitungsstunden zur Verfügung. Dabei sind sie an bis zu 3 Schulen mit bis zu 4 Standorten tätig. An den Oberschulen sind es im Durchschnitt 10 Stunden für eine Schule. Über 10 Grundschulen und eine Oberschule haben derzeit keine ZUP-Leitung wegen Rückgabe der Funktionsstelle oder mangels Bewerber_innen.
- An den Grundschulen werden im Durchschnitt 12,8% der Schüler_innen vom ZUP unterstützt. Der Prozentsatz liegt an den Oberschulen bei 6,7%. Hier werden bekanntermaßen von der Behörde dem ZUP nur Stunden für die Schüler_innen mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf zugewiesen. [Da die inklusive Beschulung erst bis in Klasse 8 oder 9 hoch gelaufen ist, dürfte der Anteil in den kommenden Jahren noch steigen.] Die Sonderpädagog_innen an den Oberschulen sehen bei durchschnittlich 11 weiteren Schüler_innen pro Jahrgang einen erhöhten Förderbedarf. Mangels zugewiesener Ressourcen kann diese erforderliche Förderung nicht stattfinden.
- 28% der Sonderpädagog_innen der Oberschulen erteilen auch Fachunterricht in Jahrgängen denen sie nicht zugeordnet sind.
- Nach wie vor fehlen kurz- und mittelfristig Vertretungskräfte für Sonderpädagog_in¬nen. Doppelsteckungen werden oft in Vertretungsfällen aufgehoben. Der Vertretungsunterricht wird dann eher von den Regelschullehrkräften übernommen. Aber auch Sonderpädagog_innen oder pädagogischen Mitarbeiter_innen müssen vertreten, zum Teil in anderen Jahrgängen.
- Während an den Grundschulen meist Differenzierungsräume vorhanden sind, die auch in Anzahl und Ausstattung den Bedarfen entsprechen, gilt dies nur für 40% der Oberschulen.
- Die so genannten Inklusionsklassen der Oberschule sollen 15 bis 17 Regelschüler_innen und maximal 5 Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf umfassen. Diese Bedingungen gelten nur für 56% dieser Klassen. Es gibt Klassen mit 22 Regelschüler_innen und auch welche mit 7 Schüler_innen mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf.
- Die Sonderschullehrkraft fördert und unterrichtet im Umfang von 15 Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung mit im Unterricht in den so genannten Inklusionsklassen. Diese sonderpädagogische Förderung gibt es nur in 59% dieser Klassen und auch nicht immer in Doppelbesetzung. Es gibt durchaus Klassen mit nur 4 Stunden sonderpädagogischer Förderung - dann aber in Doppelbesetzung.
An Baustellen der inklusiven Beschulung nennen die Sonderpädagog_innen vor allem:
- Nicht genügend Sonderpädagogik-Stunden an den Schulen,
- fehlende Unterstützung der Schüler_innen mit soz.-em. Förderbedarf,
- keine Stunden für die Schüler_innen ohne sonderpädagogischen aber mit einem erhöhten Förderbedarf,
- Anzahl und Ausstattung der Differenzierungsräume,
- keine feste Team- und Kooperationszeiten, keine Zeit für Beratung und Diagnostik,
- nicht ausreichende ZUP-Leitungszeit an den Grundschulen
- fehlende Vertretungsreserve für Sonderpädagog_innen,
- Offenheit des Kollegiums, gemeinsame Verantwortung für alle Schüler_innen,
- fehlende Förderkonzepte, schulinterne Fortbildungen, mehr Zeit für Teamentwicklung, ...