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Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Bremen ab dem 01.02.2017

Vom 01.02.2017 an gilt eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (AO/PO) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Bremen. Sie ersetzt die alte aus dem Jahre 2008 und muss festlegen, wie die neuen Lehrkräfte insbesondere auf die Arbeit in inklusiven Schulen vorbereitet werden. Mit ihrem Zukunftsforum Lehrer*innenbildung hat die GEW Bremen Ansprüche an die Ausbildung formuliert. Sie stellt fest: Die neue AO/PO weist einige Widersprüche auf!

Ausbildungsbedingungen

Unter diesem Stichwort ist zunächst bedeutsam, was nicht geändert wurde: Weiterhin bleibt die große Zahl an Stunden für „selbständigen“ Unterricht (früher: bedarfsdeckender Unterricht) von insgesamt 20 Wochenstunden bestehen, von denen jetzt (mit Zustimmung) ausdrücklich sechs bereits ab Beginn des Referendariats geleistet werden dürfen. Ebenfalls konstant ist der Umfang der schriftlichen Vorlagen mit insgesamt 32 Seiten, allerdings in neuer Aufteilung (Ausarbeitung zu einer Präsentation = 12 Seiten, zwei Lehrprobenpapiere mit je zehn Seiten, statt 20 Seiten Examensarbeit und je sechs Seiten für die Lehrproben). Gestrichen wurden jedoch alle Entlastungsregelungen für Referendar*innen zur Erstellung von Texten („schreibfrei“) und zur Vorbereitung auf Prüfungen. Befreit von allen anderen Dienstveranstaltungen sind die Referendar*innen nur noch an ihren Prüfungstagen (§ 3 (7)).

Stellung der Schulleitungen

Die Bedeutung der Schulleitungen im Ausbildungs- und Prüfungsprozess wird nochmals gesteigert:

  • Das Schulgutachten macht jetzt 25% (statt 20%) der Endnote aus;
  • die Schulleitungen sind nunmehr bei 3 der 4 weiteren Prüfungsteile Mitglied der Prüfungskommission;
  • sie sorgen für ein Ausbildungskonzept der Schule (und stimmen dieses mit anderen an der Ausbildung beteiligten Schulen ab);
  • stellen weiterhin einen jeweils  individuellen Ausbildungsplan auf;
  • laden ein zu dem neuen „Feedback- und Perspektivgespräch“ und tragen dafür letztlich die Verantwortung.

Die Aufgaben der Schulleitungen nehmen zu, ohne Ausgleich in irgendeiner Weise. Dass auch die zusätzlichen Arbeiten der Ausbilder*innen im LIS nicht abgegolten werden, macht die Situation nicht besser!

Widersprüchlich ist die Verortung des Schulgutachtens an sich. Einerseits umfasst es den „gesamten Vorbereitungsdienst“ nach § 10 (2). Andererseits muss spätestens im neunten Ausbildungsmonat „anhand der Schulgutachtens“ eine nicht ausreichende Leistung „schriftlich begründet werden“ (siehe § 17 (4)).

 Kooperation

An dieser Stelle wurde schlicht eine Chance verpasst. Wird in verschiedenen Zusammenhängen der besondere Wert gemeinschaftlichen Arbeitens hervorgehoben (z.B. das Arbeiten in multiprofessionellen Teams (§ 5 (4) Nr. 6c), die gemeinsame Schulentwicklung (§ 5 (4) Nr. 6d) bzw. die Ziele gemäß § 3 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes), so orientiert die Prüfungsordnung schon dadurch auf „Einzelarbeit“, als dass keine Prüfungsleistung im Team erbracht werden kann oder Gruppenleistungen in der Ausbildung vorgeschrieben sind.

Reflexion

Zeit zum Nachdenken über die eigene Tätigkeit war eine der Grundideen unseres Zukunftsforums. Der Begriff der „Reflexion“ kommt in der AO / PO mehrfach vor und muss genau betrachtet werden. Die Bezüge:

  • das Feedback- und Perspektivgespräch nach § 2 (2) Nr. 5;
  • der Prüfungsteil „Prüfungsgespräch“ („mündliche Reflexion zu den Planungen und Durchführungen beider unterrichtspraktischer Prüfungen ...“ gemäß § 13 (2));
  • die Ausbildungsveranstaltungen am LIS (sie unterstützen „die Reflexion unterschiedlicher Praxiserfahrungen“) nach § 4 (3);
  • das Professionsportfolio, in dem u.a. „Reflexionen zu entwickeln“ sind (§ 6 (2) Nr.1).

In unseren Überlegungen während des Zukunftsforums war die Notwendigkeit von Freiräumen, der Diskurs über die Bildungsprozesse besonders wichtig. In der Verordnung nun besteht eine enge Kopplung von Reflexionen an die Prüfung. Dabei ist das Verständnis, dass dem Format „Prüfungsgespräch“ zu Grunde liegt, in sich nicht nachvollziehbar. Planung und Durchführung werden von der Reflexion systematisch getrennt – und nichts macht dies deutlicher als die getrennten Bewertungen. Eine Beurteilung der Unterrichtspraxis aber, ohne darüber gesprochen zu haben, ist verschroben.

Und das Feedback- und Perspektivgespräch? Zumindest lauert die Gefahr, dass Freiraum, Diskurs und Selbstbestimmung nicht gemeint sind. Überdeutlich wird dies, wenn sich im Schulgutachten ein „nicht ausreichend“ anbahnt. Dann, bis zum Beginn des 9. Ausbildungsmonats, tagen die Ausbilder*innen mit der Referendarin / dem Referendar in großer Runde und erörtern die Situation „umfassend“ (§ 17 (4)). Die Reflexion ist gekoppelt an einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Reflexion und Reflexion sind nicht das gleiche! 

 

Schlussbemerkung

Zwei weitere Aspekte bedürfen der genaueren Betrachtung, sollen hier aber nur angedeutet werden:

(a)   Die Ausbildung der Referendar*innen ist kompetenzorientiert

In § 4 (1) werden mit dem Ausbildungscurriculum des LIS und den KMK-Standards für die Ausbildung von Lehrkräften die entsprechenden Bezüge hergestellt. Das Plenum des bremischen Zukunftsforums hat im September den kritischen Gehalt dieses Konzeptes deutlich gemacht. Am 30. März 2017 wird diese Diskussion während der Pädagogischen Woche in Bremerhaven fortgesetzt.

(b)  Die Referendar*innen führen ausbildungsbegleitend ein Portfolio

Dieses Portfolio ist unterteilt in ein Professions- und ein Referenzportfolio. Bei erstem wird es darauf ankommen, Aufwand und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Dessen Konkretisierung gemäß § 6 (2) Nr. 1 lässt zumindest die Hoffnung zu, dass die Referendar*innen selber Entscheidungen treffen können. Das mit umfangreichen Ausarbeitungen verbundene Referenzportfolio soll nach § 6 (2) Nr.2 „Bewerbungsbestandteil“ sein. Belassen wir es bei den Hinweisen, dass viel Schreibarbeit nicht zwingend zu tiefer Erkenntnis führt und in der heutigen Einstellungssituation keine Behörde umfangreiche Bewerbungsmappen anfordert, außer vielleicht in Bremen.