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Niedersachsen stockt Etats auf

Einstellung von zusätzlichen Lehrkräften, SchulsozialarbeiterInnen - Aktivierung von Pensionären

Die neue Migrationsbewegung von flüchtenden Menschen erfordert von den Landesregierungen außerordentliche politische Entscheidungen: Für Sprachförderung und Integration und für den Ausbau der Plätze in der Elementarbildung, den Schulen, der beruflichen Bildung und für Sprachkurse und andere Maßnahmen zur Integration den Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Die GEW Niedersachsen hat ihre Vorstellungen zur Sprachförderung zum Schuljahresbeginn 2015 vorgelegt und zusätzliches Personal im Umfang von 2000 Stellen gefordert. In diesem Artikel werden die Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung dargestellt. Ob die vorgesehen Finanzmittel ausreichen und ob sich angesichts des Nachwuchsmangels für die beabsichtigten Maßnahmen genügend Lehrkräfte bewerben, ist ungewiss. Daran aber hängt der Erfolg der Sprachförderkonzepte.

Die rot-grüne Regierung in Hannover hat im Haushaltsentwurf für 2016 und im zweiten Nachtragshaushalt für 2015 durchaus erkennbare Weichen gestellt. Der Haushalt des Kultusministeriums soll danach um 40 Mio. Euro, also im Gegenwert von 740 Stellen dauerhaft aufgestockt werden. Diese 740 Einstellungsmöglichkeiten sollen schon im letzten Quartal 2015 zur Verfügung stehen. Deshalb sind im zweiten Nachtragshaushalt für 2015 zusätzliche zehn Mio Euro für den Kultushaushalt vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen beantragten die Aufstockung der von der Regierung vorgesehenen Mittel für Sprachförderung und Integration.

Mit den zusätzlichen Ressourcen sollen Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen ausgebaut werden. Außerdem soll schulische Sozialarbeit auch zur Integration jugendlicher Flüchtlinge abgesichert werden. Bisher gibt es in Niedersachsen nur sehr wenig SozialpädagogInnen im Landesdienst. In den Erstaufnahmelagern soll für die Flüchtlingskinder Betreuung und Beschulung eingeführt werden.

Sprachlernklassen und weitere Fördermaßnahmen

In den allgemeinbildenden Schulen wird die zu Beginn des Schuljahres 2015/16 von 240 auf 300 erhöhte Zahl der Sprachlernklassen um weitere 250 auf etwa 550 Klassen ansteigen. Insgesamt können so mehr als 8800 Kinder und Jugendliche gleichzeitig auf den Regelunterricht vorbereitet werden. Daneben sind Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte und vorschulische Sprachförderung im Umfang rund 250 Stellen vorgesehen. Insgesamt soll 400 Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung stehen. 20 Stellen sind vorgesehen, um eine Beschulung und Betreuung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzunehmen. Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen, die Mittel für Sprachförderung für minderjährige Flüchtlinge um sechs Millionen Euro zu erhöhen. Im Einstellungserlass ist vorgesehen, dass die Schulen auch im laufenden Schuljahr zusätzliche Klassen einrichten und zusätzliches Personal anfordern können, wenn die Anzahl der SchülerInnen durch die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ansteigt.

Schulsozialarbeit

Für die schulische Sozialarbeit zur Integration junger Flüchtlinge vor allem an Ganztagsschulen sind 100 Stellen geplant. Die Regierungsfraktionen haben Ende November im Rahmen der „politischen Liste“ 9,285 Mio. Euro für zusätzliche 167 SchulsozialarbeiterInnen beschlossen.

 

Berufliche Bildung

Die berufsbildenden Schulen sollen neben dem bereits bestehenden Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse die Möglichkeit erhalten, für Sprachanfängerinnen und -anfänger weitere Integrationskurse (Sprach- und Integrationsprojekt „Sprint“) einzurichten. Auf diese Weise kann auch jungen Flüchtlingen unabhängig von der Schulpflicht (über 18 Jahre) eine Teilnahme ermöglicht werden. Dafür vorgesehen sind rund 100 zusätzliche Stellen.

Das Einstellungsverfahren

Grundsätzlich sollen für die Sprachförderung bisher beschäftigungslose Lehrkräfte eingestellt werden. Im Rahmen des „normalen“ Einstellungsverfahrens können die BewerberInnen angeben, ob sie bereit sind, sich neben einer unbefristeten Stelle (verbeamtet oder tarifbeschäftigt) auch auf eine sachgrundlos befristete Stelle zur Sprachförderung zu bewerben. Gleiches gilt für SeiteneinsteigerInnen. Außerdem können sich pensionierte oder verrentete Lehrkräfte und Lehramtsstudierende für Stundenrahmenverträge bewerben.

Erwachsenenbildung

Die vom Land geförderten Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge in den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung werden ausgebaut. Sie stehen allen Flüchtlingen offen (ohne Zugangsvoraussetzungen) und sind unabhängig von ihrem aktuellen rechtlichen Status und Sprachniveau. Im Rahmen der Kurse soll eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung gewährleistet werden. Es ist geplant, bis Ende 2016 ca. 40.000 Flüchtlinge zu erreichen. Zusätzlich werden Angebote gemacht, um Ehrenamtlichen ein Basiswissen für die Sprachvermittlung für Flüchtlinge zu vermitteln.