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Verbeamtet und 2014 neu eingestellt?

Neues zur Beamtenbesoldung. Das neue Besoldungs- und Versorgungsgesetz wurde am 20.11.2014 in der zweiten Lesung beschlossen und soll nun umgehend in Kraft treten. Die DGB-Gewerkschaften halten auch diese Gesetzesfassung für verfassungswidrig – die eingereichten Musterklagen zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der Klagen werden weiter geführt!

  • Für alle im Jahr 2014 neu eingestellten beamteten Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, gilt:
    Der Widerspruch sollte sofort eingelegt werden – auf jeden Fall noch in diesem Kalenderjahr! 
    Der Widerspruch sollte sofort rückwirkend ab Einstellungsdatum eingelegt werden – auf jeden Fall noch in diesem Kalenderjahr!
  • Für alle Kolleginnen und Kollegen, die ihren Widerspruch mit dem Muster-Widerspruchsschreiben des DGBs eingereicht haben, gilt:
    Es muss kein erneuter Widerspruch eingereicht werden, da das bereits eingereichte Widerspruchsschreiben auch für die neue Gesetzesfassung Gültigkeit hat und unter die Musterklagevereinbarung fällt!


Wichtig ist jetzt für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen (nur die in 2014 neu eingestellten - die anderen müssen nicht mehr erneut Widerspruch einlegen!) bis Ende des Jahres 2014 Widerspruch bei  Performa Nord (HB) oder  Personalamt (Brhv) einzulegen.