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„Nun stellt euch mal nicht so an!“

Solche oder ähnliche Reaktionen haben bestimmt schon viele gehört. Und nicht wenige haben sicher auch gedacht: da ist ja auch was dran, wir können es ja verkraften ... .

Stimmt verkraften könnten wir das - aber was eigentlich? Und ist das gerecht? Im Übrigen, verkraftet haben wir schon einiges, z.B:
- 2 Unterrichtsstunden mehr ohne Lohnausgleich (macht ca. 8%),
- Wegfall des Weihnachtsgeldes (macht ca.8%),
- verspätete und unvollständige Besoldungserhöhungen,
- eine bis zu 10% niedrigere Besoldung als Bundesbeamte oder Beamte anderer Bundesländer.
Und was sollen wir jetzt noch verkraften?
Die TVL-Tariferhöhung beträgt für 2013 und 2014 insgesamt 5,6%. Und sie wird "lebenslänglich" weitergezahlt.

Was bedeuten jetzt die zweimal 1% für die A 12er und die zweimal 0% für die A 13er?
Die A 12er erhalten (ab 2014 gerechnet) jedes Jahr bis zu ihrer Pensionierung rund 3,6% weniger Gehalt, A 13er rund 5,6%. Diese Lücke wird bleiben - lebenslänglich, denn auch die Pensionsansprüche verringern sich entsprechend. Und die Lücke wird sogar noch größer werden, denn zukünftige Gehalts- und Pensionserhöhungen sind damit auch jeweils 3,6 bzw. 5,6% geringer - sozusagen negative Zinseszinsen!
Was heißt das konkret?

Für A 11 und A12 / A 12 A:
3,6% weniger im Monat mal 12 Monate sind immerhin 43,2% im Jahr - jedes Jahr also fast ein halbes Monatsgehalt! Wer zum Beispiel noch 20 Arbeitsjahre vor sich hat, verliert rund 9 Monatsgehälter (bei 30 Jahren rund 14 Monatsgehälter) und bei der Pension auch entsprechend viel. Das sind mehrere Zehntausend Euro und kein Pappenstiel!

Für A 13 und höher:
5,6% weniger im Monat mal 12 Monate sind schon 67,2% im Jahr – jedes Jahr mehr als ein zweidrittel Monatsgehalt! Nach 20 Jahren rund 14 Monatsgehälter Verlust (nach 30 Jahren rund 21 Monatsgehälter). Anders gesagt: jüngere KollegInnen „dürfen“ bis zur Pension in der Regel rund 2 Jahre umsonst (!) arbeiten!
Und die Pension ist für die KollegInnen auch jeweils 3,6% bzw. 5,6 % geringer – lebenslänglich. Das kann im Alter schon mal regelmäßig 100 Euro weniger im Monat bedeuten!
Aber wie heißt es doch: sozial ausgewogen. Den beamteten Lehrkräften mal eben mehrere Zehntausend Euro wegnehmen, weil die politisch Verantwortlichen nicht für die notwendigen Staatseinnahmen sorgen, die öffentlichen Aufgaben aber beibehalten oder ausweiten sollen und keinen ordentlichen Haushalt hinkriegen ist also sozial ausgewogen?
Nun ja, die politisch Verantwortlichen haben ja versichert, das sei einmalig (aber ja leider lebenslänglich einmalig!) und „werde es so nicht noch einmal geben“. Die Betonung liegt dabei auf „so“ – schließlich müssen sich Politiker ja immer alle Optionen offenhalten und es gibt ja noch unendlich viele Variationsmöglichkeiten dieses „Klassikers“.
Übrigens wird durch diese Besoldungs-Kürzungs-Nullrunde auch die Struktur der Beamtenbesoldung verändert und der Abstand zwischen A 10 und A 11 sehr stark und zwischen A 12 / A 12 A und A 13 deutlich verringert – nach unten natürlich. Aber das trifft Lehrkräfte weniger, da es in der Regel keine Beförderung bei Lehrkräften gibt. Und über Grundschulleitungen mit A 13 wird bei der Finanzsenatorin wahrscheinlich nicht nachgedacht. Und wenn: sie sind ja auch bisher schon nicht angemessen bezahlt worden – noch mal Pech gehabt. In anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes werden dadurch aber Weiterbildungen mit dem Ziel der Beförderung unattraktiv.
Das alles nennt man in Bremen wohl vorausschauende Personalplanung und -entwicklung. Schließlich wird solch eine dauerhafte Besoldungssenkung (mit guten Aussichten auf Fortsetzung) bestimmt auch viele motivierte und sozial engagierte Lehrkräfte nach Bremen ziehen, die den Verlockungen angemessener Bezahlung in anderen Bundesländern entgehen wollen.