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Beratung

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Den Personalrat Schulen erreichen vielfältige Anfragen

Recht, Frauen, Familie

Insgesamt sind die frauenrelevanten Anfragen an den Personalrat Schulen (PR) sehr vielfältig - wir versuchen alle Kolleg*innen zu unterstützen und in der telefonischen oder individuellen Beratung die richtige Lösung zu finden.

Schwangere sind zum Beispiel meist entlastet, wenn sie hören, dass es ausreicht, sich nach der 12. Schwangerschaftswoche an die Schulleitung zu wenden. Auf jeden Fall raten wir vom PR, so zu handeln, dass sich die Frauen wohl fühlen. Das kann je nach Schulleitung und individuell heißen, die Schwangerschaft früher zu melden oder doch erst später. Ausnahme: In der Einsatzschule besteht erhöhte Infektionsgefahr. Erst wenn der Schulleitung die Schwangerschaft bekannt ist, wird eine Gefährdungsbeurteilung mit der Kollegin geschrieben und bei der Ärztin die Überprüfung des Immunstatus' in Auftrag gegeben, letzteres läuft über den Dienstweg.

Auch bei dem Thema Eingewöhnung des eigenen Kindes in den Kindergarten, die KiTa oder bei der Tagesmutter, was meist erst mit Schuljahresbeginn möglich ist, gibt es regelmäßig Beratungsbedarf, wenn es um die Vereinbarkeit mit dem eigenen Schulstart geht. Hier gibt es bisher mit der Senatorin für Kinder und Bildung keine klare Regelung. Es kann nur mit der Schulleitung eine interne Abmachung getroffen werden -  wie zum Beispiel bei den Themen Eingewöhnung und Stundenplan. Geht es anschließend ins laufende Schuljahr, fragen viele Kolleg*innen nach Unterstützung, wie sie den Stundenplan und die außerunterrichtlichen Tätigkeiten an ihren Schulen mit dem Privat- und Familienleben vereinbaren können. Auch hier gibt es noch keine verbindlichen Richtlinien, was insbesondere für Eltern oder Kolleg*innen, die eine zu pflegende Angehörige betreuen, sehr belastend sein kann. Der PR, die Frauenbeauftragte und die GEW arbeiten hier an verbindlichen Regelungen und verhandeln mit der Bildungssenatorin.

Die Anzahl der Väter, die sich beim Thema Elternzeit Unterstützung holen, ist zuletzt Jahren gestiegen. Oft geht es um die sogenannten Partnermonate (zwei Monate), die von Schulleitungen und Klasseneltern nicht immer gerne hingenommen bzw. unterstützt werden - der Druck, in Zeiten des Fachkräftemangels keine Vertretung für die eigene Klasse zu haben, ist hoch. Wir halten es für entscheidend, den Kolleginnen und Kollegen Mut zu machen, sich die Zeit für ihre Familie zu nehmen und begleiten auf Wunsch bei Gesprächen mit der Schulleitung. Entscheidenden in der Elternzeit ist auch die Frist von sieben Wochen vor einem gewünschten Datum, wenn es darum geht, Elternzeit oder Änderungen innerhalb der Elternzeit - wie den Beginn von Teilzeitarbeit, zu beantragen. Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich, hier reicht ein formloser Antrag, der bei der jeweiligen Sachbearbeiterin einzureichen ist, in diesem Fall auch außerhalb der Siebenwochenfrist. Endet die Elternzeit, muss ein Antrag auf Teilzeitarbeit über das Sekretariat gestellt werden, der regulär für zwei Jahre gilt, dies wieder mit einem Vorlauf von mindestens sieben Wochen.

 

Ein großes Thema für Eltern ist die Frage nach möglichen Fehlzeiten für ein erkranktes Kind. Die zehn Tage für angestellte Kolleg*innen pro Kind und maximal fünf Tage für Beamt*innen pro Kind in einem Kalenderjahr, reichen oft nicht aus, was die Kolleg*innen in die Situation bringt, sich selber krank melden zu müssen und dazu führen kann, ins Krankengeld zu rutschen.

 

Neben häufig gestellten Fragen beinhalten Beratungen oft ganz persönliche und vor allem individuelle Situation, die im Einzelfall geklärt werden. Dazu gehören Konflikte mit der Schulleitung bei der Umsetzung von Teilzeitarbeit oder möglichen Veränderungen im Stundenplan für Schwangere Kolleginnen; die Adoption oder Aufnahme eines Kindes in Pflege; Fragen zu Stillzeiten oder frühzeitigem Mutterschutz oder aber Schwangerschaft und Elternzeit während des Referendariats - hier gelten, genauso wie für Kolleg*innen in der Probezeit, die selben Gesetze. Gemeinsam mit den Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung setzen wir uns weiter für bessere und klarere Regelungen ein.