Lieber Kollege Kröll, die Arbeit verdichtet sich, neue Aufgaben kommen hinzu, an Ausstattung und Personal wird immer öfter gespart. Selbst die Arbeitsbedingungen an Schulen haben sich zuletzt verschlechtert. Was können und müssen Personalräte tun?
Personalräte müssen solche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte, etwa durch die Verdichtung der Arbeit, einerseits erstmal zur Kenntnis nehmen. Anderseits sind sie gehalten zu reagieren, um mögliche Verbesserungen zu erreichen. Sie sollten beispielsweise durch Gespräche mit den betroffenen Lehrkräften in Erfahrung bringen, welche konkreten Bedingungen sich wie und warum verschlechtert haben. Gemeinsam mit den Lehrkräften sind daraus Ideen zu entwickeln, wie sich die Arbeitsbedingungen wieder verbessern lassen. Mit diesen Ideen sollten sie initiativ werden und konkrete Maßnahmen beantragen. Damit müssen sich die Verantwortlichen dann auseinandersetzen. Soweit den Lehrkräften erst noch neue Aufgaben zugewiesen werden sollen, ohne dass es Entlastungsmöglichkeiten gibt, dürften Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung vorliegen. Hier hat der Personalrat vorher mitzubestimmen.
Arbeitgeber und Dienstherren halten sich nicht immer an Gesetzte, Dienstvereinbarungen oder Absprachen. Wie geht man dagegen effektiv vor?
Wie? Öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren halten sich nicht an Gesetze? Aber jetzt mal im Ernst: Trotz der grundgesetzlichen Bindung an Recht und Gesetz halten sie sich tatsächlich nicht immer daran. So werden beispielsweise gegenüber Personalräten deren Rechte, die durch die Personalvertretungsgesetze vorgegeben sind, missachtet. So werden beteiligungspflichtige Maßnahmen umgesetzt, ohne die entsprechenden Beteiligungsverfahren vorher durchzuführen. Das müssen Personalräte nicht hinnehmen. Sie sollten ihre Beteiligungsrechte – am besten schriftlich – einfordern, wenn nötig auch verwaltungsgerichtlich durchsetzen. Werden jedoch Rechtsvorschriften, die zugunsten der Bediensteten gelten, nicht beachtet, hat der Personalrat darauf hinzuwirken, dass diese eingehalten werden.
Personalräte stehen nicht selten von zwei Seiten unter Druck. Die Bediensteten und der Dienstherr haben oft unterschiedliche Auffassungen zur Personalratsarbeit. Ein schwieriges Feld?
Ja, so ist das. Aber auch ein spannendes Feld. Die Auffassungen zur Personalratsarbeit sind oftmals nicht nur unterschiedlich. Sie sind oft sogar gegensätzlich. Das ergibt sich aus den durchaus unterschiedlichen Interessen. Das ist übrigens der Grund, weshalb es Personalräte gibt. Diese sollen sich als Interessenvertretung gegenüber der Behörde für das Wohl der Beschäftigten engagieren. Das Personalvertretungsgesetz schränkt deren Alleinentscheidungsbefugnis ein. Sie müssen den Personalrat vorab beteiligen. Kommt es zu keinem Einvernehmen, muss gegebenenfalls die Schlichtungs- oder die Einigungsstelle entscheiden. Insoweit sind Personalräte aus Dienststellensicht lästig. Auch wenn Dienststelle und Personalrat vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen, obliegt es dem Personalrat, vornehmlich die Interessen der Bediensteten aufzugreifen.
Der Personalrat Schulen Bremen hat im Jahr 2012 den Deutschen Personalrätepreis gewonnen. Welche Initiativen haben bei der Jury gute Chancen, ausgezeichnet zu werden?
Zunächst gilt mal der olympische Gedanke: Dabei sein ist alles. Bei der Auswahl der Nominierten und der Preisträger orientiert sich die Jury des Deutschen Personalrätepreises insbesondere daran, welchen Erfolg das Projekt hatte und inwieweit es auf andere Personalräte übertragbar ist. Spannend sind dabei Projekte, die sich mit aktuellen Themen beschäftigen, beispielsweise wie sich die ständige Erreichbarkeit von Bediensteten eindämmen lässt. Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Personalrätepreis läuft übrigens noch bis zum 31.5.2016. Weitere Infos gibt es unter www.dprp.de
Personalräte können durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen Recht setzen. Wie sieht eine gute Dienstvereinbarung aus?
Eine gute Dienstvereinbarung aus Sicht der Bediensteten stärkt inhaltlich deren Rechte und Positionen. Allerdings enthalten Dienstvereinbarungen regelmäßig Kompromisse aus den Positionen der Dienststelle und des Personalrats. Dienstvereinbarungen sollten auf alle Fälle rechtswirksam abgeschlossen werden. So sind insbesondere die Formalien, wie etwa Beschluss des Personalrats und die Schriftform, zu beachten. Merkmal einer guten Dienstvereinbarung ist für mich auch die Verständlichkeit der jeweiligen Regelungen. Ich empfehle, Dienstvereinbarungsentwürfe von Bediensteten lesen zu lassen, um festzustellen, ob das Geschriebene verständlich ist.