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Verdichtung der Lehrerarbeit

Im Laufe eines Gesprächs mit einem Junglehrer fragte ich nach gewerkschaftlicher Interessenvertretung. Mein Gesprächspartner reagierte schroff, nee, dazu habe er nun auch keine Zeit, schließlich habe er schon seine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung reduziert. Das sei unter Berufsanfängern weitgehende Praxis.

Ich erinnerte mich, dass eine Kollegengruppe am Anfang der achtziger Jahre die Aktion gläserne Schule durchgeführt hat. Sie dokumentierte ihren Schulalltag und stellte fest, dass sie selbst unter Berücksichtigung der Ferienzeiten schon damals viel länger als die gesetzlich vorgegebenen vierzig Stunden in der Woche arbeiteten. Verwaltungsgerichtsprozesse, die aus Anlass der Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung angestrengt wurden, gingen verloren. Die Richter folgten den Argumenten des Dienstherrn, nach der die Lehrkräfte die Aufgaben in der nicht gebundenen Arbeitszeit bewältigen können.

Wegen vieler gesellschaftlicher Entwicklungen sind die Anforderungen an die Schulen seitdem stark gestiegen. Es hat sich fast alles verändert – nur die Herangehensweise unseres Dienstherrn nicht. Die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte ist seit der genannten Kampagne erhöht worden, und wie die übrigen Aufgaben zu bewältigen sind, das ist nach wie vor Sache der einzelnen Lehrkraft. Da die Bildungshaushalte real zumindest nicht steigen, muss die Lehrerin eben kreativ sein. Seit eine von der Senatorin eingesetzte Arbeitsgruppe das Aufgabenfeld der Schulleitungen erfasst hat, ist die quantitative Weiterung auch der Behördenspitze bekannt . Von den gut 180 genannten Einzeltätigkeiten wurden etwa 2/3 als in den vergangenen fünf Jahren entweder als qualitativ weitgehend oder gänzlich neu eingeordnet. Da Schulleitungen nicht isoliert arbeiten, ist das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe auf die Lehrkräfte übertragbar. Ein Blick in den Bremer Orientierungsrahmen Schulqualität bestätigt diesen Eindruck. Dort wird die Erwartungshaltung der Senatorin an die Lehrerarbeit beschrieben. Wie das umzusetzen ist, das bleibt dem Lehrer überlassen.

Die Mittel für Reformprozesse werden durch Umverteilung erwirtschaftet. Die Einen setzen einen meist unterfinanzierten Reformprozess um, der ihnen eine erhöhte Arbeitsleistung abverlangt und die Anderen müssen eine erhöhte Arbeitsleistung erbringen, damit wenigstens etwas Finanzmasse zur Verfügung steht. So werden Funktionsstellen gestrichen und Klassenfrequenzen erhöht, was dann häufig noch mit einer vermeintlichen Privilegierung der betroffenen Kollegien begründet wird. Es werden Regelungen für ältere Angestellte vereinbart, und die Jungen dürfen dafür am Beginn ihres Berufslebens eine Stunde länger arbeiten. Ein solches Vorgehen führt zu einer hohen Arbeitsverdichtung und somit zu einer latenten Überforderungssituation im gesamten Schulbereich. Sie hat für die Politiker und Zentralbürokraten den Vorteil, dass sie sich schleichend vollzieht, d.h. sie ist für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar und erspart somit politische Konflikte.

Die latente Überforderungssituation gefährdet im hohen Maße die Gesundheit der Beschäftigten. Die Senatorin gibt sich besorgt und macht vielfältige Angebote zur Gesundheitserhaltung, natürlich zu Lasten der Zeitbudgets der Beschäftigten. Die strukturellen Probleme werden aber nicht angegangen, sondern tendenziell durch neue Aktionen verschärft. Das Gefühl der Überforderung, das sich bei den Beschäftigten einstellt, wird durch diese Herangehensweise verstärkt. Die Situation wird nicht als Ergebnis struktureller Überforderung, sondern als individuelles Versagen wahrgenommen. An dieser Stelle fällt mir wieder das eingangs erwähnte Gespräch mit dem Junglehrer ein.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, eine Beschäftigungs- und Gefährdungsanalyse für Lehrer zu erarbeiten. Wir, das sind der Professor H.G. Schönwälder, der Arbeitswissenschaftler Dr. G.Tiesler, der Lehrer Dr. R. Schölles und der Verfasser diese Artikels, arbeiten zusammen im Team des Instituts für interdisziplinäre Schulforschung (www.isf-bremen.de). Wir wollen plausibel nachweisen, dass die geforderte Arbeitsleistung überhaupt nicht erbracht werden kann und dass von daher die Gesundheitssenatorin, die auch Bildungssenatorin ist, in ihrem eigenen Arbeitsbereich strukturell krankheitsverursachende Bedingungen etabliert und damit elementaren arbeitsmedizinischen Ansprüchen nicht genügt. Wir möchten den Arbeitsplatz der Lehrkräfte inhaltlich möglichst vollständig erfassen und dann einige zeitliche Zuordnungen vornehmen. In Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten wollen dann sehen, an welchen Stellen gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Für diesen Prozess benötigen wir die Unterstützung der Kollegien. Ihr werdet von uns hören – wir hoffentlich auch von Euch.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
Adresse Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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Mobil:  0173 6831678