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REBUZ stärken

Unterstützung der Schulen sichern

Fallzahlen

Unter diesem Motto haben sich viele Beschäftigte der ReBUZ auf der Personalversammlung der Lehrkräfte auf die Bühne gestellt und von ihrer Situation berichtet. Sie berichteten von drastisch gestiegenen Anfragen und von einer deutlichen Erhöhung schwieriger Fällen, verbunden mit einer von der Behörde verordneten starken Verringerung des Personaltableaus. In einer einhellig angenommenen Resolution haben alle Bremer Lehrkräfte gefordert, dass die personelle Ausstattung der ReBUZ verbessert wird, so dass zügige und wirksame Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und Hilfe in den Schulen wirksam wird.

Was ist geschehen, bis es zu diesem dramatischen Appell kam?

Die Beschäftigten in ReBUZ sahen sich die letzten Jahre damit konfrontiert, dass die Anfragen aus den Schulen drastisch zugenommen haben. Niemanden, der in Schule arbeitet, wird das verwundern. Ein seit vielen Jahrzehnten unterfinanziertes Schulsystem, die schlecht ausgestattete Inklusion, die vielen konzeptionellen Schwachstellen, die nicht strukturierten Übergänge, Konkurrenz zwischen den Schulformen aber auch veränderte Kindheit, erhöhte Ansprüche an Jugendliche, Verunsicherung der Eltern ... führen zu erhöhtem Beratungs- und Unterstützungsbedarf, der sich auch in der Entwicklung der Fallzahlen wiederspiegelt.

Stellenberechnung

Die Erhöhung der Fallzahlen ist ein Indikator für die zunehmend schwierigen, oft nicht mehr händelbaren Situationen in den Klassenzimmern, die die Kolleginnen und Kollegen – oft alleingelassen - nicht mehr regeln können.

Deutlich gestiegene Zahlen an Schulvermeidern, starke Anstiege bei sozial-emotionalen Auffälligkeiten, bei LSR-Bescheinigungen, bei Schulassistenzen und in fast allen anderen Feldern zeigen, dass Schule, wie sie zur Zeit praktiziert wird (werden muss), deutliche (Misserfolgs)Spuren bei den einzelnen Kindern und Jugendlichen hinterlässt und eine gute Erziehung und Bildung oft nichtmehr gewährleistet ist. Schulen können ihrem Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu bilden und zu fördern, nicht mehr nachkommen. Diese Aussage, die sich z.B. auch in dem Brief der Grundschulleitungen des Bremer Westens findet, drückt sich auch in den gestiegenen Anmeldezahlen der ReBUZ aus.

Bei der qualitativen Betrachtung der Anmeldungen (Gründe) lassen sich natürlich auch ganz schnell „Inklusionsverlierer_innen“ finden: Schülerinnen und Schüler, die nicht genug gefördert werden, für deren individuelle Bedürfnisse zu wenig Platz ist, die im Zuständigkeitsgewirr verloren gehen, für die angemessene schulische Räume nicht zur Verfügung stehen, die unterrichtlichen Anforderungen zu eindimensional sind etc.. Das zu sehen und nicht ändern zu können, ist für viele Kolleginnen und Kollegen eine sehr hohe Belastung.

Nicht zu vergessen, überhöhte oder falsche Erwartungen, die mit Gründung der ReBUZ geweckt wurden. Mir ist der Satz der Senatorin Jürgens-Pieper unvergessen, die in einer Versammlung im Alten Fundamt bei Einführung der Inklusion 2009 sagte, dass die Schulen unbesorgt sein sollten, weil sie bei allen Problemen mit schwierigen Schülerinnen und Schülern diese „abgeben“ könnten, denn dafür würden die ReBUZ neu gegründet. Leider haben wir aber keinen Zauberstab und können nicht alle schwierigen „Fälle“ sofort „heilen“.

Gerade die Zusammenführung von Beratungsleistungen und besonderer Beschulung in einer Einrichtung ist die neue Herausforderung und der Anspruch der ReBUZ. Sowohl die Beratungsdienstleistungen der ReBUZ als auch die Strukturierung der zusätzlichen Aufgaben mussten neu oder weiter entwickelt werden, Verfahren neu festgelegt und Abläufe abgesprochen werden. Das sollte im „laufenden Geschäft“ passieren. Dabei kam es oft zu Situationen von Unklarheiten und Unsicherheiten, die besondere Belastungen für die ReBUZ Mitarbeitenden bis heute darstellen.

Als Beispiel sind hier z.B. die Verfahren zur Beantragung persönlicher Assistenzen zu nennen oder sonderpädagogische Gutachten. Jährlich werden Abläufe, Regelungen, Zuständigkeiten verändert, auch mit der Folge, dass ein gedeihliches Zusammenarbeiten zwischen ReBUZ und Schulen erschwert wird.

Zusammenarbeit zwischen Schulen und den ReBUZ heißt auch, auf kollegialer Ebene Austausch- und Kooperationsformen zu finden, die einvernehmlich regeln, wer was macht, wer wann was abgibt oder annimmt, wo man sich ergänzt oder ablöst, wie unterschiedliche Sichtweisen auf eine Situation akzeptiert, ausgehalten und produktiv im Sinne der Schülerinnen und Schüler genutzt werden können. Dadurch kann Handlungssicherheit erreicht werden, die für alle Beteiligten dringend notwendig ist. Diese Transparenz stellt sich nur in einem Prozess her, für den beiden Seiten gemeinsam Zeit und Raum brauchen, die bisher nicht oder viel zu wenig zur Verfügung standen. Dieses Aushandeln muss auch auf kollegialer Ebene passieren (und nicht nur auf Leitungsebene oder administrativ). Dafür brauchen die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen und in den ReBUZ Zeit und Unterstützung.

Für die Entwicklung der ReBUZ war es von Beginn an auffällig, dass die hohen Erwartungen (Lösung für alles) in deutlichem Gegensatz zu geringen strukturellen, systemischen oder inhaltlichen Vorgaben und Ressourcen standen. Insbesondere die unklare Positionierung der ReBUZ zwischen Schulbereich und Verwaltungsbereich (was bedeutet schulnahe Einrichtung?) führt zu vielen Unklarheiten, weil oft nicht klar ist, welche Regeln gelten, z.B. das Schulverwaltungsgesetz, aber auch bezogen auf den Personaleinsatz, die Rechte der Vorgesetzten oder die Arbeitszeitregelungen. So gibt es weder ein verabschiedetes Konzept noch einen Leistungs- und Entwicklungskatalog, keine in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegte Aufgabenbeschreibung oder eine abgestimmte Personalplanung. Das hat die Behörde aktuell dazu verleitet, den jetzigen Personalbestand einzufrieren, ohne Rücksicht auf die vorherige Zusagen oder die Situation an den Schulen.

So sind von den in den „Vor-ReBUZ Zeiten“ mal entwickelten mehr als 100 Stellen für ein gut ausgestattes Beratungs- und Fördersystem z.Z. (Anfang August) 48 Stellen für alle 4 ReBUZ übrig, die besetzt sein sollen. Weil von Seiten der Behörde eine höhere Stellenbelegung festgestellt wurde, sollen jetzt sogar frei werdende Stellen nicht mehr besetzt werden.

Die Folgen spürt jede/r an Schule. Beratungsanfragen werden teilweise erst mal in einer Warteliste „geparkt“, konkrete Terminvereinbarungen für Gespräche und Hospitationen ziehen sich ewig hin, wenn der ReBUZ Kollege/die Kollegin dann in der Schule auftaucht, ist das Problem nicht mehr aktuell oder noch weiter eskaliert, Lehrkräfte haben den Eindruck, „dass es sich eh‘ nicht lohnt“, da anzurufen, Kolleginnen und Kollegen der ReBUZ sind schlecht erreichbar: kurz – der Eindruck der ReBUZ an den Schulen ist leider vielleicht manchmal nicht so gut. Auch die Kolleginnen und Kollegen in den ReBUZ leiden darunter.

Deshalb war für die ReBUZ der Auftritt auf der PV so wichtig – nur wenn die Situation offendargelegt wird kann es von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Verständnis geben. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler können wir nur gemeinsam die Situation ändern. Wir wollen uns nicht gegeneinander ausspielen lassen. Wir wollen Partner/innen und Unterstützer/innen von Kindern und Jugendlichen, Eltern und der Lehrkräfte sein.

Die GEW unterstützt die Resolution der Personalversammlung aller an Schule Beschäftigten:

Die ReBUZ sind ein Beratungs-und Unterstützungssystem für Schülerinnen und Schüler, Eltern und unterrichtendes Personal in Schulen. Sie sind eine Säule der Inklusion. Die angemessene Ausstattung ist unverzichtbar für alle am Schulleben Beteiligten.

Deshalb fordert die GEW die Senatorin für Kinder und Bildung auf, getätigte Kürzungen zurückzunehmen, jegliche Kürzungspläne für ReBUZ einzustellen, ein tragfähiges Entwicklungskonzept vorzulegen sowie eine bedarfsgerechte Ausstattung zu gewährleisten, damit eine schnelle und wirksame Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und nicht unterrichtendes Personal in den Schulen gesichert werden kann.