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Minderjährige politische Häftlinge in der Türkei

In der Zeit vom 18. bis zum 24. März 2010 nahm ich mit einer Anwältin, einem Journalisten und zwei Sozialpädagoginnen aus Bremen und Hannover an einer Newroz-Delegation nach Diyarbakir teil.

Die Politik gegenüber der kurdischen Bevölkerung hat sich in der Weise geändert, dass in den 90-er Jahren die Menschen von unbekannten Tätern ( = Angehörige paramilitärischer Einheiten ) ermordet wurden (17000 Personen), während heute die Zahl der Festnahmen und das Strafmaß unverhältnismäßig ansteigen. Dabei nimmt die Gruppe der minderjährigen politischen Häftlinge in erschreckender Weise zu. Die Inhaftierung Minderjähriger wurde bei unserer Delegationsreise von fast allen Gesprächspartnern als besonders dringliches Problem betont. Sie ist als Mittel zu sehen, die gesamte kurdische Gesellschaft unter Druck zu setzen.

Steigende Zahlen

2007 hat das Verfassungsgericht in Ankara ein Urteil gefällt, demzufolge auch Kinder für „Unterstützungshandlungen“ als Teil einer Terrororganisation (!) betrachtet werden können. Dazu wurde der Absatz 8 des TMY neu interpretiert. 1) Kinder zwischen 12 und 14 Jahren können seitdem von besonderen Gerichten zu langjährigen Strafen verurteilt werden. 2)Minderjährige im Alter von 15 bis 18 Jahren erhalten Strafen wie Erwachsene.
Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, die die Türkei unterschrieben hat, gilt für Kinder bei Verhandlungen der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Der wird nun dazu gebraucht, eine mögliche demokratische Kontrolle durch Ärzte, Psychologen, Menschenrechtler u.a. auszuschließen.
Wir ließen uns von Vertretern des IHD (der türkischen Menschenrechtsstiftung), der Ärztekammer und Lehrern von Egitim-sen, der Schwestergewerkschaft der GEW, über die Lage der Kinder und Jugendlichen vor Or , die sich entweder noch in U-Haft befinden, oder schon einsitzen, informieren.
Die genannten Zahlen der angeklagten und bereits inhaftierten Kinder in der Türkei schwanken zwischen 3000 und 6000. Allein in Diyarbakir sind derzeit 500 politisch motivierte Anklagen gegen Minderjährige anhängig. 63 minderjährige politische Häftlinge, darunter zwei Mädchen, verbüßen bereits hohe Haftstrafen. Manche von ihnen müssen über10 Jahre einsitzen, einige sogar 20. Ähnlich viele Kinder wie in Diyarbakir sind Insassen der Gefängnisse von Van, Adana und Istambul.
Die 14-jährige Beriwan S. wurde zu 13,5 Jahre Haft dafür verurteilt, dass sie Steine auf Polizisten warf, ohne diese jedoch zu verletzen. In der Regel sind die Vergehen Beleidigung von Polizisten, das Werfen von Steinen auf „Sicherheitskräfte“, das Vermummen auf Demonstrationen, das als Guerilla-Symbol gewertet wird. Ein Junge, der bei einem Besuch des Vaters diesem das in der Türkei als PKK-Symbol verbotene „Victory“ – Zeichen mit gespreiztem Zeige – und Mittelfinger zeigte, erhielt daraufhin von der Gefängnisleitung eine dreimonatige Besuchssperre.

Die Haftbedingungen

Die Kinder sitzen nicht etwa in speziellen Jugendhaftanstalten ein, sondern in Gefängnissen zusammen mit erwachsenen Straftätern. In Einzelfällen gibt es gesonderte Trakte für Minderjährige. Bezogen auf die Gesamttürkei verschlechtern sich die Haftbedingungen zunehmend von Westen nach Osten. Nirgendwo ist Platz zum Spielen und für Sportmöglichkeiten vorgesehen. In manchen Hafträumen leben zwischen 15 und 24 Jugendliche. Hofgang ist gemäß den Angaben der Ärztekammer für drei bis vier Stunden am Tag erlaubt. Gemäß Informationen von Familienangehörigen gibt es nur eine Stunde in der Woche. Kleidung und Betten sind schmutzig, die Ernährung mangelhaft.
Ärztliche Versorgung erreiche die betreffenden Jugendlichen oft nur mit zeitlicher Verzögerung. Sozialpädagogen, Psychologen und Lehrer wurden überhaupt noch nie eingesetzt. Das heißt, die Jugendlichen erhalten während der gesamten Haftzeit auch keinerlei Unterricht. Für entlassene Jugendliche ist daher die Wiedereingliederung in den Schulbereich desto aussichtsloser, je länger die Strafe verbüßt werden musste.
Wenn es auch nicht mehr zu körperlichen Misshandlungen durch Wärter kommt, so sind doch die psychischen Auswirkung überhaupt nicht absehbar. Die Phase, in der die Kinder ohne Kontrolle gefoltert werden können, ist die Zeit zwischen ihrer Festnahme und Ankunft im Polizeipräsidium; zahlreiche Kinder sagten laut IHD aus, dass sie beim Transport geprügelt und heftig eingeschüchtert wurden. Einem Jungen gelang es, seine von Tritten und Schlägen blutige Kleidung über seine Eltern an den IHD weiter zu geben.
Insgesamt haben im Vergleich zu früher die Fälle körperlicher Folter abgenommen, während derzeit immer noch neue psychische Foltermethoden entwickelt werden. So würden Kinder nachts zum Verhör geweckt, sexuell gedemütigt oder beschimpft. Kinder würden gemeinsam mit nicht-politischen Straftätern in Gefängnissen des Typs „E“, (4 bis 6 Personen in 4er- Zellen) untergebracht und seien deren Misshandlungen ausgesetzt.
Ein schriftlicher Bericht über die Zustände in dem Gefängnis wurde von einer von der Ärztekammer zusammengestellten Kommission verfasst und im Mai 2009 dem Parlament in Ankara übergeben; passiert sei „absolut nichts“. Die Anwaltskammer plant eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das dauere jedoch ca. sechs Jahre, weil zunächst alle nationalen Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssten. Ein jetzt 15 Jahre alter Häftling wäre dann 21 Jahre alt, er habe davon gar nichts.
Der UNICEF-Bericht „Field Visit Report on Children Deemed to be Terrorists- Offenders for Participating in Demonstration “ von 2009 stützt de Angaben vom IHD und der Anwaltskammer Diyarbakir.

Kontakt
Karsten Krüger
Schriftleiter des Bildungsmagaz!ns
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