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Stichwort: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für LeiharbeitnehmerInnen an den Schulen

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1.12.2011 haben die Chancen für schulische LeiharbeitnehmerInnen auf Übernahme in staatliche Beschäftigung sowie für mehr Sicherheit, bessere Bezahlung und Altersversorgung erhöht.

Bisher bestehen für viele dieser „prekär“ bei verschiedenen Trägern Beschäftigten Benachteiligungen beim Kündigungsschutz. Außerdem sind die tariflichen Vergütungen oft nicht identisch und schlechter als für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Die zusätzliche betriebliche Altersversorgung VBL des öffentlichen Dienstes besteht meist nicht. Deshalb fordert die GEW schon lange die Übernahme dieser für die Schulen dauerhaft notwendigen LeiharbeitnehmerInnen in staatliche Beschäftigung, zumindest aber gleiche Arbeitsbedingungen. Nach dem AÜG gilt das Prinzip der Gleichbehandlung (equal treatment) und gleicher Bezahlung (equal pay).

Nach der Änderung des AÜG am 1.12.2011 sind nun auch nicht-gewerbsmäßige Entleihbetriebe, z.B. die Schulvereine oder die Stadtteilschule wie kommerzielle Verleihunternehmen zu behandeln. Sie müssen bei der Arbeitsagentur eine Erlaubnis dafür einholen, dass sie Personal an die Schulen „verleihen“ und der Aufsicht durch Schulleitungen u.a. unterstellen. Wenn sie das nicht tun, so werden die LeiharbeitnehmerInen automatisch Stadtbedienstete.

In Bremerhaven sind die ca. 160 schulischen LeiharbeitnehmerInnen bei der „Schule für alle“ GmbH beschäftigt, die keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung eingeholt hatte. Diesen KollegInnen hat der Magistrat ihre Beschäftigung bei der Stadt öffentlich zugestanden. Schuldezernent Michael Frost (Grüne) möchte die „Schule für alle“ GmbH erhalten und versucht, „eine Lösung dafür zu finden.“ Dafür „müsste den Beschäftigten die gleiche Sicherheit und die selben Konditionen wie im Magistratsdienst angeboten werden“, so der Dezernent. Dabei gehe es vor allem um den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung. Außerdem soll den Mitarbeitern zugesichert werden, dass sie in den städtischen Dienst übernommen werden, falls die Gesellschaft einmal aufgelöst werden sollte.

Die Aufgaben der in den stadtbremischen Schulen beschäftigten LeiharbeitnehmerInnen sind ähnlich wie in Bremerhaven, ihre Arbeitsbedingungen ebenso – teilweise bei kleinen Vereinen sogar schlechter. Erlaubnisse für die Arbeitnehmerüberlassung bestehen zumeist nicht.
Deshalb fordert die GEW vom Bremer Senat die Übernahme dieser Beschäftigten sowie gleiche Beschäftigungsbedingungen und Bezahlung.

Kontakt
Karsten Krüger
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