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GEW Bremerhaven

Wer verdient an der Haushaltsnotlage?

Bremerhaven benötigt neue Schulgebäude – mindestens deren drei. Das ist gut und richtig, denn schließlich nimmt die Zahl der Einwohner*innen stetig zu.

Die Bauten an den drei genannten Standorten (Phillipsfield, Sportplätze Pestalozzistraße, Flensburger Straße) kosten nach bisherigen Berechnungen 114 Mio. Euro. Aber: Die Stadt kann das Geld nicht aufbringen, eine „öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)“ soll die Lösung sein. Private Investoren verlangen allerdings eine Rendite, die Gesamtkosten erhöhen sich für die öffentliche Hand deshalb um mehr als das Doppelte, 249 Mio. Euro werden veranschlagt. Dieses Verfahren wird von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung als alternativlos angesehen, die Landesverfassung lasse kein anderes Vorgehen zu.

Ist das tatsächlich so? Prof. Rudolf Hickel, profilierter Wirtschaftswissenschaftler im Lande Bremen, erkennt an, dass die öffentlichen Haushalte kaum einen finanziellen Spielraum bspw. für Schulbauten aufweisen, und neue öffentliche Schulden kommen wegen der Schuldenbremse nicht in Frage. Deshalb schlägt er einen „Sonderinvestitionsfonds“ vor, der als eigene Gesellschaft aus dem offiziellen Haushalt ausgegliedert würde, damit eigenständig Zugang zum Kreditmarkt habe und günstiger als eine ÖPP an Geld käme.

Eine zweite Möglichkeit bestünde in der Beauftragung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in einer „öffentlich-öffentlichen Partnerschaft“ (ÖÖP). Diesen Weg ist das Land Berlin gegangen. Angemessen wäre auch eine Beteiligung des Bundes, der ein 3,5 Mrd. – Programm zur Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur aufgelegt hat.

Die GEW fordert, die genannten Optionen transparent zu prüfen und in diese Prüfung insbesondere die Gründung einer eigenen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft einzubeziehen.

Für die GEW gilt als Grundposition: Schulen gehören in öffentliche Hand, damit in öffentliches Eigentum und öffentlich verwaltet. Es gibt für uns eine unumstößliche öffentliche Verantwortung für Schulgebäude und das Gelände, auf dem die Bauten stehen. Die größten Probleme einer ÖPP bestehen darin, dass diese Partnerschaften eine teure Lösung darstellen und kein Interesse an der Nachhaltigkeit der Gebäude existiert. Private Investoren streben nach Gewinn. Dies führt zu langfristigen Belastungen der Haushalte. Somit werden Ressourcen gebunden, die z.B. für die Sanierung vorhandener Schulgebäude fehlen.

Schätzt man die vorgeschlagenen Alternativen realistisch ein, so erscheint eine Finanzierung des Bundes derzeit als schwierig, die Auseinandersetzungen um den Digitalpakt belegen dies aktuell. Hinsichtlich der anderen Vorschläge (Sondervermögen, Sanierungsgesellschaft) gibt es bei manchen Entscheidungsträgern die zitierten verfassungsrechtlichen Bedenken.

Nur: Wer die Schuldenbremse beschließt, muss auch Lösungen finden, welche die öffentliche Hand nicht erneut über Gebühr belasten. Mit ÖPP setzt sich die Stadt dem „freien Markt“ aus und ist erpressbar, weil Kinder und Jugendliche zur Schule müssen.

Ein allerletzter Hinweis zum Schluss: Auch Verfassungen sind veränderbar. So wie die Schuldenbremse durch Bürgerschaftsbeschluss Verfassungsrang erhalten hat, so kann auch die Verfassung an neue Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.

Die Klage, die Verfassung lasse nichts anderes als ÖPP zu, fällt auf die Politik zurück. Wer mit Schuldenbremsen die Handlungsspielräume des Staates einschränkt, spielt privaten Anlegern auf Kosten der Allgemeinheit in die Hände.

GEW-Stadtverband Bremerhaven • Pressestelle
verantwortlich Bernd Winkelmann • E-Mail: winkelmann [at] gew-hb [dot] de

Für Nachfragen steht zur Verfügung: Bernd Winkelmann | 0162-97 31 230

Kontakt
Elke Suhr
Landesvorstandssprecherin
Adresse Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 B
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Telefon:  0471-94135-40