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Parlamentswahlen in der Türkei 2011

Im Vorhinein möchte ich erwähnen, dass ich diesen Artikel als einen Beitrag zum derzeit geführten Diskurs zur Integration verstehe. Meine These: Die sog. „zweite“ und auch noch „dritte Generation“von MigrantInnen in Deutschland ist, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht, noch von den Auswirkung der im Herkunftsland Türkei über Jahrzehnte ausgeübten staatlichen Repressionen gegenüber den dort noch lebenden Angehörigen betroffen.

D.h. auch, dass die traumatischen Erfahrungen der „ersten Generation“, die ja häufig Asyl in Deutschland gesucht hatte, solange unverarbeitet bleiben, wie sich nicht die politischen Bedingungen im Herkunftsland grundlegend ändern, bzw. Europa klar Stellung bezieht.
Bereits während der Kommunalwahlen 2004 und 2009 und der Parlamentswahlen 2002 und 2007 waren freie und geheime Wahlen in flächendeckender Praxis durch versuchte Einschüchterung und Wahlfälschung verhindert worden. Zu den Parlamentswahlen am 12. 06. 2011 begaben sich daher 10 unabhängige Wahlbeobachterdelegationen aus Europa, unter denen sich Europaparlamentarier, Bundestags- und Landtagsabgeordnete, KommunalpolitikerInnen, Studierende, WissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen, MenschenrechtsaktivistInnen etc. befanden, in die überwiegend von Kurden bewohnten Landesteile der Türkei.

Im Frühjahr 2010 hatte die türkische Regierung ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Nicht etwa die 10%-Hürde, ein Hindernis für wahrhaft demokratische Teilhabe an Wahlen, wurde beseitigt, sondern mit §25.72 und §135 Wahlgesetz geregelt, dass bewaffnete staatliche Sicherheitskräfte (Polizei, Militär und Militärpolizei) Wahllokale betreten und sich den Urnen bis auf 15 m nähern durften. Zuvor hatte ein Abstand von 100 m gegolten. Diese aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptable Neuregelung wurde zum erfolgreichen Mittel nicht nur von Einschüchterung, sondern konkreter Bedrohung, denn auch die angesagten 15 m Abstand wurden oft nicht eingehalten.
In den letzten drei Monaten vor den Wahlen war es bereits zu Festnahmen von mehr als 2500 kurdischen PolitikerInnen und AktivistInnen gekommen. Bereits seit dem Frühjahr 2009 saßen 4000 (unter ihnen zehn BürgermeisterInnen) ein. Nicht nur vereinzelt, sondern flächendeckend wurde eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße gegen das türkische und internationale Wahlrecht ermittelt, darunter:

  1. In Gegenden überwiegend finanzschwacher Bevölkerung Versuche, durch finanzielle oder materielle Zuwendungen (Lebensmittel, Elektrogeräte, Bekleidungsgutscheine, Kindergeldzahlungen u.ä.) die WählerInnen zur Wahl der AKP zu veranlassen
  2. Androhung von Kollektivstrafen (z.B. Entzug der Krankenversicherungskarte, Entzug von Weiderechten, keine Befestigung von Straßen , etc.) bei Nichtwahl der AKP
  3. Aufenthalt der o.g. „Sicherheitskräfte“ direkt vor und in den Wahllokalen und Forderung durch sie, den Personalausweis vorzuzeigen, um die Wahlnummern zu verteilen; (dabei Ganzkörperkontrollen und Bedrohungen Wahlzettel wurden von Soldaten oder UrnenleiterInnen ausgefüllt, während die eigentlichen WählerInnen von der Wahl abgehalten wurden
  4. Fälschungen von Unterschriften auf den Wahllisten der UrnenleiterInnen in von Dorfschützern dominierten Gegenden
  5. In einigen Fällen wurden insbesondere Jugendliche von der Polizei aus den Wahllokalen geprügelt und während oder nach der Wahl gewalttätig angegriffen
  6. Ehemänner wählten statt ihrer Frauen, und AKP-nahe Imame drohten, dass Allah die WählerInnen bestrafe, wenn sie nicht die AKP wählten
  7. WahlbeobachterInnen des Blocks für Arbeit, Freiheit und Demokratie (dem Bündnis der BDP und weiterer linker Kräfte) wurden in mehreren Fällen bedroht und zusammengeschlagen, mehr als 100 von ihnen ohne ernstzunehmende Vorwürfe verhaftet
  8. Die Versiegelung von Urnen war teilweise unzulänglich oder fehlte
  9. In einigen Fällen verweigerten verantwortliche Richter/Behörden notwendige Gespräche mit ParlamentarierInnen oder AnwältInnen

Noch am Wahlabend, also nach erfolgter erster Stimmauszählung, beobachteten DelegationsteilnehmerInnen in Van eine Vielzahl erheblicher Übergriffen auf die feiernde Bevölkerung. In Sirnak warfen „unbekannte Täter“ eine Handgranate in die feiernde kurdische Bevölkerung. Einer der Wahlbeobachter, der MdB Harald Weinberg, hielt sich nur 10 m von der detonierenden Granate auf. Zwölf Personen wurden z T. lebensgefährlich verletzt. Bei den anschließenden Protesten setzte Militärpolizei Tränengasgranaten ein und beschoss dabei auch die Wahlbeobachterdelegation.
Dennoch stimmten die Wahlergebnisse zunächst zuversichtlich. Gemäß der Sitzverteilung in der Nationalversammlung erzielten

AKP

326 Sitze

CHP

135 Sitze

MHP

53 Sitze

Wahlblock

36 Sitze

Dies bedeutet, dass die AKP nicht über die für eine Verfassungsänderung notwendige Mehrheit von 60% verfügte. Aber das ist noch nicht das Ende. Die türkische Regierung entzog vermittels eines Beschlusses des Hohen Wahlrats (YSK) einem Teil der gewählten KandidatInnen des Blocks für Arbeit, Freiheit und Demokratie wieder das Mandat (wohl, um damit in Richtung der angestrebten 60% zu wirken).Darauf boykottierten alle KandidatInnen des Blocks die Vereidigung im Parlament. Zu befürchten ist eine erneute militärische und sicherheitspolitische Eskalation der Lage und dass eine demokratischen Lösung der kurdischen Frage wieder in weite Ferne rückt.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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