Der Bildungsbehörde reiche offensichtlich die Bestätigung ihrer Rechtsauffassung nicht,
sondern sie wolle nun die ReferendarInnen für die Wahrnehmung ihres Rechts Entscheidungen
anzufechten abstrafen – ungeachtet der persönlichen Härte, die das bedeutet.
Unberücksichtigt bleibt, dass die Betroffenen in den ersten drei Monaten ihrer Ausbildung
offensichtlich gute Arbeit geleistet haben und ab dem 1. Februar mit eigenverantwortlichem
Unterricht beginnen sollten. Dass dies nun nicht passiert, wird in den Schulen bei
Kollegen, Eltern und Schülern Unverständnis hervorrufen und Fragen aufwerfen.
Die Argumentation der Behörde, bei einer Weiterbeschäftigung würde sich eine
Bevorzugung der Betroffenen fortsetzen, da andere BewerberInnen u. U. vorrangig
einzustellen gewesen wären, hält die GEW nicht für stichhaltig. Schließlich hätten andere
BewerberInnen die Nichteinstellung nicht angefochten.
Der Hinweis auf eine mögliche Anrechnung der bereits absolvierten Ausbildungszeit
verkennt die Lage von Referendarinnen und Referendaren. Die Gehälter der Referendare
(ca. 42.000€) werden sich im Nachhinein nicht wieder einsparen lassen, so Gloede. „Es
bleibt der unangenehme Beigeschmack der Umsetzung des OVG-Urteils, angehende
Bedienstete des öffentlichen Dienstes frühzeitig und nachhaltig einzuschüchtern. Auch
über diese politische Beschädigung Bremens sollte die Bildungssenatorin noch einmal
nachdenken“, fordert die GEW. „Recht bekommen und Gnade walten lassen kann
politische und menschliche Größe zeigen“ auch ungeachtet verfassungsrechtlicher
Bedenken hofft die GEW noch auf ein politisches Einlenken.
