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Mitbestimmung

Widerspruch lohnt sich, Zusammenarbeit auch

Novelle zum Schulverwaltungsgesetz: Erste Erfolge für GEW und Mitbestimmungsgremien

Zur Deputationssitzung im Februar hatte Bildungssenatorin Claudia Bogedan den Entwurf einer Novelle des Schulverwaltungsgesetzes vorgelegt. Hintergrund hierfür war die letzte Koalitionsvereinbarung (2019-2023), in der eine Stärkung der Mitbestimmung an den Schulen versprochen wurde. Darin hieß es:

„Mitbestimmung in den Angelegenheiten, die einen selbst betreffen, ist Wesensmerkmal einer lebendigen Demokratie. Die innerschulische Demokratie muss daher wiederbelebt werden. Dazu werden wir im Schulverwaltungsgesetz die Konferenzen als Orte der Entscheidungsfindung und die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten in Schulen stärken.“

Urabstimmung und Vollversammlungen

Auf dieser Grundlage und nach den verschiedenen Stellungnahmen wurde jetzt doch noch ein verkürzter, demokratischer Prozess in Gang gesetzt. Dies zeigte sich in verschiedenen Einzelgesprächen mit den Interessenvertretungen, einem anschließenden gemeinsamen Gespräch und dem Einrichten einer Arbeitsgruppe zur Diskussion der konkreteren Ausgestaltung der Schulkonferenzen. Vorgebrachte Kritikpunkte wurden bei einigen signifikanten Aspekten bereits aufgegriffen und in einen neuen Entwurf eingearbeitet. So soll die Urabstimmung zusätzlich zu den Vollversammlungen wieder eingeführt und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals beibehalten bzw. gestärkt werden. Die Befugnis der Schulleitungen nach § 36(3) „Soweit die Gesamtkonferenz von ihrem Recht auf Entscheidung nicht Gebrauch gemacht hat, entscheidet die Schulleitung" soll gestrichen und durch den alten § 39 zur Eilbefugnis ersetzt werden.

Wir sind verhalten optimistisch und blicken gespannt auf die nächsten Schritte.