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Fragen und Antworten

Schul- und KiTa-Schließungen

Die Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven werden ab Montag, 16. März 2020, geschlossen.

Immer auf dem neuesten Stand – Informationen auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung

Der Senat hat mit heutigem Datum beschlossen, dass an bremischen Schulen und in städtischen Kitas bis zum 14.04.2020 nur noch eine Notbetreuung sicherzustellen ist und der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt wird. Über die Bedeutung dieses Beschlusses werden die Kolleg*innen gesondert informiert.

„Lehrerinnen und Lehrer sind weiter im Dienst.“

Senatorin Claudia Bogedan

In einem ersten Rundschreiben wurden die Mitarbeiter*innen an stadtbremischen Schulen zum Umgang mit dieser Situation informiert.
Auf einzelne Aspekte wird hier noch einmal gesondert hingewiesen: 
  
1. Grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten 

Die Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten gilt somit auch zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung.
Auch Mitarbeiter*innen, die nicht im Rahmen der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind verpflichtet, Arbeitsleistungen außerhalb der Notfallbetreuung auf Weisung der Schulleitung zu erbringen. 
  
2. Mitteilungspflichten der Beschäftigten /Weisungsbefugnis des Arbeitgebers oder Dienstherrn 
 Die gemäß Ziffer 2 betroffenen Beschäftigten haben eine Informationspflicht gegenüber der Dienststelle. Dienststelle ist die Schule. Auf welchen Wegen Sie die Behörde in Kenntnis setzen wird Ihnen umgehend in einer gesonderten E-Mail mitgeteilt werden. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Ihr Ansprechpartner die jeweilige Schulaufsicht ist. 
  
3. Entgeltfortzahlung / Anspruch auf Besoldung 
Die Einführung der Notfallbetreuung ändert nichts daran, dass sämtliche Mitarbeiter*innen (sowohl die, die Notbetreuung sicherstellen als auch die, die anderweitig ihrer Arbeitspflicht nachkommen) ihre Vergütung bzw. ihre Besoldung weiter erhalten. 
  
4. Schließung von Kindertagesstätten und Schulen

Sollten Mitarbeiter*innen selbst von der Beendigung des regulären Schul- und Kitabetriebs betroffen sein und sie die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder nicht sicherstellen können, so sollten diese Mitarbeiter*innen bei der Zuteilung der aufrechtzuerhaltenden Notbetreuung an ihrer Schule/Kita zuletzt berücksichtigt werden und prioritär mit anderen Arbeitsaufträgen, die sie ggf. im Rahmen der häuslichen Betreuung der Kinder wahrnehmen können, betraut werden.
Sollte auch dies nicht möglich sein, sollten die Mitarbeiter*innen einen formlosen Antrag auf Sonderurlaub an die für die Schule/Kita zuständige Personalsachbearbeitung stellen. 

Alle Mitarbeiter*innen der Kinder- und Familienzentren (pädagogischer Bereich, Küche und Reinigung) sollen sich am Montag, den 16. März 2020 regulär in ihren Einrichtungen einfinden. Dies gilt auch für die Spielhäuser/Treffs.  

Somit erhalten am Montag sowohl die Kolleginnen und Kollegen der Schulen als auch die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Familienzentren weitere Informationen bei den stattfindenden Dienstbesprechungen.

Informationen auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung

Informationen für die Kolleg*innen in Bremerhaven

GEW fordert Unterstützung auch für freiberufliche Bildungsbeschäftigte

Die GEW unterstützt die Entscheidungen des Senats und des Magistrats Bildungseinrichtungen wegen der Corona-Epidemie vorübergehend zu schließen.
Dadurch wird die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der im Bildungsbereich Tätigen und der gesamten Bevölkerung geschützt. „Gesundheit muss jetzt Priorität haben“, sagt Landesvorstandssprecherin Barbara Schüll. Gleichzeitig gilt es jetzt, viele Dinge zu regeln, nicht alle davon sind schon planbar: „Wir müssen lernen mit der Situation umzugehen und verantwortungsvoll handeln“, so Schüll.

Den Schulleitungen und Lehrkräften müsse die Verantwortung für die Absage von Klassenfahrten und anderen Veranstaltungen sowie daraus entstehenden Kosten, einschließlich aller Stornierungskosten abgenommen werden.
„Es muss geklärt werden, wie mit den Schulabschlussprüfungen, insbesondere Abitur und mittleren Bildungsabschlüssen sowie den Ausbildungsprüfungen für Referendar*innen und Kolleg*innen im Seiteneinstieg umgegangen wird. Bildungsbeschäftigte, die freiberuflich arbeiten, müssen finanziell unterstützt werden; eine Grundsicherung muss für alle Menschen in dieser Ausnahmesituation gewährleistet werden.“ ergänzt Landesvorstandssprecherin Elke Suhr.