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Welche Freiheit ist gemeint? | Die Freiheit von Forschung und Lehre

Wenn heute in Bezug auf Hochschulen der Begriff „Freiheit“ ins Spiel kommt, ist Vorsicht bei der Interpretation angebracht. Aus Sicht von Politik und Wirtschaft liegt die Autonomie von Hochschulen in einem freien Wettbewerb und in freier Bewirtschaftung eines eigenen Haushalts. Die „deregulierte“, „entfesselte“ oder „unternehmerische“ Hochschule soll im Wettbewerb um Mittel, um Studierende und um renommierte WissenschaftlerInnen ihre Qualität beweisen. Sie soll effizienter und effektiver werden.

Als Erfolgsparameter sind messbare Outputs definiert worden: unter anderen die Anzahl von AbsolventInnen, die Anzahl von Publikationen, die Höhe von Drittmitteln. Der in der Wissenschaft tradierte Begriff der Freiheit ist in dieses neue Leitbild nicht zufällig eingegangen. Mit ihm werben Politik und Wirtschaft um Akzeptanz an den Hochschulen für die seit den 1990er Jahren in Gang gesetzten Reformen. Denn an den Hochschulen selbst stoßen die Reformen vor allem auf Kritik und Unverständnis. Zu Recht merken Reformkritiker an, dass die Hochschulen bisher enorm viel zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen haben. Warum gelten die Hochschulen also plötzlich als ineffizient? Und wer kann beweisen, dass eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Hochschulen ihre Leistungsfähigkeit steigern würde? Dies wird zwar behauptet, doch empirisch nachgewiesen ist es nicht.

Viele Lehrende und Studierende verbinden mit der Freiheit (von Forschung und Lehre) etwas ganz anderes: nämlich die Wahl eigener Inhalte und Methoden in Auseinandersetzung mit FachkollegInnen sowie zeitliche Freiräume für die Ausbildung von wissenschaftlichem Denken und Urteilsfähigkeit. Die humboldtsche Bildungsidee ist im 20. Jahrhundert wiederentdeckt worden und sie ist ein ideeller Bezugspunkt für Universitäten in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien nach 1945 geblieben. Die Freiheit der Wissenschaft von Einzelinteressen ist dabei maßgeblich, seien diese politischer, religiöser oder ökonomischer Natur. Forschung und Lehre sollten nach Humboldt einander ergänzend einer nie abgeschlossenen Suche nach Wahrheit dienen. Sieht sich die Wissenschaft selbst ins Gesicht, muss sie in der Tat feststellen, dass die „Wahrheit“ ein erstrebenswertes aber nie eingelöstes Ziel bleibt. Jede Wissenschaftlerin, jeder Wissenschaftler hat einen subjektiven Standpunkt, der in Forschungsergebnisse einfließt. Diese Erkenntnis haben wissenschaftskritische Diskurse hervorgebracht. Ehrlicherweise muss man außerdem sagen, dass die Abhängigkeit von staatlicher Förderung nie eine echte politische Unabhängigkeit zugelassen hat. Aber dennoch: in dem Streben nach „Wahrheit“, in dem Bemühen sich wissenschaftlicher Objektivität anzunähern sind eigene Regeln entstanden, die es erlauben den Standpunkt und die Methoden der Wissenschaft ständig zu reflektieren und zu verändern. Über die Einhaltung dieser Regeln wachen die fachlichen Gemeinschaften. Trotz aller auch vorhandenen Blindheit gegenüber dem eigenen Wissenschaftsbetrieb bringt die Wissenschaft selbst immer wieder Ansätze von Selbstanalyse sowie theoretisch fundierte Wissenschaftskritik hervor. Diese Selbstkontrolle ist in einem Raum relativer Freiheit entstanden. Der Staat garantiert diesen, indem er den Hochschulen Grundmittel zur Verfügung stellt und ihnen dennoch zugesteht, ihre Inhalte und Regeln in Forschung und Lehre zu großen Teilen selbst zu bestimmen. Dieses Zugeständnis ist nicht selbstverständlich und musste von den Hochschulangehörigen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer wieder eingefordert werden. Das Zugeständnis des Staates basierte auf der Einsicht, dass die Wissenschaft in ihrem geschützten Raum sehr produktiv ist. Natürlich war das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule von bürokratischen Zwängen geprägt. Trotzdem erscheint vielen Hochschullehrenden die Hochschule nach der Bologna-Reform und der Etablierung eines Wettbewerbs im Hochschulsystem als unfreier denn je.

Die Freiheit des Marktes

Das gesteigerte Interesse der Wirtschaft am Hochschulsektor gilt zum einen der möglichst direkten Nutzung technologischer Innovationen. Auch an einem großen Pool qualifizierten Humankapitals besteht seit Jahrzehnten gesteigertes Interesse. Das hat nicht nur zu einer weiteren Expansion des Hochschulbereichs geführt sondern ist auch mitentscheidend für die Einführung der kürzeren Bachelor-Studiengänge. In den 1990er Jahren wurden politische Beschlüsse gefasst, die einem wachsenden internationalen Bildungsmarkt Rechnung tragen. Eine steigende Nachfrage nach tertiärer und Weiterbildung wurde insbesondere von US-amerikanischen, australischen und britischen Universitäten bedient. Der Verkauf von Hochschulabschlüssen und die Studiengebühren für overseas students sind in diesen Staaten schon lange einträglich. Insbesondere die USA drängen seit längerem zu einer Öffnung europäischer Märkte für Bildungsdienstleistungen. Europäische Staaten wiederum haben ein Interesse daran, langfristig auf dem internationalen Bildungsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Das ist ein wesentlicher Antrieb des Bologna-Prozesses, denn die anglo-amerikanischen Studienabschlüsse Bachelor und Master sind sozusagen die Leitwährung im internationalen Hochschulsektor.
Der Hochschulsektor ist außerdem als Dienstleistungsbereich in das Abkommen GATS (General Agreement on Trade in Service) aufgenommen worden, das 1995 in Kraft getreten ist. Bisher gehören öffentliche Dienstleistungen noch einem relativ geschützten Bereich an. Doch je mehr private Anbieter hinzukommen und je stärker Reformen auf nationaler Ebene die Marktnähe von Bildungseinrichtungen unterstützen (zum Beispiel durch Studiengebühren, Wettbewerb und Kommerzialisierung) desto wahrscheinlicher wird die Marktöffnung der Bildungsbereiche in Anwendung des GATS und der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Unterstützt wird eine Liberalisierung des Bildungssektors nicht nur von internationalen Organisationen wie der OECD sondern auch von der EU-Kommission, die die Hochschulreformen international koordiniert.

Im Memorandum 2011 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik unterscheiden die AutorInnen für den Bildungsbereich zwischen exogener und endogener Privatisierung. Im Hochschulsektor Deutschlands ist zwar der Anteil privater Anbieter gestiegen, der Schwerpunkt liegt bisher aber nicht auf der exogenen, das heißt der vollständigen Privatisierung von Bildungseinrichtungen, sondern auf der endogenen Privatisierung, also einer marktförmigen Ausrichtung der öffentlichen Hochschulen. Diese Ausrichtung ist orientiert am Leitbild der entfesselten oder unternehmerischen Hochschule, das in Deutschland vor allem vom CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft offensiv beworben wird. Das CHE ist eine Gründung der Bertelsmann Stiftung, die auch ein medienwirksames Hochschulranking in Deutschland etabliert haben. Die Politik des Bundes und der Länder ist dem Leitbild der unternehmerischen Hochschule mit weitreichenden Entscheidungen entgegengekommen.

Auflistung der Reforminstrumente

Dieter Timmermanns (2010) Auflistung der seit Jahren greifenden Reforminstrumente mit dem Ziel der Effizienzsteigerung illustrieren die Ausrichtung der neuen Hochschulpolitik:

  • institutionelle Selbständigkeit (Autonomie) statt staatlich-bürokratischer Gängelung als Antwort auf den steigenden Entscheidungs- und Handlungsdruck;
  • flexible, autonome Mittelbewirtschaftung statt Titelgruppen und Deckungsverbot;
  • Mischung von Globalbudgets, Leistungsorientierter Mittelzuweisung, Innovations- oder Strukturfonds und Wettbewerben;
  • Möglichkeit der Rücklagenbildung und deren freier Verwendbarkeit;
  • Erschließung neuer Finanzquellen: Studiengebühren, Sponsoring, Fundraising..
  • Stimulierung des Wettbewerbs um Ressourcen durch leistungsorientierte Mittelzuweisung, durch Reputationszuweisungen, durch Wettbewerbe in fast allen Handlungsfeldern der Hochschulen (Forschung, Lehre, Gleichstellung, Websites, Marketingkonzepte u.v.a.m.);
  • Übergang zur Kosten-Leistungsrechnung, zu Controlling und entsprechenden Monitoring- und Berichtssystemen (Jahresabschlüsse, Wirtschaftspläne);
  • Profilbildung in Forschung und Lehre;
  • Wettbewerb statt staatlicher Vorgaben und Weisungen;
  • Zusammenführung von Entscheidungen, Verantwortung und Kontrolle durch Stärkung der Rektorate/ Präsidien und Einrichtung der Hochschulräte;
  • Stärkung der Leitungsorgane (Rektorate/ Präsidien und Dekanate) statt Mitsprache durch Statusgruppen;

Entscheidend bei den Reformen ist die Absenkung der Grundmittel in der Hochschulfinanzierung, die die Hochschulen dazu zwingt im Wettbewerb um Drittmittel als Marktakteure aufzutreten. Das wiederum zieht eine Reihe von organisatorischen Veränderungen nach sich, wie die Stärkung der Hochschulleitung und die Profilbildung in der Forschung. Hochschulen, die im Wettbewerb „oben“ mitspielen wollen, tendieren dazu, sich dem Leitbild der unternehmerischen Hochschule anzunähern. Der Wettbewerb ist sozusagen von der Politik inszeniert, denn der Löwenanteil der Drittmittel stammt aus der öffentlichen Hand.
Die Zuweisung eines Globalhaushalts an die einzelnen Hochschulen wiederum befördert einen internen Wettbewerb zwischen Fachbereichen. Solche Fachbereiche, die für Drittmittelgeber attraktiv sind, werden entsprechend stark gefördert, während andere Fachbereiche, in denen vielleicht eine Nachfrage nach Studienplätzen besteht aber wenig Forschungsmittel zu erwarten sind, knapp gehalten werden. Zu einer solchen „Profilbildung“ ist auch die Universität Bremen gezwungen, zumal sie sich seit Jahren in der Hauptförderlinie der Exzellenzinitiative bewirbt.

Bremen verweigert zwar zusammen mit anderen sozialdemokratisch und grün geführten Bundesländern die Erhebung von Studiengebühren im grundständigen Studium, aufgrund der geringen Grundfinanzierung wird jedoch die Drittmittelabhängigkeit der Hochschulen stark vorangetrieben. Die Uni Bremen ist bereits zu einem Drittel aus Drittmitteln finanziert. Inhaltliche Schwerpunkte werden immer weniger aus den Fachgemeinschaften heraus entwickelt und sind immer stärker an Förderlinien orientieren. Diese werden deutlich am Bedarf der Wirtschaft nicht jedoch an gesellschaftlichen Bedürfnissen ausgerichtet. Das zeigt sich beispielsweise an der kontinuierlichen angestiegenen Förderung von Natur- und Technikwissenschaften zu Lasten der Geistes- und Sozialwissenschaften. Beachtet wird dabei nicht, dass Qualität in Forschung und Lehre abhängig ist von der intrinsischen Motivation der WissenschaftlerInnen und Studierenden. Diese Motivation kann in einem geschützten Raum relativer Freiheit wachsen, durch Marktmechanismen wird sie sich nicht erzwingen lassen.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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