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SchulverwaltungsGesetz

Wir brauchen eine neue Demokratiekultur

Die Novelle des Schulverwaltungsgesetzes bietet wieder mehr Möglichkeiten

Geschafft! In der am 1. August in Kraft getretenen Novelle des Schulverwaltungsgesetzes sind (wieder) mehr demokratische Rechte verankert. Auch wenn wir schon seit langem mangelnde Mitsprachemöglichkeiten der Kolleg:innen an den Schulen angeprangert haben, so gaben doch selbstbewusste Schüler:innen, beflügelt von der Fridays-For-Future-Bewegung, der Bildungsbehörde den Anstoß, die Schulverfassung demokratischer zu gestalten. Dass auch wir Beschäftigten dabei berücksichtigt wurden, dafür haben wir gekämpft.

Gute alte Zeiten

Bis 2005 war das Schulverwaltungsgesetz deutlich demokratischer angelegt, auch als die jetzige Neufassung. Schulleitungen verstanden sich als Erste unter Gleichen und in Konferenzen wurde lebhaft diskutiert und für gemeinsame Beschlüsse gestritten. Erst unter Willi Lemke hat sich das gravierend geändert. Ich selbst habe als damals noch junge Lehrerin die massiven Auswirkungen der beschnittenen Beteiligungsrechte miterlebt. Konferenzen sind mehr oder minder zu Info-Veranstaltungen verkommen und teilweise wurden sie sogar durch Dienstbesprechungen ersetzt, auf denen gar nicht erst etwas beschlossen werden darf. Nach anfänglichen Reibungen haben sich viele dann mit der Situation abgefunden, kostet doch der Schulalltag mit den ständig anwachsenden Aufgaben ohnehin enorm viel Kraft, und die jüngeren Kolleg:innen kennen es ja auch gar nicht anders.

Von allein wird es nicht demokratischer

Mit den Möglichkeiten, die die Gesetzesnovelle bietet, können wir die demokratische Kultur unserer Schulen wieder zum Besseren verändern. Vermutlich müssen wir das erst wieder lernen, und ja: Es macht auch Mühe, sich mit Konferenzrechten und Anträgen zu befassen. Ich glaube aber, es lohnt sich, denn so machen wir unseren Arbeitsplatz zu einem Ort, an dem wir gemeinsam etwas bewirken können, das wir auch für sinnvoll halten. Wir sind schließlich die Expert:innen in den Schulen.

Die wichtigsten Neuerungen für die Gesamtkonferenz:

Es wurde klargestellt, dass die Gesamtkonferenz in wesentlichen Punkten mit der Schulkonferenz zusammenarbeitet und Beschlussvorlagen für diese erarbeitet.

Davon sollten wir unbedingt Gebrauch machen, damit wir in der Schulkonferenz, in der wesentliche Beschlüsse gefasst werden, mit gut begründeten fachlichen Einschätzungen argumentieren können.

Neu entscheidet nun auch die Gesamtkonferenz die Zweckbestimmung der der Schule zur Verfügung gestellten Arbeitsstunden. Das war bisher der Schulkonferenz vorbehalten. Da wir dort aber nur noch ein knappes Drittel der Sitze haben, war uns eine Beteiligung der Gesamtkonferenz wichtig. Und es wird Transparenz hergestellt: An vielen Schulen wissen die Kolleg:innen gar nicht, wie die der Schule zugewiesenen Stunden verwendet werden. Auch die Schulkonferenzen wurden nicht überall so informiert und beteiligt, wie im Gesetz gefordert. Dieser Punkt bietet nicht unerhebliches Gestaltungspotenzial für die Ausrichtung der Schulen.

Die Gesamtkonferenz entscheidet nun auch über die Gestaltung der Kooperations- und Präsenzzeiten, die in der Präsenzzeitverordnung festgelegt sind. Also bestimmen wir nun selbst über die sinnhafte Ausgestaltung unserer Arbeitszeit.

Schließt euch zusammen!

Damit all das auch Wirkung entfaltet, sollten wir uns ein Beispiel am selbstbewussten Auftreten der Schüler:innen nehmen und unsere gesetzlich verankerten Rechte ebenso vehement einfordern und durchsetzen. Das klappt natürlich am besten gemeinsam – also wie wäre es mit der Gründung von Betriebsgruppen, wie es sie früher an vielen Schulen gab? So könnt ihr euch auf Konferenzen vorbereiten, über Ideen und Anträge diskutieren. Und wenn ihr Rat sucht, könnt ihr natürlich auch jemanden vom Personalrat oder der GEW dazu einladen. 