Zum Inhalt springen

„Wir sind nicht das Sparschwein für Rot-Grün!“

Am 15. Mai 2013 wurde im nordrhein-westfälischen Landtag der erste Teil der Dienstrechtsreform beschlossen. Für die BeamtInnen war es ein Tag mit wichtigen politischen Entscheidungen: Zur Debatte stand das geplante Spargesetz zur nur teilweisen Übertragung des Potsdamer Tarifergebnisses auf die BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde für den zweiten Teil der großen Dienstrechtsreform eingebracht. Während der Plenarsitzung machten tausende BeamtInnen ihrem Ärger vor dem Landtag Luft.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften im öffentlichen Dienst – ver.di, GEW und GdP – hatten gemeinsam mit den DBB-Verbänden zu der großen Demonstration vor dem Landtag aufgerufen. Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, appellierte an die Abgeordneten: „Ändern Sie dieses Gesetz! Lassen Sie nicht zu, dass 80 Prozent der Beamtinnen und Beamten von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden!“
Auch die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer fand deutliche Worte für die rot-grüne Politik. „Das lassen wir uns nicht bieten. Wir sind nicht das Sparschwein der Landesregierung. Wir fordern 1:1 für alle“, rief sie den KollegInnen zu. Aus dem ganzen Land waren sie nach Düsseldorf gekommen, darunter viele LehrerInnen.

Der Sparplan der Landesregierung

Zur selben Zeit trug Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Landtag den vorgesehenen Sparplan vor:

  • Auf BeamtInnen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen. Damit
    erhöhen sich die Grundgehälter um
    ,65 Prozent für das Jahr 2013 und um 2,95 Prozent für das Jahr 2014.
  • In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter um jeweils 1 Prozent in den Jahren 2013 und 2014.
  • Die Pensionäre erhalten entsprechende Anpassungen wie bei den jeweiligen Gruppen der Versorgungsbezüge.
  • Die Anwärtergrundbeträge werden so erhöht wie es für die gesamten Tarifbeschäftigten gilt, also um 50 Euro im Jahr 2013 und um 2,95 Prozent im Jahr 2014.
  • Für die übrigen Besoldungsgruppen – A 13 und darüber sowie die Besoldungsgruppen B, R, C, H und W – gibt es in den Jahren 2013 und 2014 keine Erhöhung
  • In Hinblick auf die allgemeine Stellenzulage, den Familienzuschlag, die Amtszulagen, die Auslandszuschläge, einige Mehrarbeitsvergütungsbeträge und Erschwerniszulagenbeträge wird das Tarifergebnis für alle Besoldungsgruppen in vollem Umfang übernommen.
  • Der Urlaub für alle wird gleichermaßen auf die Dauer von 30 Tagen festgelegt.

Mit den Gegenstimmen der Opposition und einer SPD-Gegenstimme wurde das vorgelegte Besoldungsänderungsgesetz nun für die weiteren Beratungen in die zuständigen Ausschüsse des Landtages überwiesen. Dort wird es eine Anhörung von Sachverständigen, Gewerkschaften und Verbänden geben. Die Landesregierung plant, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Die GEW wird gemeinsam mit dem DGB und seinen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst weiter darum kämpfen, dass dieser Gesetzentwurf den Landtag nicht so verlässt wie er eingebracht wurde. Alle BeamtInnen sind aufgerufen, diesen Kampf zu unterstützen. Die GEW-Untergliederungen sind aufgerufen, ihre Landtagsabgeordneten vor Ort zu besuchen und die Position der Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich zu machen. Denn als Abgebordnete stehen sie letztlich mit ihrer Stimme in der Verantwortung, der Mehrheit der Beschäftigten im Schulbereich wegen der Schuldenbremse einen Reallohnverlust aufzuerlegen.
Nach Angaben des Finanzministers konnten in den letzten zehn Jahren pro Jahr 2,4 Milliarden Euro bei den BeamtInnen eingespart werden.

  • Aus: nds, Zeitschrift der GEW NRW