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Pensionen im Sinkflug

„Ruhegehaltssatz“ ist ein Schlüsselwort, wenn es um die Berechnung der Pension geht. „Ruhegehaltfähige Dienstzeit“ ein anderes. Das kümmerte mich 1977 wenig, als ich in den Bremischen Schuldienst eintrat und ein Versicherungsvertreter mir seine Aufwartung machte. Ich dachte nur: Prima! 20 Jahre halte ich das durch; dann habe ich schon einen Ruhegehaltssatz von 55% erworben; nach 35 Jahren Dienstzeit würde ich sogar 75% des für mich erreichbaren Bruttogehalts bekommen!

Doch das Beamtenversorgungsgesetz wurde seitdem mehrfach geändert. Wer nach dem 1.1.1992 verbeamtet wurde, muss mehr als 30 Jahre arbeiten, um auf 55% zu kommen. Die höchstmögliche Versorgung beträgt jetzt 71,75%; und dafür muss man 40 Jahre ackern – und zwar Vollzeit; und das sind seit 1997 zwei Stunden mehr! Nun wird geplant, das Pensionsalter auf 67 Jahre heraufzusetzen!

Die Entwicklung des Ruhegehaltssatzes

 

alt

seit 1.1. 1992

Übergangsrecht

seit 1.1. 2003

 

 

1,875% pro Jahr

kompliziert

1,79375% pro Jahr

Nach 10 Jahren

35%

18,75%

 

17,94%

Nach 20 Jahren

55%

37,5%

45%

35,88%

Nach 35 Jahren

75%

65,63%

65,63%

53,82%

Nach 40 Jahren

 

75%

75%

71,75%

 

1992: Die Höchstversorgung von 75% wird nicht mehr nach 35, sondern erst nach 40 Dienstjahren erreicht.
Im „neuen“ Recht löst ein linearer Steigerungssatz (1,875% x 40 = 75%) die bisher gestufte Ruhegehaltsskala ab. Für vor dem 1.1.1992 Verbeamtete gibt es komplizierte Übergangsbestimmungen: für Dienstzeiten vor dem 1.1.92 gilt das alte Recht, danach das neue Recht.

1997: Nicht mehr das erreichbare Endgehalt, sondern das tatsächlich erreichte Endgehalt wird der Versorgung zugrunde gelegt. Bei Teilzeitbeschäftigten wird allerdings weiterhin das volle Grundgehalt zugrunde gelegt. Studienzeiten werden nur noch begrenzt (3 Jahre) berücksichtigt. Auch dadurch reduziert sich der Ruhegehaltssatz.
In diesem Jahr wird auch die Unterrichtsverpflichtung um 2 Stunden erhöht. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten steigt rapide an.

2000: Der Versorgungsabschlag beim Antragsruhestand und bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird eingeführt. Er beträgt ab 1.1.2004 3,6% für jedes Jahr, das man vorzeitig in den Ruhestand geht, maximal 10,8% vom Ruhegehalt. Allerdings gibt es Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit.

2002: Die Höchstversorgung wird in acht Schritten von 75% auf 71,75% gekürzt (1,79375% x 40 = 71,75%). Die Absenkung gilt auch für bereits vorhandene Versorgungsempfänger.
Ruhegehaltfähig ist in der Regel das letzte volle Bruttogehalt (das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte). Ruhegehaltfähig sind alle Dienstzeiten als LehrerIn im öffentlichen Schuldienst. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt: 2 Jahre mit halber Stundenzahl entsprechen also einem ruhegehaltfähigen Dienstjahr.

Auf Grund all dieser Verschlechterungen der Versorgung raten wir jüngeren – insbesondere ab dem 1.1.92 verbeamteten – Kolleginnen und Kollegen dringend, sich um eine private Zusatzversorgung zu kümmern!
Am 28. September 2010 gibt es eine GEW-Veranstaltung „Private Altersvorsorge“ mit einem unabhängigen Referenten der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Wird die Altersgrenze für Beamte weiter erhöht?Mit der Föderalismusreform I wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht vollständig auf die Länder übertragen. An die Stelle des bisherigen Beamtenrechtsrahmengesetzes trat im letzten Jahr das Beamtenstatusgesetz. Darin legt der Bund die beamtenrechtlichen Grundstrukturen fest, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten.
Ein Beispiel für die riesigen Spielräume, die den Ländern bei der Ausgestaltung bleiben, ist die Altersgrenzenregelung. In § 26 Beamtenstatusgesetz steht: "Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand“. Die Altersgrenze selbst wird aber von den einzelnen Bundesländern festgelegt.
Bremen hat das bisher noch nicht getan. Wir haben noch kein neues Versorgungsgesetz. Bei uns gilt immer noch die alte Regelung. Aber die Senatorin für Finanzen hat es schon angedeutet: Sie will spätestens bis zum nächsten Frühjahr ein neues Versorgungsrecht schaffen. Und da soll es dann auch wie in Niedersachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein zu einer Anhebung der Altersgrenzen kommen. Durch eine Übertragung der Regelungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll es einen sukzessiven Anstieg der Regelaltersgrenze ab 2012 auf 67 Jahre geben.
Doch vorher muss eben dieses Renten-Gesetz evaluiert werden. Dabei muss die Bundesregierung prüfen, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“ Es besteht also noch die Möglichkeit, die Anhebung des Renteneintrittsalters (und damit wahrscheinlich auch des Pensionsalters) zu verhindern!

Was können wir tun?

Die Gewerkschaften haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass solche Gesetze einzig und allein ein Ziel haben: nämlich unsere Renten und Pensionen zu kürzen. Das wollen wir nicht einfach so hinnehmen!
Im Herbst wird es bundesweit diverse Aktivitäten gegen die unsozialen Kürzungen zur Krisenbewältigung geben, u.a. auch eine Kampagne gegen die Rente mit 67 und gegen die unsoziale Kopfpauschale. Alle Gewerkschaften unterstützen das natürlich.
Aber solche Kampagnen können nicht nur durch Flugblätter, Aufkleber und Presseerklärungen wirken. Hierzu gehören auch Aktionen, die von unseren Mitgliedern getragen werden müssen. Wir rufen euch deshalb schon heute auf: Unterstützt solche Aktionen durch aktive Teilnahme! Auch falls ihr nicht die zukünftigen Rentner sein werdet: Wenn die Rente mit 67 bleibt, wird auch die Pension mit 67 kommen. Und wenn jemand sagt: Ach, bei mir sind es ja nur zwei oder drei Monate und wir müssen eh bis zum Halbjahresende arbeiten, täuscht er/sie sich, denn das wird nur der Anfang weiterer Kürzungen sein. Daher es ist zumindest ein Akt gewerkschaftlicher Solidarität an der Kampagne teilzunehmen. Und dafür sind Gewerkschaften schließlich da!

In der nächsten BLZ werden wir ausführlich über „Wege in den Ruhestand“ informieren. Stichworte : Altersgrenzen, Abschläge, Pensionsberechnung, Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung, Altersermäßigung und andere Ermäßigung, Altersteilzeit, Sabbatjahr. Nicht verpassen!

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
Telefon:  0421-33764-39
Mobil:  0173 6831678